Abiturfahrt NRW Pflicht zur Teilnahme?

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jau, in der Regel escortiert dich die Polizei von zuhause zum Ferienort, dort werden dir unter Gewaltanwendung Badeshorts angezogen und per Waterboarding Bier eingeflößt.
Bußgelder sollen ja Wunder wirken können bei den Uneinsichtigen...

Btw: Er schreibt doch, dass er das Geld hat, dass er es nur nicht ausgeben will. ;)
 
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Ohne schwerwiegende Gründe hat man mitzufahren (ich wahrsage, dass es in allen Bundesländern so sein wird, wie hier bei mir).

Blödsinn.
Man hat die Schulpflicht die man dann absitzen muss aber dich kann garantiert keine Behörde in Deutschland dazu zwingen an einer Studienfahrt teilzunehmen.
Besonders nicht wenn der Spass auch noch knapp 500€ kostet und anscheinend nach Loret oder in eine andere Partystadt geht es also nicht einmal kulturelle Mindeststandards erfüllt.
Reine Sauftouren kann man nach dem Abi privat machen davor wird gefälligst in Rom, Prag usw rumgelatscht und dann gesoffen.
 
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Tatsächlich xfreeder? Wie ich dem Threadtitel dank dem Hinweis von ScorpEUs92 inzwischen entnommen habe, besucht der TE eine Schule im schönen NRW. Man mag es kaum glauben, es existieren doch tatsächlich Vorschriften zu unserem Problem:
[url=http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf]SchulG NRW[/url] schrieb:
§ 43 - Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.[...]
...und, mein persönlicher Favorit, in der neuen Auflage von Anfang diesen Schuljahres
[url=http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/WRL.pdf]Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien -WRL-)[/url] schrieb:
1. Allgemeines
Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen - im Folgenden Schulwanderungen und Schulfahrten - sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. [...]

4.Teilnamepflichten
[...] Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. [...] Gemäß § 43 Abs.1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. [... Nur] In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs.3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. [...]
 

Clay

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studienfahrt toskana war einfach BEST, wir sind halt hier morgens um 5 an der schule mitm bus abgefahren, ham uns dann natürlich abends vor der schule getroffen und bis um 5 durchgesoffen, nach 10 minuten im bus hat der erste gekotzt :deliver:
 
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Tatsache Hafish!

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler
auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres
vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.

Ich liefer dir auf Anhieb ein paar wichtige Gründe warum ich als Eltern meinen Sohn nicht auf diese Reise mitschicken will. Vor allem wenn die "Studienreise" nach Loret de Mar geht.

Und dann will ich die Schule sehen die das durchfechtet.
Sitzt der halt ne Woche in der Klasse darunter.
 
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@xfreeder: Ok, dann mal los, bin gespannt. Wichtige Gründe im Sinne von Gesetzen sind allerdings meist etwas anderes, als der Laie darunter versteht. ;)
Les ich aber erst morgen, muss jetzt pennen, sonst komm ich nachher wieder nicht raus. Toll, schon wieder nicht auf die Uhr geguckt :[

Ob die Schule bzw. die Schulaufsicht irgendwas durchsetzt, ist im Übrigen eine andere Frage, die mich nicht interessiert und die ich auch gar nicht vorhersehen kann. Pauschal zu sagen, dass die Behörden eh nie handeln ist aber selbst im Schulbereich gewagt...

@Clay: Lucky you....bei unserer Studienfahrt gings nach Hamburg, weil meine LK-Lehrerin (die nebenbei auch noch unsere Stufen-/Vertrauenslehrerin war) meinte, dass man mit einem Deutsch-LK (als einziger Kurs) eine Stadt in Deutschland besuchen muss. Und weil es eine Studienfahrt war, wurde jeden Tag von nach dem Frühstück bis ca. 18:00 deutsche Kultur in der Hansestadt studiert. :[

Ein Chaot, der trotz Warnung am ersten Tag wegen übermäßigem Alkoholkonsum größere Ausfallerscheinungen hatte, durfte noch vor Einbruch der Nacht auf eigene Kosten zurückfahren. Bei uns herrschte noch Disziplin und Ordnung. Zumindest bis ca. 18:00.^^
 
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Ich würde sagen, wer auf eine Studienreise "kein Bock" hat, der fällt unter die "besondere Ausnahmefälle"-Richtlinie.
 
