arbeitskollege has failed - abo abschluss am telefon

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ich glaub greg studiert jura, der sollte das wissen :[
 
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Privatautonomie bringt auch Selbstverantwortung mit sich, ergo Pech gehabt, rein rechtlich stimmt alles, was Heator bereits gesagt hat.
 
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Original geschrieben von Childerich
Mich würde interessieren, wie die Gegner des Widerrufsrecht die Situation bei alten oder behinderten Menschen sehen würden?


zu meinem lieblingsthema alte menschen: wenn alte menschen so alt sind das sie nichtmal mehr einfache geschäfte machen können sollen sie sich halt entmündigen lassen. dummerweise sind alte menschen nur alt wenn sie mal wieder übern tisch gezogen wurden, autofahren und wählen können sie trotzdem ihrer ansicht nach noch perfekt.
 
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Original geschrieben von SpawnTheSame
Innerhalb 2 Wochen nach Vertragsschluß kündbar. Ansonsten wohl Pech. (Bei Telefon bin ich mir jetzt nicht ganz sicher) Kulanz 100% knickbar, die suchen genau solche Opfer.
#2 soweit ich weiß, hat man 14 Tage Zeit das ganze zu Widerrufen.
 

deleted_24196

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guten morgen :)

ich werds meinem kollegen mitteilen... hat er halt pech gehabt - das eine jahr wird ihn nicht umbringen und was zu lesen kann eigentlich nie schaden :hammer:
 
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dein "arbeitskollege" scheint mir ziemlich naiv zu sein.
erst schließt er abos am telefon ab, dann erhofft er sich von einem starcraftforum hilfe.
 

deleted_24196

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er erhofft sich hier keine professionelle hilfe, ich habe ihm nur gesagt, das ich mal in nem forum mit ein paar jurastudenten nachfragen kann... und mehr mache ich hier nicht!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
na die frage wurde dir doch auch recht eindeutig beantwortet. oder ist er mit der antwort nicht zufrieden? ^^
 

deleted_24196

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natürlich ist er mit der antwort nicht zufrieden :D ihm macht das widerrufsrecht halt hoffnung, doch noch aus der sache rauszukommen... aber jetzt ist eh egal, er ist aufm weg nach berlin zu seiner frau und ich seh ich vor montag nicht mehr ;)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
joa dann zitier ich mich halt selbst:

das problem ist leider, dass dieses schöne widerrufsrecht nicht für fernabsatzverträge zur lieferung von zeitungen, zeitschriften und illustrierten gilt ( §312 d Abs.4 Nr.3 )

aber hey, wen interessiert schon was im gesetz steht, wenns widerrufsrecht heisst, muss es auch für AAAALLES gelten O_o
 
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hast du in diesem thread mal zugegeben, dass du den vertrag abgeschlossen hast und nicht dein arbeitskollege. ansonsten gratz ;)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Original geschrieben von morphium
nur zur info: mit bezug auf §505 II BGB kommt man raus, siehe scan ;)

gilt nur für lieferungen die den gesamtwert von 200€ übersteigen, siehe OLG Oldenburg Az.: 1 U 70/03. wenn sie dir das ding storniert haben, dann ist das schieres glück, bzw. die unlust sich auf nen rechtsstreit einzulassen, recht hatte dein kumpel trotzdem nicht.
 

deleted_24196

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das kündigungsschreiben hat er in nem forum per google gefunden... gibt wohl einige probleme mit diesem anbieter, einige haben auch nen rechtsstreit angefangen, ka... bei interesse tip ich das schreiben mal ab, vielleicht interessiert es ja jemanden ;)
 
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