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Ich bin mir gar nicht so sicher, dass hier der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt ist.
Es gibt ansonsten ja auch andere erzieherische Massnahmen, wie Hausarrest und Nachsitzen, die "strafbar" wären.
Ich glaube nicht, dass es so ist (Weiß es aber allerdings auch nicht).
In diesem konkreten Fall ist dieses "länger in der Schule bleiben" allerdings nicht direkt als Strafe gedacht gewesen.
Wäre es ein normaler fremder Mensch, der die "Kinder" da einsperrt, wäre es wohl Freiheitsberaubung, aber Eltern und Lehrer (die ja auch eine gewisse Erziehungaufgabe haben) haben da wohl einen Sonderstatus und einen ganz anderen Spielraum als andere.
Und zum Unterrichtsende:
Bei uns wurde das so gehandhabt, dass der Unterricht im Prinzip mit dem Klingeln zu Ende war. Klar, es wird noch der Satz beendet, evtl. Termine/Hausaufgaben besprochen, das hat aber nie länger als ein paar Minuten gedauert. Mit nem büschen goodwill auf beiden Seiten klappt das schon.
Wie es allerdings rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Dem Schüler steht zumindest die Pause zur Erholung zu. Wieviel Prozent davon, lässt sich bestimmt in irgendeinem Gesetz nachlesen. Wir leben schließlich in Deutschland, da ist nun wirklich alles irgendwo aufgeschrieben und per Gesetz geregelt.
€:
Bei Studenten und Schülern > 18 mag das auch schon wieder ganz anders aussehen.
Es gibt ansonsten ja auch andere erzieherische Massnahmen, wie Hausarrest und Nachsitzen, die "strafbar" wären.
Ich glaube nicht, dass es so ist (Weiß es aber allerdings auch nicht).
In diesem konkreten Fall ist dieses "länger in der Schule bleiben" allerdings nicht direkt als Strafe gedacht gewesen.
Wäre es ein normaler fremder Mensch, der die "Kinder" da einsperrt, wäre es wohl Freiheitsberaubung, aber Eltern und Lehrer (die ja auch eine gewisse Erziehungaufgabe haben) haben da wohl einen Sonderstatus und einen ganz anderen Spielraum als andere.
Und zum Unterrichtsende:
Bei uns wurde das so gehandhabt, dass der Unterricht im Prinzip mit dem Klingeln zu Ende war. Klar, es wird noch der Satz beendet, evtl. Termine/Hausaufgaben besprochen, das hat aber nie länger als ein paar Minuten gedauert. Mit nem büschen goodwill auf beiden Seiten klappt das schon.
Wie es allerdings rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Dem Schüler steht zumindest die Pause zur Erholung zu. Wieviel Prozent davon, lässt sich bestimmt in irgendeinem Gesetz nachlesen. Wir leben schließlich in Deutschland, da ist nun wirklich alles irgendwo aufgeschrieben und per Gesetz geregelt.
€:
Bei Studenten und Schülern > 18 mag das auch schon wieder ganz anders aussehen.