4000 € für laden bei bearshare, was tun?

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Du meinst also, deutsche Gerichte urteilen unabhängig von den Tatsachen danach, wer den anderen am besten schlechtreden kann?
 

Busta_inaktiv

Guest
Ihr habt beim Anwalt des KLÄGERS angerufen und gefragt?! olol hallo komplettes Schuldeingeständnis.

Blödsinn Shi, nicht zuletzt da keine Durchsuchung stattfand - es gibt noch nicht eine Verurteilung nur nach logfiles. Ganz im Gegenteil, in den USA wird regelmäßig vorgeführt, dass sie nicht reichen. Gut möglich, dass es in Deutschland ähnlich aussehen würde - wenn es endlich der erste (hinreichend rechtsschutzversicherte) drauf ankommen lässt.
 
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In der Schweiz geht man davon aus dass die beklagten Recht bekämen, wenn Sies mal soweit kommen lassen würden...
 
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Yeah Absofort im ersten Semester Jura

Unschuldig bis das Gefühl sich ändert

Ich hoffe das Frauen niemals Richter werden.
 
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ich seh das eigentlich wie shihatsu... das ist echt so mit dem "beweist es mal". das gibts nur in dreckigen tv shows... gerichte handeln irgendwie anders

naja ich bin damals ja auch fürs downloaden veurteilt worden, hatte allerdings zusätzlich zu mp3s noch einige filme/games/serien usw. drauf (wobei das "usw." NICHT für porn steht :D) und musste dann vor gericht.

nachdem ich 500 euro bezahlt habe, wurde das verfahren eingestellt. deswegen finde ich 4000 euro jetzt schon irgendwie sehr krass =D
 

Shihatsu

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Wenn es eine Hausdruchsuchung gibt, wenn die Polizei dann sagt es wurden warscheinlich Beweismittel vernichtet, dann sieht es schlecht aus. Und dann hilft kein "Beweist mir das Gegenteil". Mehr hab ich nicht gesagt.

Lieber Busta, Ronny, das könnt ihr doch besser, also bitte...
 

Busta_inaktiv

Guest
Vorbehaltlich einer plausiblen und technisch einwandfreien Entfernung der fraglichen Dateien von deinem Rechner* löst sich dein Argument in Luft auf. Es passt ohnehin besser in totalitäre Rechtssysteme.
Diese Textdateien auf meinem Rechner beweisen, dass Raven eine Hexe ist! - Aber Herr Oberstaatskamerad, wir haben in ihrer Wohnung keinen Zauberkochtopf gefunden? - Beweisvernichtung, verbrennt sie!!


* beispielsweise anstelle der illegalen schnell die CD-Sammlung digitalisieren und damit legale MP3-Sammlung aufbauen
 
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shi, das ist nun wirklich ziemlich realitätsfremd was du da erzählst. niemand wird rechtmäßig eingesperrt wegen einem verdacht. ein verdacht ist lediglich grundlage für die verfahrenseröffnung und weitere ermittlungen.

ergibt sich anhand dieser ermittlungen irgendein beweis, ist dieser sodann grundlage für eine verurteilung, aber wiederum auch nicht für das strafmaß.

was für einen verdacht könnte es denn geben dass jemand illegale daten runtergeladen hat?

auf der einen seite wieder rückgängig machbare löschungen -> ist kein verdacht sondern ein beweis.

auf der anderen seite aussagen dritter -> ist nie ein beweis und nie urteilsgrundlage.

zuguterletzt irgendwelche ip aufzeichnungen von tauschbörsenanalysen; und um genau sowas geht es ja. das ist aber nun auch wieder kein verdacht sondern bereits ein beweis. man kann dann lediglich noch durch beispielsweise gutachter oder andere fälle versuchen nachzuweisen, dass dieser beweis nicht unbedingt hieb- und stichfest sein muss. aber im regelfall lässt man es dann gar nicht weiter kommen sondern zieht einen vergleich, weil gerade bei diesem thema generell beide parteien angst haben, es zu einem prozess mit weitreichenden folgen kommen zu lassen. die sauger haben schiss vor fetten geldstrafen oder ärgerem; und die film/musikindustrie hat schiss, dass es letzten endes heisst man könne ja gar nicht einfach nur anhand einer IP jemanden anklagen, da könnte es ja fehler geben etc.
 

Shihatsu

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Es ist interessant wie sehr ihr beiden euch Mühe gebt, mich misszuverstehen. Wenn es keine Beweise gibt, gibt es Verdachtsmomente. Wenn diese Verdachtsmomente sich zu Indizien verhärten, kommt es auf den Verlauf des Prozesses an. Wenn der "Angeklagte" sich dort etwas daneben benimmt, kommt die Aussage der Hausdurchsuchenden zum tragen. Und dann wird es ekelhaft für den angeklagten. Das IPs etc nicht umbedingt Beweiskräftig sind, ist doch garnicht in meiner Aussage enthalten.

