arbeitskollege has failed - abo abschluss am telefon

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moin,

ein arbeitskollege von mir hat gerade nen anruf bekommen... "bla bla, sie haben auf der cebit an der autobild verlosung teilgenommen und sind in die endrunde gekommen. weil sie einer der ersten einsender waren, bekommen sie noch einen kleinen bonus, bla bla, zeitschriften abo, bla bla, günstig günstig, ..."

naja, jedenfalls hat er am telefon ein stern abo (oder wars der spiegel?) abgeschlossen... kto-daten hat er rausgegeben, die erste zeitschrift kommt in 2-3 wochen... jedenfalls will er das nun nicht mehr und bin der meinung, das er, sobald er eine kundennummer oder sowas bekommen hat, den vertrag rückgängig machen kann... stimmt das so?

ps: was passiert mit der ersten zeitschrift? muss er die auch zurückschicken oder halt bezahlen und darf die dann behalten?
 
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hab kein bock jetzt im gesetz nachzusehen, aber bei solchen "Fernabsatzverträgen" hast du doch so nen Sonerkündigungsrecht o.Ä.
Warten wir mal auf heator, der kann das sicher auswendig dahersagen.
 
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tut nix zur sache aber lernt man als kind nicht, das man sich nicht von fremden anquatschen lassen soll? im übertragenen sinne gilt das auch für telefongespräche. da ruft ein fremder an und wenn der sich in den ersten 5 sekunden nicht plausibel erklären kann, legt man auf. ausserdem ist telefonwerbung usw verboten blabla. lernen durch schmerz #2 heute
 
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in sonem fall kannst du nur auf kulanz hoffen.

machs am besten noch bevor du die erste ausgabe bekommst und sag sowas wie du studierst jetzt ein jahr im ausland oder wirst nach brasilien versetzt. auf blöd kommste durch.

ansonsten könnte dir wohl ein bisschen bildung auch nicht schaden :ugly: sonst wüsstest du das man sowas nicht macht.
 
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Wenn man auf Bildung setzt, ließt man doch kein Stern oder Spiegel.

Auf blöd machen, hilft meistens... ^^
 
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Hae, ich dachte man hätte bei Telefonverträgen sowie an der Haustür abgeschlossenen Verträgen immernoch ein Kündigungsrecht?

Bin kein Jurist, aber so hatte ich das zumind. aus der Presse mitbekommen.
 
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hab soner scheisse (exakt diese scehisse) mal selber verkauft.
kann man eigtl storniern, musst nur rausfinden wie und wo.
 

Spavvn

Filebase, Tippspielmeister WM 2010
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Innerhalb 2 Wochen nach Vertragsschluß kündbar. Ansonsten wohl Pech. (Bei Telefon bin ich mir jetzt nicht ganz sicher) Kulanz 100% knickbar, die suchen genau solche Opfer.
 

deleted_24196

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@bibabutzemann
richte deinem arbeitskollegen ein danke von meinem arbeitskollegen aus!

@2fh
mir brauchste das nicht zu sagen... sobald sich der gegenpart auch nur leicht nach callcenter anhört leg ich auf... kein bock auf gelaber!
 
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Original geschrieben von morphium


@2fh
mir brauchste das nicht zu sagen... sobald sich der gegenpart auch nur leicht nach callcenter anhört leg ich auf... kein bock auf gelaber!


jo ich sagte das auch nur ganz allgemein gehalten. ich raff das nicht, wie man sich da bequatschen lassen kann. bei meiner oma würd ich sagen ok - obwohl die hat nen stock neben der tür und hat schon für die ein oder andere blaue zehe bei den vertreterheinis gesorgt. die würde sich wohl auch am telefon nix erzählen lassen
 
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wo ist hier der vertragsabschlussbeweis begraben? gibt ja keine unterschrift oder dergleichen? ich würd glaub ich einfach sämtliche zeitschriften direkt zurückschicken mit einem begleitschreiben man habe nie einem vertrag zugestimmt.

eventuelle rechtliche schritte des verlags an die RS versicherung weiter geben, auch wieder mit der erklärung man habe nie einen vertrag unterschrieben/erstellt.
 
