anzeige erstatten

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ich hab vor gegen jemanden anzeige zu erstatten, weil er mir die ware nicht zusendet und auch das geld nicht zurücküberweist.

nun wollt ich wissen, ob das schon wieder irgendwelche gebühren kostet, wie lange man da vor ort braucht usw. usf.

sachwert ist zwar nur gut 20 euro, aber das isses mir schon aus prinzip wert. versand war versichert, damit kann er sich also nicht rausreden.
 

Busta_inaktiv

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Welche STRAFTAT liegt denn vor? Nichterfüllung eines Kaufvertrages ist doch wahrscheinlich noch lange keine, oder?
 

Prof.Dr.Zwiebel

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plz die bullen fotografieren während du denen das erzählst :rofl:
(pic natürlich hinterher hier posten)
 

phe-onix

Guest
Der einzige Straftatbestand, der mir dazu einfällt, wäre Betrug. Allerdings geht das wohl in diesem Falle nur, wenn Du ihm nachweisen kannst, dass er das öfters und mit System macht.

Ansonsten handelt es sich hier glaube ich erstmal um Schuldnerverzug. Du müsstest ihn glaube ich erst einmal abmahnen.

Wie lange liegt das zurück?
 
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Schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) Frist setzen hast du schon gemacht?
Ich glaube übrigens auch nicht, dass ein Gericht eine 20€-Klage verhandelt.
 
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wie lange ist es denn schon her?

antwortet er auf deine Mails?

wie viele hast ihm bezueglich der ware/ des geldes geschickt?


Droh ihm mal per mail an, anzeige zu ersatten, bzw ruf ihn an, Adresse hast ja, dann sollte das finden der tel nr np darstellen.


wenn du ihn an die strippe bekommst, und ihm da ne anzeige androhst, wird der die 20e rausgeben...

wenn er wirklich auf nix reagiert, anzeige!

klar sind es "nur" 20 euro. aber ich mein er bescheißt dich hier und was soll der scheiß. wenn jeder sagen wuerde okay, ich scheiß auf die 20e, dann machen es solche idioten vermehrt, leute zu bescheißen.

ich persoenlich wuerde, sofern er auf nix reagiert, ebenfalls anzeige erstatten, scheiß drauf was die polizei denkt. jedenfalls wuerde ich mich nicht von so einem verarschen lassen.


habe selbst einem mit ner anzeige gedroht, da er nicht auf meine mails antwortete. siehe da. keinen tag spaeter hatte ich ne mail, in der er um ausreden ned verlegen war, sein fehlverhalten zu entschuldigen... paar tage spaeter war das geld da (18,70 euro...)
 
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Vergiss die Anzeige bei der Polizei.

Wenn die Lieferzeit der Ware längst überschritten ist, solltest du, falls dies noch nicht geschehen ist, erstmal dem Verkäufer schriftlich (per Einschreiben, nix mail oder son Quatsch) eine Frist setzen, in der er die bestellte Ware liefern soll (genaues Datum, am besten ca. 10 Tage). Ratsam ist es auch, dazuzuschreiben, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, falls die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.
Reagiert der Verkäufer nicht, setzt du genau das um. Du trittst schriftlich vom Kaufvertrag zurück und forderst den gezahlten Kaufpreis (inkl. Portokosten für dieses Einschreiben - besser mit Rückschein) fristgerecht (wieder 10 Tage) zurück.

Wenn der Verkäufer immer noch nicht reagiert, kannst du
a) weiter mahnen, die Mahnkosten natürlich in Rechnung stellen, oder
b) du setzt deinen Anspruch gleich per Mahnbescheid (offizielles Formular verwenden!) gerichtlich durch. Hier musst du die Kosten (Gerichtsgebühren, etc. - abhängig von der Höhe der Forderung) zwar vorstrecken, letztendlich gehen sie aber zu Lasten des Verkäufers.

Jetzt wäre der Verkäufer gut beraten, etwas zu tun. Entweder er zahlt, oder er muss Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Legt er Widerspruch ein, musst du deine Forderung vor Gericht durchsetzen. Tut er keines von beidem, beantragst du (aber FRÜHESTENS zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids) einen Vollstreckungsbescheid, mit dem du einen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, das Geld einzutreiben.