Nochmal: Wenn der Richter zu der Überzeugung kommt (durch Indizien, Aussagen, etc pp) das Beweismittel vernichtet worden sind, wirds eklig. Mehr habe ich nicht gesagt. Und genauso funktioniert das in Verhandlungen. Ist leider nunmal so.
 

Aule2

Guest
nun ja, aber damit jemand überzeugend vermutet, es kam zur vernichtung von verweisen, da _denk ich mir_, muss schon was in der art vorfallen, dass ein polizist sieht, wie man mit nem hammer auf der fesplatte rumspielt -- sicherlich reicht dazu nicht das Fehlen an illegalen Dateien aus!

Wir könnten ja ein Projekt zur Analyse von Tauschnetzwerken starten:
Jeder lädt ganz viel viel "illegale" Sachen runter, speichert diese aber nicht, sondern schickt sie direkt ins Nirvana -- das sollte Rechtlich akzeptabel sein, weil ja keine illegale Kopie(nicht mal im Speicher) angelegt wird.
Ich bin überzeugt, dass das höchst Interessante Ergebnisse liefern würde, zu sehen wie Daten sich verbreiten, und wie schnell diese über welche Kanäle fließen.
 
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es geht doch auch darum, dass du die files zeitweise anbietest... ob die dann nachher noch vorhanden sind, ist doch völlig egal
 

Aule2

Guest
Original geschrieben von Rain
es geht doch auch darum, dass du die files zeitweise anbietest... ob die dann nachher noch vorhanden sind, ist doch völlig egal
Wer sagt denn, dass ich die Files Zeitweise anbiete;
Nicht einmal bei Torrent müsste dem so sein, man könnte ja alle Blöcke ausser dem gerade geladenen verwerfen!
 
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was soll denn das für ein fall sein?

die bullen schalten sich doch in die netzwerke und loggen deine aktivitäten. die ziehen dann files von dir, oder du von denen.

ansonsten hätte eine hausdurchsuchung, anzeige etc. überhaupt keinen sinn -.-

wenn sie dich einmal haben, bist du auf jeden fall dran.
 
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afaik übernehmen das im regelfall private dienstleister und nicht "die bullen".

der theorie, dass gewisse verdachtsmomente ausreichen um einen prozeß zu einem ekligen ende zu führen, kann ich mich nach wie vor nicht anschließen; um beispielhafte urteile wird gebeten.
 

Busta_inaktiv

Guest
Original geschrieben von Shihatsu
Nochmal: Wenn der Richter zu der Überzeugung kommt (durch Indizien, Aussagen, etc pp) das Beweismittel vernichtet worden sind, wirds eklig. Mehr habe ich nicht gesagt. Und genauso funktioniert das in Verhandlungen. Ist leider nunmal so.

Keine Staatsanwaltschaft, kein Richter kann ohne jedes Indiz die Vernichtung von Beweismitteln unterstellen - und Dateien löschen ist idiotensicher (kann idiotensicher erledigt werden).

<Wenn der "Angeklagte" sich dort etwas daneben benimmt> sind ohnehin sämtliche Gedanken und jede Diskussion hinfällig.
 
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ja was ist denn mit logfiles, wo explizit steht, was man gezogen und gesaugt hat? T_T

damit fängt halt in der regel alles an
 

ArT

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IP adressen können gefakt sein bzw. könnte sein rechner, ein zombie gewesen sein über den dritte files gezogen haben

Meiner meinung nach alles schwer beweisbar wennst deine HDD zuverlässig gecleart hast oder ev besser einfach ne neue rein gibts und die wegwirfst

ansonst lafd dir programm welches die platte 20-30 mit zufallszahlen übershcirebt gibts im internet weiß name nicht dann sollte nichtsmehr herstellbar sien
 

Aule2

Guest
allerdings ist dann zeigbar, dass du pösaritig warst, weil man sicherlich zeigen kann, dass du eben so die platte neu erstellt hast; wenn das auch noch 2 tage vor der hausdurchsuchung war, dann haste irgendwie ein wenig schlechte karten!
Also denk ich haste eher gute chancen zur vertuschung, wenn du externe platten für illegales nimmst, und legales auf deiner standardplatte, dann kann dir kaum jemand nachweisen, dass du pöse warst!

Übrigens: zum Ersteller: Du schreibtest die hätten dir einen Brief geschickt, mich wundert, wo die Deine Adresse her hatten!
Weil, normalerweise kann nur der Staatsanwalt ermitteln, aber der gibt die Adresse doch erst dann weiter, wenn er das Strafverfahren wg Geringfügigkeit eingestllt hat, und darüber hättest du doch informiert werden müssen!
 
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es geht nicht um den threadersteller (angeblich :rolleyes: ) ~

außerdem kann man akteneinsicht eigentlich immer beantragen sobald ein strafantrag gestellt wurde; es sei denn es besteht eine besondere verdunkelungs-/fluchtgefahr.
 
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