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Sowas ist mir auch mal passiert, als mich morgens um halb 9 son Typ angerufen hat und ich noch recht angeheitert vom Abend vorher war.
Hab dann einfach bei RTL2 angerufen ( das Callcenter gehörte zu denen - hab da mal n Gewinnspiel mitgenmacht )und gesagt "Will das doch nicht haben"
War dann auch kein Problem.
 

RRA^StArFiRe

Guest
seit letzter woche wurde genau dafür ein gesetz verabschiedet ;)
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7551014,00.html


Innerhalb eines Monats kann man unerwünschte Verträge mit Wett- und Lotterieanbietern widerrufen, ebenso die Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten. Dieses Rücktrittsrecht gilt auch, wenn die Verbraucher nicht über ihr Widerrufsrecht informiert wurden.

...Firmen, die sich nicht an das neue Verbot halten und trotzdem weiterhin unerwünschte Werbeanrufe tätigen, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Immerhin 10.000 Euro werden fällig, wenn ein Callcenter seine Rufnummer unterdrückt.

also immer schön drauf achten, ob die ihre nummer mitsenden :D
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
wo ist hier der vertragsabschlussbeweis begraben? gibt ja keine unterschrift oder dergleichen? ich würd glaub ich einfach sämtliche zeitschriften direkt zurückschicken mit einem begleitschreiben man habe nie einem vertrag zugestimmt.

eventuelle rechtliche schritte des verlags an die RS versicherung weiter geben, auch wieder mit der erklärung man habe nie einen vertrag unterschrieben/erstellt.

hi, willkommen in deutschland. ja, hier gelten auch mündliche verträge!

zum themer:

hat irgendwer hier schon richtig gesagt, es handelt sich hier um ein veranbsatzgeschäft und weil die immer so ein bisschen tricky sein können hat der nette gesetzgeber für fernabsatzgeschäfte ein widerrufs und rückgaberecht im §312 d BGB normiert.

die frist für diesen widerruf beginnt nicht schon ab abschluss des vertrages, sondern ab lieferung der ware, die widerrufsfrist beträgt in der tat 2 wochen. soweit so schön - ABER:

das problem ist leider, dass dieses schöne widerrufsrecht nicht für fernabsatzverträge zur lieferung von zeitungen, zeitschriften und illustrierten gilt ( §312 d Abs.4 Nr.3 )

d.h dein freung hat ein problem...könnte höchtens versuchen den vertrag irgendwie anzufechten, irrtum vielleicht oder sowas in der art..."sauber" kommt er aus der sache jedenfalls nicht raus.

seit letzter woche wurde genau dafür ein gesetz verabschiedet
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7551014,00.html

imho eine recht gute initiative, leider für den kollegen zu spät. gesetz kommt =/= gesetz in kraft getreten, es ist meines wissens noch nicht verkündet worden und wird daher wenig helfen.
 
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heator, mir ist klar dass in der theorie ein mündlicher vertrag gültig ist. was mir nicht klar ist, wie der Verlag das beweisen will dass ihr einen Vertrag mündlich abgeschlossen habt. Sonst schick ich dir jetzt einfach ne Rechnung über 100 EUR und sag wir haben gestern mittag am Telefon einen Vertrag abgeschlossen. In wirklichkeit hab ich dich aba nur angerufen und dann gleich wieder aufgelegt.

Soll keine Kritik an deinem Posting sein, rechtlich hast du natürlich Recht. Aber ich frage mich wie die Beweislage hier ist ._.
 
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Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
heator, mir ist klar dass in der theorie ein mündlicher vertrag gültig ist. was mir nicht klar ist, wie der Verlag das beweisen will dass ihr einen Vertrag mündlich abgeschlossen habt. Sonst schick ich dir jetzt einfach ne Rechnung über 100 EUR und sag wir haben gestern mittag am Telefon einen Vertrag abgeschlossen. In wirklichkeit hab ich dich aba nur angerufen und dann gleich wieder aufgelegt.

