2 Fragen - 1. Wann endet eine Schulstunde genau? 2. Problem mit SE-Handy

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Ich bin mir gar nicht so sicher, dass hier der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt ist.
Es gibt ansonsten ja auch andere erzieherische Massnahmen, wie Hausarrest und Nachsitzen, die "strafbar" wären.
Ich glaube nicht, dass es so ist (Weiß es aber allerdings auch nicht).

In diesem konkreten Fall ist dieses "länger in der Schule bleiben" allerdings nicht direkt als Strafe gedacht gewesen.

Wäre es ein normaler fremder Mensch, der die "Kinder" da einsperrt, wäre es wohl Freiheitsberaubung, aber Eltern und Lehrer (die ja auch eine gewisse Erziehungaufgabe haben) haben da wohl einen Sonderstatus und einen ganz anderen Spielraum als andere.

Und zum Unterrichtsende:
Bei uns wurde das so gehandhabt, dass der Unterricht im Prinzip mit dem Klingeln zu Ende war. Klar, es wird noch der Satz beendet, evtl. Termine/Hausaufgaben besprochen, das hat aber nie länger als ein paar Minuten gedauert. Mit nem büschen goodwill auf beiden Seiten klappt das schon.
Wie es allerdings rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Dem Schüler steht zumindest die Pause zur Erholung zu. Wieviel Prozent davon, lässt sich bestimmt in irgendeinem Gesetz nachlesen. Wir leben schließlich in Deutschland, da ist nun wirklich alles irgendwo aufgeschrieben und per Gesetz geregelt. ;)

€:
Bei Studenten und Schülern > 18 mag das auch schon wieder ganz anders aussehen.
 
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Oompa-Loompa-Land
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Schulpflicht_in_anderen_L.C3.A4ndern

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Wenn er nicht grade in Niedersachsen wohnt ist das Verhalten des Lehrers widerrechtlich. Ende aus.
 
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Original geschrieben von Tazz 404
Wenn er nicht grade in Niedersachsen wohnt ist das Verhalten des Lehrers widerrechtlich. Ende aus.

Aha. Und woraus leitest du das ab?

Also ich sehe da mehrere Punkte. Natürlich ist das Verhalten widerrechtlich, allerdings nur aus Brandschutz- und Fluchtweggründen.

Für die Freiheitsberaubung oder sowas gehört aber noch dazu, daß sie die Schüler tatsächlich gegen ihren Willen festhält. Dazu die Frage: Hat irgendwer gefordert, daß man ihn gehen lässt, und ist ihm dies verweigert worden? Wenn nein, halte ich die Freiheitsberaubungstheorie für fragwürdig. Denn nicht zur Schule zu wollen und trotzdem da bleiben zu müssen erfüllt wohl nicht den Straftatbestand der Freiheitsberaubung.
Ansonsten wären wohl alle Schulen des Landes dran, weil z.b. das "Nacharbeiten" vielerorts eine gänige Massnahme ist.

Und Schulpflicht hin oder her, wer eine Schule besucht unterliegt ihren Regeln. Und die stehen entweder in der Schulordnung, oder den Landesschulgesetzen. Wenn er nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, und er sich diesen Regeln nicht beugen will, kann er von der Schule abgehen.
Will er das nicht, muss er halt damit leben.

Was ich jetzt nicht verstanden habe: Was hat Niedersachsen damit zutun?
 
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Sowas ist extremst lächerlich und kann ich mir an nem qymnasium einfach ned vorstellen. Nach der 9. klasse haben Lehrer ihre macht verloren, ende. Wenn lehrer an nem gymnasium zu solchen mitteln greifen (müssen), gehören sie entweder nicht an diese schule oder die schüler sind respektlose dreckskinder.
 
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Sooo
Mein neues Kabel is bestellt und jetzt brauch ich noch taugliche Kopfhörer!
Keine so InEar-Teile die scheißteuer sind - dafür is mein Hadnysound zu mies.

Hat jemand gute Kopfhörer und kann welche empfehlen zu einem humanen preis??
Gruß
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Ihr habt euch sowas nicht wirklich gefallen lassen, oder? :lol:

Dass man nicht sofort aus dem Raum rennen sollte, sobald es klingelt, ist eine Sache, aber sowas eine völlig andere.

Einzige Reaktion in meinen Augen: "Gute Frau, es gibt zwei Möglichkeiten: Sie öffnen jetzt die Tür von innen und ich werde mich nur beim Direktor beschweren; oder ich rufe jetzt die Polizei, die die Tür dann von außen öffnet, und es wird für sie auf erheblich mehr hinauslaufen. Wählen Sie bitte jetzt."

das war der beste dazu, aber mich beeindruckt, wie krass ihr alle mit 16 wart!
 

shaoling

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Original geschrieben von Mackiavelli
@ Shao: Wenn du gegenüber einem Lehrer, Vorgesetzten oder whatever derartig frech und aufgeblasen dein Maul aufreißt, dann hast du hart verschissen und wirst nicht mehr viel Spaß im Umgang mit ihm/ihr haben.
Wer den Raum, in dem ich mich befinde, abschließt und mir sagt: "Du bleibst jetzt, bis du deine Arbeit gemacht hast", ist mit so einer Behandlung noch überaus gut bedient.
Ich halte sehr viel davon, Amtspersonen einen besonderen Respekt zu zollen. Verhält sich die Person aber ihrem Amt unwürdig, verwirkt sie diesen Respekt. Und dieser Fall ist durch solch ein Betragen vonseiten einer Lehrkraft gegeben.
 
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