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Abschlussfahrt/Abifahrt wurde damals bei uns von den Schuelern selbst organisiert und da is auch kein Lehrer mitgefahren. Wuesste nicht was die das angeht und ne Studienfahrt fuers reine Saufgelage? Makes no sense >_<
 
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Eine Abschlussfahrt ist was anderes als eine Studienfahrt. Letzteres wird von der Schule organisiert und hat einen Bildungsauftrag (und sei es, die Sozialkompetenz zu fördern, wobei dies eigentlich in 12/13 schon geschehen sein sollte :)). Wir haben damals tagsüber Kultur usw. erledigt und waren abends relativ frei in unseren Entscheidungen. Und wer "Mensch ärgere dich nicht" spielen wollte hat das gemacht und wer saufen und schnacken wollte hat eben das gemacht. Nach dem Abi haben wir dann selbst noch eine Abifahrt organisiert, von der ich auch dachte, sie würde scheiße und sie war superwitzig!
 
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richtig
welches gericht wäre denn bitte so behindert und würde eine fahrt nach lloret/balaton/random saufort die dazu noch ohne jede lehrkraft durchgeführt wird wirklich als
1. Allgemeines
Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen - im Folgenden Schulwanderungen und Schulfahrten - sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. [...]

bezeichnen.
 
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Wenn ich aber den TE richtig verstanden habe, sind Lehrkräfte dabei, d.h. es wird zumindest tagsüber Kultur geben da das ganze als Studienfahrt deklariert ist. Alles andere wäre für mich unbegreiflich! Also theoretisch bist du verpflichtet mitzufahren, dass sich die Schule wahrscheinlich nicht auf großartige Streitereien mit dir einlassen wird ist auch klar. Letzter Post von mir: Fahr mit, es wird bestimmt witzig!
 
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@xfreeder: Ok, dann mal los, bin gespannt. Wichtige Gründe im Sinne von Gesetzen sind allerdings meist etwas anderes, als der Laie darunter versteht. ;)
Les ich aber erst morgen, muss jetzt pennen, sonst komm ich nachher wieder nicht raus. Toll, schon wieder nicht auf die Uhr geguckt :[

Steht doch in dem von dir zitierten Text:
Bei mehrtägigen Veranstaltungen
wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem
Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder
gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
 
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Unsere Abifahrt hieß damals auch "Studienfahrt"; das Ergebnis war folgendes:
Tagsüber bei 35 Grad in und um Neapel auf Berge klettern und durch Städte tigern, abends saufen, morgens um 7 aufstehen...alles wieder von vorne.

Ich denke mal, dass "finanzielle Überforderung" ein Ausnahmefall ist, der geltend gemacht werden kann.
 
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500 ocken lol, dafür kann man schon nach thailand und zurück fliegen und dann vor ort billiger wie ein gott leben als in deutschland zuhause rumsitzen.
 
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500 ocken lol, dafür kann man schon nach thailand und zurück fliegen und dann vor ort billiger wie ein gott leben als in deutschland zuhause rumsitzen.

Die Tickets kosten schon 600 - 800€, abhängig von der Airline.

Studienfahrt: fahrt während der Schulzeit, meistens mit einem LK, tagsüber besucht man Museen und andere Kulturquatsch. Abends macht man was man will, solange man sich nicht Kranhausreif trinkt.

Abifahrt: privat organisiert, nach dem Abi und es geht nur um saufen und Party machen

Wundert michd as hier so viele den Unterschied nicht kennen. :confused:
 
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Tatsächlich xfreeder? Wie ich dem Threadtitel dank dem Hinweis von ScorpEUs92 inzwischen entnommen habe, besucht der TE eine Schule im schönen NRW. Man mag es kaum glauben, es existieren doch tatsächlich Vorschriften zu unserem Problem:

...und, mein persönlicher Favorit, in der neuen Auflage von Anfang diesen Schuljahres

Da steht Schulfahrt, nicht Studienfahrt. Ich nehme an, es wird eine klare Trennung zwischen beidem geben, nicht?
Außerdem, gilt das für alle Schulen, oder nur für die Zeit bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht? Imho gab's bei mir eine "Gymnasiale" extra-Schulordnung, die so etwas nicht explizit genannt hat.
 