Soll keine Kritik an deinem Posting sein, rechtlich hast du natürlich Recht. Aber ich frage mich wie die Beweislage hier ist ._.

Evtl. schneiden die die gespräche ja mit?
Ka ob sowas legal ist...
 
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ich gehe stark davon aus, dass die solche gespräche aufzeichnen und/oder man die bestellung auch deutlich bestätigen muss, darüber hinaus haben sie auch deine kontonummer usw..
 

deleted_24196

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von einer aufzeichnung des gesprächs wurde ihm nichts gesagt!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
naja komm, wer so doof ist tatsächlich seine nummer dort anzugeben und in einen vertrag einzuwilligen ist halt irgendwo auch selbst schuld.

also ich mein, irgendwo muss doch auch mal schluss sein mit dem schreien nach gesetzen, was glauben denn die leute, dass sie durch die gegend laufen können, verträge abschließen und am nächsten tag sagen "ätsch bätsch, doch nicht" ?
ein letztes bisschen rechtssicherheit sollte man doch schon noch bewahren und da lautet der grundsatu nunmal: vertrag ist vertrag. er wurde ja auch offensichlich nicht angelogen, irgendwie belabert oÄ sondern hat in genau das eingewilligt, was ihm auch angeboten wurde: ein zeitungsabo. das hat er offensichtlich ja verstanden und dem zugestimmt. das ist pech oder dummheit, aber was kann der verlag da jetzt für?

soll er halt das nächste mal seine birne einschalten.
 
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Hatte erst letzte Woche son Probearbeiten bei Voxpark, die Telefontarife für Primacall verkaufen. Lustig wie alle mit nem Gewinnspiel ködern.

Illegal ist es auf jeden Fall (noch) nicht; wir mussten aber immer vorher ankündigen, wenn die Aufzeichnung startet.
 
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Eben, ich finds eh albern, wie übertrieben hier immer jeder vor seiner Dummheit geschützt werden will/soll/muss. Wenn man was nicht will, soll mans halt sagen, sich am Telefon "überrumpeln" zu lassen ist einfach episch deppert und sollte auch bestraft werden.

Und hackt nicht alle auf solchen Aktionen rum. Dadurch habe ich Faultier vor 8 Jahren oder so mein Sport Bild Abo abgeschlossen und freue mich seitdem jeden Mittwoch aufs neue darüber.
 
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Original geschrieben von Kuma
mein Sport Bild Abo

das erklärt auch den Kölner Tabellenstand und Podolskis IQ :D

sollte kein Angriff gegen dich sein Kuma, aber konnte ich mir net verkneifen^^
 
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lol erst gibt er kontodaten raus und auf einmal will ers nichmehr?? wie blöd kann man sein leute :hammer:

selber schuld
 
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Original geschrieben von HeatoR
naja komm, wer so doof ist tatsächlich seine nummer dort anzugeben und in einen vertrag einzuwilligen ist halt irgendwo auch selbst schuld.

also ich mein, irgendwo muss doch auch mal schluss sein mit dem schreien nach gesetzen, was glauben denn die leute, dass sie durch die gegend laufen können, verträge abschließen und am nächsten tag sagen "ätsch bätsch, doch nicht" ?
ein letztes bisschen rechtssicherheit sollte man doch schon noch bewahren und da lautet der grundsatu nunmal: vertrag ist vertrag. er wurde ja auch offensichlich nicht angelogen, irgendwie belabert oÄ sondern hat in genau das eingewilligt, was ihm auch angeboten wurde: ein zeitungsabo. das hat er offensichtlich ja verstanden und dem zugestimmt. das ist pech oder dummheit, aber was kann der verlag da jetzt für?

soll er halt das nächste mal seine birne einschalten.