Ps. bei Fragen (evtl. Musterschreiben o.Ä.) kannst du dich bei Bedarf an sf.raven@gmx.de wenden.
 

arnY-suckZ

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1. Frist setzen / Grund fordern, warum das Paket noch nicht versendet wurde
2. keine Antwort auf 1. >> mit Anzeige drohen und abwarten
3. keine Antwort auf 2. >> Anzeige ^^

btw. was ist das für ein Händler? Ebay >> an Ebay wenden...in solchen fällen wird Ebay zu einer Art Inkassobüre und macht nen bisschen druck...habe es selber schon erfahren müssen ^^

Wenn du das Geld überwiesen hast, solltest du noch die Quittung über die Überweisung haben und damit bei der Polizei nen bisschen Druck machen ;-)
 
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Für 20 € einen Mahnbescheid :rofl:

Geniale Idee!
 

Cardo_inaktiv

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Hab sowas mal über Ebay gehabt ^^

Hatte bei einem ne DVD Sammlung gekauft, Geld überwiesen (waren 24 Euro). Der hatte bis dato eine positive Bewertung. So 3-4 Tage nachdem ich ihm das Geld überwiesen hatte, meldet er sich bei Ebay ab mit 2 positiven und 7 negativen Bewertungen. Der Typ hatte zwar ein Deutsches Konto, kommt aber aus China, wie ich später feststellte.

Jo, hab ca. nen halbes Jahr mit Ebay mailverkehr gehabt etc. und nach ca. einem halben Jahr bekam ich ein Päckchen, das überfrankiert war - direkt aus China, alles tadellos ^^ halt viel Ärger gehabt.


Haste das ganze über Ebay gemacht oder völlig privat? Wenn es privat zu privat ohne eine Plattform wie ebay / amazon war, haste sehr schlechte Chancen, da es dann keinen "Kaufvertrag" gibt.

Gruß
Cardo
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN
Vergiss die Anzeige bei der Polizei.

Wenn die Lieferzeit der Ware längst überschritten ist, solltest du, falls dies noch nicht geschehen ist, erstmal dem Verkäufer schriftlich (per Einschreiben, nix mail oder son Quatsch) eine Frist setzen, in der er die bestellte Ware liefern soll (genaues Datum, am besten ca. 10 Tage). Ratsam ist es auch, dazuzuschreiben, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, falls die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.
Reagiert der Verkäufer nicht, setzt du genau das um. Du trittst schriftlich vom Kaufvertrag zurück und forderst den gezahlten Kaufpreis (inkl. Portokosten für dieses Einschreiben - besser mit Rückschein) fristgerecht (wieder 10 Tage) zurück.

Wenn der Verkäufer immer noch nicht reagiert, kannst du
a) weiter mahnen, die Mahnkosten natürlich in Rechnung stellen, oder
b) du setzt deinen Anspruch gleich per Mahnbescheid (offizielles Formular verwenden!) gerichtlich durch. Hier musst du die Kosten (Gerichtsgebühren, etc. - abhängig von der Höhe der Forderung) zwar vorstrecken, letztendlich gehen sie aber zu Lasten des Verkäufers.

Jetzt wäre der Verkäufer gut beraten, etwas zu tun. Entweder er zahlt, oder er muss Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Legt er Widerspruch ein, musst du deine Forderung vor Gericht durchsetzen. Tut er keines von beidem, beantragst du (aber FRÜHESTENS zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids) einen Vollstreckungsbescheid, mit dem du einen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, das Geld einzutreiben.

Ps. bei Fragen (evtl. Musterschreiben o.Ä.) kannst du dich bei Bedarf an sf.raven@gmx.de wenden.


wie swatch meint, laecherlich, vorher erstatte ich Anzeige, bevor ich 20e auslege und weiterhin noch 3 wochen warten darf.

Wenn die andere Partei ned ganz doof is, riskiert diese wohl keine anzeige. wenn doch okay, dann haste ja immer noch die moeglichkeit eines mahnbescheids... aber soweit wirds in diesem falle, denke ich, nicht kommen


Original geschrieben von arnY-suckZ
Wenn du das Geld überwiesen hast, solltest du noch die Quittung über die Überweisung haben und damit bei der Polizei nen bisschen Druck machen ;-)

mit einer "Quittung" fuer eine Ueberweisung, ich denk du meinst den Durchschlag der mit Stempelchen von der Bank versehen ist, hast du rechtlich NULL in der Hand. Der Fetzen beweist nicht. Gueltigkeit vor Gericht hat ein Kontoauszug. sonst nichts.
 

phe-onix

Guest
Jop, das stimmt. Das Bestätigen von Überweisungen ist immer bedenklich, da es ja noch nicht heißt, dass der Betrag auch gedeckt ist und letztlich wirklich vom Konto abgeht.

In erster Linie einfach mal drohen, ihn wegen Betrugs anzuzeigen.
 
