Original geschrieben von Dr. OhnE
Was ich sagen wollte ist, dass ich erneut nochmal 100% des "Streitwerts" auslegen muss, und wie bei ner Anzeige erstmal auf ne Reaktionen des "Gegners" warten darf.
Scheinbar hat er ihn ja noch nicht mal ordentlich abgemahnt. Der Verkäufer hat 1000 Möglichkeiten, sich erfolgreich rauszureden. Desweiteren ist es nicht unwahrscheinlich, dass die ganze Angelegenheit hier dann noch wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Natürlich kann man eine Anzeige parallel laufen lassen, letztendlich, denke ich, kommst du aber an dem Weg der Zivilklage nicht vorbei.
Und wenn du ihn schon angezeigt hast, da eine Drohung nichts gebracht hat, wieso sollte er dann noch zahlen?
Und das vorübergehende Auslegen der Kosten für Mahnbescheid, etc. sollten dich bei diesem Streitwert wirklich nicht in den Ruin treiben.
Nochmal: eine Anzeige allein bringt dir weder die bestellte Ware, noch das Geld zurück.
Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY
Genau. Riskier mal schön, dass der Schuldner in einem Anfall von Trotz Widerspruch einlegt, obwohl die ganze Sache eventuell mit ein paar Telefonaten geklärt werden könnte.
Das zeugt _wirklich_ von Ahnung
Junge, du kannst ja nix dafür, dass du doof bist. Aber dann hör wenigstens auf, deinen bornierten Senf in den Rang von Fachwissen zu heben. Oder solls noch peinlicher werden?
Sei froh, dass es hier sowieso keiner merkt.
Ps. Nur zur Info noch: Ja, dann soller halt Widerspruch einlegen! Dann kommt die Sache vor Gericht (mit den ganzen Mahnkosten usw. gehts dann schon lange nicht mehr um die 20 Euro, da gehts dann um 50 Euro aufwärts, hinzu kommen die Gerichtskosten, evtl. Anwalt etc.).
Wenn der Fall so liegt, wie ihn Suicide dargelegt hat, ist die Sache klar, und der Verkäufer, der in dem Fall ganz schön dämlich gewesen ist, vor lauter Trotz (ich lach mich kaputt!!) auch noch Widerspruch einzulegen, um noch mehr Kosten anzuhäufen, zahlt dann alles schön brav.