also wir wissen beide mit welchen methoden geschulte telefonkeiler arbeiten. die haben schon genug tricks um jemanden zu einem "ja" zu kriegen. Entweder weil die Tragweite nicht wirklich bewusst wird (dass man ein Abo h at wenn man ja sagt) oder weil sie es einfach so geschickt machen. dass du als angehender jurist genau solche trickser in schutz nimmst macht mich irgendwie traurig. die stehen für mich sogar noch unter telefongesellschaften.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wenn sie die zusage mittels einer täuschung erreicht haben steht dem opfer doch ganz normal die anfechtug wegen täuschung zu, §123 Abs1 Alt.1 BGB usw.
für eine täuschung sehe ich zumindest nach der schilderung des TE keinen anlass. ihm wurde ein abo angeboten, er hat es angenommen, er hat seine kontodaten rausgegeben, mit welchem recht soll der vertrag jetzt nichts mehr zählen? auf was soll man sich dann verlassen können, wenn jeder verträge einfach so brechen darf wenn er keinen bock mehr drauf hat?

ich sehe keinen grund rechtsunsicherheit zu schaffen und irgendwelche absurden widerrufsrechte zu fordern, irgendwo muss doch zumindest ein wenig selbstverantwortung vom bürger erwartet werden können.
 
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MUC
Alles schön und gut..

aber

ein Ja rauskitzeln -/- Kontonr.

Aber sowas von..

Srry.. Dummheit sonst nix..
 
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trotzdem machen solche anrufer das gut. gerade im zusammenhang mit einem gewinnspiel wie auch beim T.E. Der Mensch neigt eben dazu bei Gewinnen oder Ähnlichen im ersten Augenblick naiv zu sein.

Wenn dann wer anruft von wegen "sie haben gewonnen" blabla dann fällt man da gern mal drauf ein und merkt gar net das man eig. den normalen Ladenpreis für das Abo zahlt und man gearscht wurde.

Sollte der TE wirklich in den Genuss eines Stern zum viertel Preis gekommen sein dann ist er natürlich selber Schuld und solls halt weiterverkaufen.

Wurde er aber gearscht und zahlt den normalen Preis (von wegen Gewinn blabla, siehe Ausgangspost) dann finde ich es SEHR gerechtfertigt im Nachhinein zurückzutreten. Wie soll man denn am Telefon schon auf die Schnelle vergleichen ob das Angebot wirklich gut ist im vergleich zum Normalpreis. Um sich seinen tollen Gewinn aber nicht entgehen zu lassen sagt man erstmal zu.

Und nein, das ist nicht "Dummheit" sondern "Menschlichkeit". Wenn ihrs besser könnt dann freut mich das sehr für euch, manch andere eben nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Wurde er aber gearscht und zahlt den normalen Preis (von wegen Gewinn blabla, siehe Ausgangspost) dann finde ich es SEHR gerechtfertigt im Nachhinein zurückzutreten.

wenn ihm ein anderer preis genannt wurde als er letzendlich zahlen muss, dann kann er problemlos wegen täuschung anfechten und ist aus dem vertrag raus ( dazu könnte er noch wegen betrug ev. strafrechtlich gegen die leute vorgehen )

wenn sie ihm aber einen korrekten preis genannt haben und er genau dem auch zugestimmt hat, mit welchem recht soll der vertrag dann bitte ungültig sein?

xedo du musst mal die relationen und gewichtungen in einem funktionierenden rechtssystem sehen und da muss man einfach ganz klar sehen, dass rechtssicherheit für ein stabiles rechts und wirtschaftssystem viel wichtiger ist als der schutz einzelnder naivlinge die sich dinge verkaufen lassen, die sie nicht brauchen.

mEn sind sie einfach nicht schützenswert, sollen jetzt auch verträge im autohaus ungültig sein, nur weil ein guter verkäufer einem kunden ein auto verkauft zu einem preis, der ev. nicht optimal ist??? soll es jetzt ein gesetzliche pflicht geben nur noch das GÜNSTIGSTE angebot zu machen? wollen wir alle vekäufer dazu verpflichten primär auf das interesse des kunden abzustellen? komm schon, denk 5 minuten nach bevor du sowas sagst.
 
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Mich würde interessieren, wie die Gegner des Widerrufsrecht die Situation bei alten oder behinderten Menschen sehen würden?