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Original geschrieben von Cardo

Haste das ganze über Ebay gemacht oder völlig privat? Wenn es privat zu privat ohne eine Plattform wie ebay / amazon war, haste sehr schlechte Chancen, da es dann keinen "Kaufvertrag" gibt.
war bei emunio.de, ist sowas ähnliches wie amazon marktplatz. von daher gibts schon nen vertrag.

und zu beweisen, dass ich das geld überwiesen hab, ist doch wohl kaum das ding. da muss ich doch nur online nachgucken und sehs schon.

gedroht hab ich ihm übrigens schon mit ner anzeige. dann meinte er, er überweist das geld und hat nach kontodaten gefragt. ich hab sie ihm geschickt und seitdem (war 17.8.) weder geld noch ne neue mail erhalten.
 
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Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY
Für 20 € einen Mahnbescheid :rofl:
Geniale Idee!
Weisst du, was uns beide unterscheidet? ICH halte den Rand, wenn ich von etwas keine Ahnung habe.
Ciao.
Original geschrieben von Dr. OhnE
wie swatch meint, laecherlich, vorher erstatte ich Anzeige, bevor ich 20e auslege und weiterhin noch 3 wochen warten darf.

Wenn die andere Partei ned ganz doof is, riskiert diese wohl keine anzeige. wenn doch okay, dann haste ja immer noch die moeglichkeit eines mahnbescheids... aber soweit wirds in diesem falle, denke ich, nicht kommen
Inwiefern ist ne Anzeige wegen 20 Euro jetzt weniger lächerlich?
Die 20 Euro, die du auslegst, gehen zu Lasten des Verkäufers, hab ich schon gesagt. Wenn du Anzeige erstattest, geht das alles auch nicht schneller über die Bühne.

Und wenn die andere Partei nicht ganz doof ist, riskiert diese wohl keinen Mahnbescheid. Solange du ihn nicht mal abgemahnt (Fristsetzung per Einschreiben, nicht irgendwelche Drohungen per mail) hast, kannst du eine Anzeige wegen vorsätzlichen Betrug sowieso vergessen.

Ich würde den Verkäufer auflaufen lassen und ihm alle möglichen Kosten in Rechnung stellen.
 
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ich habe mir geschworen, falls ich mal meine ware nicht bekomme von einem ebay-mitglied, fahre ihn mit dem auto hin (damit rechnet so jemand nicht und ist erstmal eingeschüchtert), bitte höflich um die ware, bestehe danch auf eine sofortige positive bewertung (ich schaue über die schulter, wie er bewertung abgibt) und dann trete ich das arschloch zusammen. mit shao lin kung fu beintechnik.

gute idee, oder? nicht so anzeigen oder so'n scheiss, davon kriegste ja die ware auch nicht!
 
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Original geschrieben von [Eat]_no_Fish!
...nicht so anzeigen oder so'n scheiss, davon kriegste ja die ware auch nicht!
Er kriegt nicht nur die Ware nicht, sondern auch kein Geld zurück. Eine Betrugsanzeige hat nur strafrechtliche Auswirkungen. Das bedeutet, die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, reichen Klage ein und der (vermeintliche) Betrüger wird vom Gericht abgeurteilt - Strafe oder Freispruch. Mehr nicht.

Die Polizei/Staatsanwaltschaft kümmert sich nicht darum, dass du dein Geld wiederkriegst. Da musst du schon den Weg der Zivilklage gehen (Mahnbescheid, usw.), wie ich bereits sagte, oder du reichst direkt Klage ein.
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN
Inwiefern ist ne Anzeige wegen 20 Euro jetzt weniger lächerlich?
Die 20 Euro, die du auslegst, gehen zu Lasten des Verkäufers, hab ich schon gesagt. Wenn du Anzeige erstattest, geht das alles auch nicht schneller über die Bühne.

laecherlich ist das falsche Wort.

Was ich sagen wollte ist, dass ich erneut nochmal 100% des "Streitwerts" auslegen muss, und wie bei ner Anzeige erstmal auf ne Reaktionen des "Gegners" warten darf.

Von dem her wuerde ich eine Anzeige erstatten, fruchtet meiner Ansicht nach mehr. Einfach meine Vorstellung, wenn ich mir ueberleg n Mahnbescheid zu bekommen oder ne Anzeige am Hals zu haben...