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?? Er schreibt doch, dass sein Lehrer im das Fernbleiben nicht erlaubt hat, weil er an der "Studienfahrt" teilzunehmen habe.

Ich bezieh mich auf die von dir geposteten Quellen, weniger auf den OP. Und da ist die Rede von Schulfahrten. Lehrern und deren Weltvorstellung traue ich eher weniger.
 
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Ähm...Lies nochmal die Begriffsbestimmung unter "1. Allgemeines". Da steht, dass verschiedene Dinge, u.a. auch "Studienfahrten" (hab ich sogar unterstrichen) Schulfahrten im Sinne der gesamten Vorschrift sind.

In der Vorschrift steht letztlich drin, dass alle Ausflüge, Fahrten oder ähnliche Dinge, die man mit der Schule macht, der Teilnahmepflicht genauso unterfallen, wie dem normalen Unterricht.
 
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sorry du wurdest leider abgezockt, ich hab 450 mit emirates bezahlt

Ich war im Sommer 2009 mit Etihad Airways und im Sommer 2010 mit Airberlin unterwegs. Preise im Internet gesucht und verglichen, auch kein Pauschalurlaub oder sowas mit Hotel, sondern nur die Tickets. Natürlich Hin- und Rückflug zusammen.
 

Clawg

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Zahle nicht und fahre nicht mit. Was will die Schule bitte machen?

In solche Situationen wirst du noch öfters kommen, also setz deinen Willen durch, das trainiert fürs Leben (genau das sollten Schulen eigentlich lehren).
Falls es irgendwelche rechtliche Konsequenzen hat, lass es darauf ankommen. Das ganze wird sicher viel spannender als irgendeine "Studienfahrt".
 

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Naja, etwas Recht hat er schon. Was will die Schule machen, wenn du einfach nicht bezahlst?
 
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was ist denn, wenn man nicht zahlen kann? wenn man diese 500 euro (warum auch immer) nicht aufbringen kann. was wollen sie denn sagen? "verschulden sie sich bitte, hier haben sie einen kreditantrag, den sie auszufüllen haben."?
 
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Dafür extra angemeldet? Erstmal hat der TE schon gesagt, dass es am Geld nicht scheitern würde und zweitens ist es problemlos möglich, Zuschüsse für einen Schulausflug zu beantragen (bis hin zur Bezahlung der kompletten Fahrt)! Daran kann es nicht scheitern.
 
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wieso, er sagt doch, dass ihm das vor allem zu teuer ist und er nicht mit geld um sich schmeissen kann...

und wenn er jetzt sagt, dass er sich das nicht leisten kann, was passiert dann? ihm wird die fahrt bezahlt, ja gut, dann hat er doch das erreicht, was er wollte und kann trotzdem mitfahren.

und wenn nichts bezahlt wird auch gut, fährt er eben nicht mit. ist doch die einfachste lösung?
 
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naja in erster Linie sagt salvador, dass er es nicht einsieht Geld für einen Zielort auszugeben, an dem nichts los ist oder/und schlechtes Wetter sei.

Das heißt noch lange nicht, dass er deswegen Sorgen hat, Essen für den nächsten Monat etc kaufen zu können.

Ich bin trotzdem noch verwirrt, ob es nun eine Abschlussfahrt ist (die eigentlich von den Schülern selbst organisiert wird) oder doch eine Studienfahrt (meine fand damals zumindest in der 12. statt), wenn schon eine Lehrkraft mitfährt.
 
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Es scheint ihm sowieso inzwischen egal geworden zu sein. Wir diskutieren hier munter, aber er lässt sich gar nicht mehr blicken :D
 
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