Auch zu diesem Punkt mit der Täuschung habe ich eine Frage. Viele dieser Gesellschaften arbeiten ja mit irgendwelchen Tricks: wann genau fängt etwas an, Täuschung zu sein?

Zwei Szenarien:

a) Das gängige: Lotteriegewinn suggerieren, obwohl gar keiner vorliegt.
b) Bei uns in der Gegend gab es vor 2, 3 Jahren mal eine Umfrage, die von Menschen durchgeführt wurde, die im Drogenentzug leben. Seit ungefähr genau dieser Zeit laufen hier auch Leute rum, die erzählen, sie wären auf Drogenentzug und eine Umfrage mit dir machen wollen. Kaum seid ihr im Gespräch erzählen sie, dass sie von ihrer Entzugsstelle an einem Bonussystem teilnehmen - d.h. sie müssen so und so viele Abos verkaufen. (Lag btw auf dem Boden, als mein Mitbewohner drauf reingefallen ist)

Ich finde diese beiden Beispiele zeigen schon, dass die ganze Branche ein Halsabschneider-Betrieb ist. Jenseits vom Schutzbedürfnis der Bürger, dass hier u.U. zu Recht angezweifelt wird, ist das einfach ein riesiges Bienennest, das man ausräuchern sollte. Juristen finden solche abstrakt am Allgemeinwohl orientierten Gesetzbegründungen wahrscheinlich unzureichend? :angel:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
naja es geht immer um die abwägung zwischen schutzbedürftigkeit und vorbeugung vor überregulierung.

wir wollen in unserem rechtssystem ja möglichst wenig regeln, jedoch auch alle bedürfnisse abgedeckt haben, also so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

ich finde es gut, dass werbeanrufe ohne aufforderung grds. untersagt sein sollten. es ist einfach ein unzulässiger eingriff in die privatsphäre des bürgers wenn er ständig ungebeten per telefon kontaktiert wird.

ABER, wer FREIWILLIG, IRGENDETWAS kauft, dem kauf zustimmt, ergo einen vertrag schließt, und das aus eigener verantwortung macht, ja gott, warum soll der staat jetzt daherkommen und den menschen vorregulieren was sie für verträge schließen dürfen und was nicht? ( abgesehen von den üblichen ausnahmen wie sittenwidrige verträge usw. )

zum thema täuschung:
die täuschung im zivilrecht ist ein sog. unbestimmter rechtsbegriff, d.h. seine grenzen müssen durch auslegung ermittelt werden. idR. ist eine täuschung eine einfach objektiv falsche tatsachenbehauptung, arglistig ist sie nach hM. wenn sie vorsätzlich erfolgte.

wenn ich dir also sage: du hast im lotto gewonnen, aber damit du den preis kriegst musst du dieses abo abschließen, dann ist das wohl als arglistige täuschung zu sehen, denn deine willenserklärung zur zusage bzgl. des abos beruht ja auf der behaupteten tatsache, dass du dann einen lottogewinn erhalten würdest.

ähnlich verhält es sich imho mit den drogensüchtigen. wenn sie fälschlicherweise zB. behaupten das geld würde ihnen zu gute kommen ( für eine therapie oÄ ) sie aber in wirklichkeit wissen, dass das geld für ihren boss ist oÄ, so liegt auch da eine arglistige täuschung vor.

im vorliegenden fall sehe ich aber keine täuschung. wie der TE schreibt wurde gesagt er hätte bei der verlosung gewonnen und KANN als BONUS noch ein günstiges abo bekommen. da steht nichts davon das er das tun müsste um den preis zu gewinnen oÄ. es war ein ganz normales angebot und er hat dem angebot zugestimmt.

PS: das hat nichts mit abstrakt am allgemeinwohl ausgerichteten gesetzgebungsverfahren zu tun, sondern einfach damit, dass juristen sich vor einer überregulierung scheuen, wir haben eh schon in manchen rechtsgebieten einen ziemlich unübersichtlichen regelungsapparat geschaffen, gesetze sollten aber so einfach und allgemeinverständlich sein wie möglich, denn sie sind ja nicht für juristen gemacht, sondern eigentlich für den normalen bürger.
 