@ Squad: Ruf den Typen doch wirklich mal an, und teil ihm mit, sofern er innerhalb von wenigen X Tagen das Geld nicht auf dein Konto ueberwiesen hat, Anzeige zu erstatten, Mahnbescheid. Wenn er dann wirklich nichts macht, geh alle Wege, die du in Betracht ziehen kannst, um deine Forderungen durchzusetzen
 
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Original geschrieben von [Eat]_no_Fish!
ich habe mir geschworen, falls ich mal meine ware nicht bekomme von einem ebay-mitglied, fahre ihn mit dem auto hin (damit rechnet so jemand nicht und ist erstmal eingeschüchtert), bitte höflich um die ware, bestehe danch auf eine sofortige positive bewertung (ich schaue über die schulter, wie er bewertung abgibt) und dann trete ich das arschloch zusammen. mit shao lin kung fu beintechnik.
als würde dich jemand in sein haus lassen.
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN

Weisst du, was uns beide unterscheidet? ICH halte den Rand, wenn ich von etwas keine Ahnung habe.
Ciao.

Genau. Riskier mal schön, dass der Schuldner in einem Anfall von Trotz Widerspruch einlegt, obwohl die ganze Sache eventuell mit ein paar Telefonaten geklärt werden könnte.

Das zeugt _wirklich_ von Ahnung :)
 
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Original geschrieben von Dr. OhnE
Was ich sagen wollte ist, dass ich erneut nochmal 100% des "Streitwerts" auslegen muss, und wie bei ner Anzeige erstmal auf ne Reaktionen des "Gegners" warten darf.
Scheinbar hat er ihn ja noch nicht mal ordentlich abgemahnt. Der Verkäufer hat 1000 Möglichkeiten, sich erfolgreich rauszureden. Desweiteren ist es nicht unwahrscheinlich, dass die ganze Angelegenheit hier dann noch wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Natürlich kann man eine Anzeige parallel laufen lassen, letztendlich, denke ich, kommst du aber an dem Weg der Zivilklage nicht vorbei.
Und wenn du ihn schon angezeigt hast, da eine Drohung nichts gebracht hat, wieso sollte er dann noch zahlen?
Und das vorübergehende Auslegen der Kosten für Mahnbescheid, etc. sollten dich bei diesem Streitwert wirklich nicht in den Ruin treiben.

Nochmal: eine Anzeige allein bringt dir weder die bestellte Ware, noch das Geld zurück.

Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY
Genau. Riskier mal schön, dass der Schuldner in einem Anfall von Trotz Widerspruch einlegt, obwohl die ganze Sache eventuell mit ein paar Telefonaten geklärt werden könnte.
Das zeugt _wirklich_ von Ahnung
Junge, du kannst ja nix dafür, dass du doof bist. Aber dann hör wenigstens auf, deinen bornierten Senf in den Rang von Fachwissen zu heben. Oder solls noch peinlicher werden?
Sei froh, dass es hier sowieso keiner merkt.

Ps. Nur zur Info noch: Ja, dann soller halt Widerspruch einlegen! Dann kommt die Sache vor Gericht (mit den ganzen Mahnkosten usw. gehts dann schon lange nicht mehr um die 20 Euro, da gehts dann um 50 Euro aufwärts, hinzu kommen die Gerichtskosten, evtl. Anwalt etc.).
Wenn der Fall so liegt, wie ihn Suicide dargelegt hat, ist die Sache klar, und der Verkäufer, der in dem Fall ganz schön dämlich gewesen ist, vor lauter Trotz (ich lach mich kaputt!!) auch noch Widerspruch einzulegen, um noch mehr Kosten anzuhäufen, zahlt dann alles schön brav.
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN

Junge, du kannst ja nix dafür, dass du doof bist. Aber dann hör wenigstens auf, deinen bornierten Senf in den Rang von Fachwissen zu heben. Oder solls noch peinlicher werden?
Sei froh, dass es hier sowieso keiner merkt.

Ps. Nur zur Info noch: Ja, dann soller halt Widerspruch einlegen! Dann kommt die Sache vor Gericht (mit den ganzen Mahnkosten usw. gehts dann schon lange nicht mehr um die 20 Euro, da gehts dann um 50 Euro aufwärts, hinzu kommen die Gerichtskosten, evtl. Anwalt etc.).
Wenn der Fall so liegt, wie ihn Suicide dargelegt hat, ist die Sache klar, und der Verkäufer, der in dem Fall ganz schön dämlich gewesen ist, vor lauter Trotz (ich lach mich kaputt!!) auch noch Widerspruch einzulegen, um noch mehr Kosten anzuhäufen, zahlt dann alles schön brav.

Meld Dich nochmal, so bald Du praktische Ahnung von Mahnverfahren hast :)

Aber um ehrlich zu sein, habe ich keine besondere Lust, einem unverbesserlichen Besserwisser sein unstreitig dümmliches Handeln auszureden. Also mahn Du fröhlich durch die Gegend, hau ihnen ordentlich Kosten drauf und werde glücklich. In der Zeit war ich zehn Bier trinken und habe Dir im Zweifel x-mal die Frau ausgespannt.

:hammer:
 
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