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heater: wenn die typen sagen "sie haben in nem gewinnspiel gewonnen deswegen kostet das abo NUR FÜR SIE nur 50 EUR / Jahr" aber in wirklichkeit kostet das Abo sowieso nur 50 EUR / Jahr dann ist das für mich auf JEDEN Fall Täuschung!^^
 
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wo soll da die täuschung sein? Er sagt ihm: Das Abo kostet für sie 50€. Und es kostet ihn auch tatsächlich 50€.
Es ist nicht aufgabe des Verrbaucherschutzes demjenigen, der sich im vorfeld nicht informiert und später ein günstigeres Angebot findet, bzw rausfindet dass er garkein schnäpchen gemacht hat, den rücktritt vom bestehenden vertrag zu ermöglichen.
 

DerHansJaDerSägt

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Original geschrieben von HeatoR


xedo du musst mal die relationen und gewichtungen in einem funktionierenden rechtssystem sehen und da muss man einfach ganz klar sehen, dass rechtssicherheit für ein stabiles rechts und wirtschaftssystem viel wichtiger ist als der schutz einzelnder naivlinge die sich dinge verkaufen lassen, die sie nicht brauchen.

Es macht mir Sorgen, dass die einzigen, die darauf hinweisen, stets Juristen sind.

Aufweichen von Rechtssicherheit heißt aufweichen von Recht und Gesetz überhaupt und am Ende macht jeder was er will.
 
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Sofern das Abo Deinen Kollegen bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt mehr als 200 € kostet (§§ 505 Abs. 1 S. 3, 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB), steht ihm ein Widerrufsrecht gem. §§ 505 Abs. 1 S. 1, 355 BGB zu. Wird bei einem Spiegel-Abo aber wahrscheinlich nicht der Fall sein.
 
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Original geschrieben von Kusel


das erklärt auch den Kölner Tabellenstand und Podolskis IQ :D

sollte kein Angriff gegen dich sein Kuma, aber konnte ich mir net verkneifen^^
Kein Ding, aber das miese Image ergibt sich eigentlich nur durch den Namen, mit dem Level der "Bild" hat die nix am Hut. Ähnlich sind eigentlich nur die etwas buntere und manchmal leicht provokative Aufmachung, inhaltlich ist die (bis auf vereinzelte Artikel) nicht viel schlechter als der kicker, dafür aber imho amüsanter zu lesen und von der Heftung praktischer fürs Klo. Ole!
 
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Original geschrieben von Greg
wo soll da die täuschung sein? Er sagt ihm: Das Abo kostet für sie 50€. Und es kostet ihn auch tatsächlich 50€.
Es ist nicht aufgabe des Verrbaucherschutzes demjenigen, der sich im vorfeld nicht informiert und später ein günstigeres Angebot findet, bzw rausfindet dass er garkein schnäpchen gemacht hat, den rücktritt vom bestehenden vertrag zu ermöglichen.

es wird suggeriert dass du einen gewinn bei einem gewinnspiel der preis günstiger ist als normal. ich bin mir sicher, dass das rechtliche relevanz hat.

ich werd morgen mal beim anwalt fragen, muss da eh hin wegen der ebay geschichte.
 
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wenn er ihm konkrete falsche Zahlen genannt hat, wie z.B. sonst kostet es 100€ (deutlich über dem normalen VP), für sie allerdings nur 50€(Standard VP), dann würde ich dir unter umständen zustimmen. Aber auch nur deswegen weil Zeitschriften der Buchpreisbindung unterliegen, er ihn also über ein objektives Kriterium wissentlich angelogen hat.

Wenn er dagegen gesagt hat "aufgrund des gewinnspiels kostet es für sie nur 50€", dann sehe ich da keine täuschung.
 
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doch, da "aufgrund ereignis A kostet es NUR" eine vergünstigung suggeriert, die nicht existiert.

aber wir brauchen nicht weiter wort vs wort reden, ich frag morgen jmd der mehr ahnung hat :D
 
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