Zwei Nebenjobs

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Folgende Situation:

Ich (Student, 25) habe bisher einen Hiwijob an der Uni, bei dem ich ~390 Euro im Monat bekomme. Heute wurde mir nun ein zweiter Job angeboten, bei dem ich ~200 Euro monatlich bekommen würde, ich bleibe unter 20h/Woche.

Insgesamt liege ich damit immer über dem Grenzbetrag von 450 Euro, also werden wohl Abzüge auf mich zukommen.
Bei Job 1 hab ich vor längerer Zeit ne Lohnsteuerkarte mit SK 1 abgegeben, bei Job 2 wird keine LSK verlangt...
Ich werde ja nun bei meiner Hiwistelle bescheid sagen müssen, dass ich nen 2. Job annehme, das wollte ich möglichst bald erledigen, da ich im neuen Job schon zum 1.2. anfangen könnte...

Ich habe jetzt mal gegooglet und bin eigentlich verwirrter als vorher, dank Freibeträgen, Lohnsteuerklassen, Lohnsteuerkarten, Werkstudentenprivileg, Gleitzone, Lohnsteuerjahresausgleich und was es da noch so alles gibt :ugly:

Wahrscheinlich waren einige hier schonmal in einer ähnlichen Situation, kann mir also jemand sagen, womit ich jetzt rechnen muss und wie ich das ganze am besten regle, damit ich möglichst wenige Abzüge habe?
 
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Also ich schätze mal, dass du definitiv den Beitrag zur Rentenversicherung bezahlen wirst, dass sind immer knapp 10%...kA, ob die Steuern direkt anfallen, falls ja würdest du sie ja am Ende des Jahres definitiv zurückkriegen (zugegebenermaßen nicht zwingend sehr zufriedenstellend ^^)
 

Comadevil

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Steuern wirst du im Endeffekt nicht zahlen müssen, da du unter dem Grundfreibetrag bleibst.
Aber eigentlich musst du dir keine Sorgen machen
Job 1 läuft als ganz normaler sozialversicherungspflichtiger Job wie bisher (was du da mit der Grenze von 450 Euro hast, ist mir schleierhaft). Die Steuerkarte gibt man nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs ab
Job2 ist ein Mini Job (450 Eurojob), für den der Arbeitgeber schon pauschal Steuern und Sozialversicherung für dich entrichtet. Hier fallen aber seit Beginn des Jahres 3,9% Rentenversicherung an, sofern du da kein Opt-out wählst.
Und der Grenzbetrrag von 450 Euro bei Minijobs gilt pro Job und wird nicht zusammengerechnet.
Und wieso musst du bei deiner Hiwistelle Beschied geben? DIe müssen davon nichts wissen????
 
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Rentenversicherung werde ich wohl in jedem Fall zahlen müssen, soweit ich das verstanden habe in beiden Jobs jeweils irgendwas zwischen 5 und knapp unter 10%. Sollten dann ~45 Euro sein


Edit:
Job 1 läuft als ganz normaler sozialversicherungspflichtiger Job wie bisher (was du da mit der Grenze von 450 Euro hast, ist mir schleierhaft). Die Steuerkarte gibt man nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs ab
Job2 ist ein Mini Job (450 Eurojob), für den der Arbeitgeber schon pauschal Steuern und Sozialversicherung für dich entrichtet. Hier fallen aber seit Beginn des Jahres 3,9% Rentenversicherung an, sofern du da kein Opt-out wählst.

Job 1 ist ebenfalls ein Minijob (bzw Werkstudentenvertrag?), ich bekomme da ja auch nur 390 euro.

Und der Grenzbetrrag von 450 Euro bei Minijobs gilt pro Job und wird nicht zusammengerechnet.
Und wieso musst du bei deiner Hiwistelle Beschied geben? DIe müssen davon nichts wissen????


Natürlich wird der Grenzbetrag zusammengerechnet, sonst hätte ich ja keinerlei Abgaben...
Deshalb muss ich das ganze ja auch bei beiden Arbeitgebern angeben, weil ich eben aus der Geringfügigkeit in die Gleitzone rutsche...
 
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Comadevil

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So habe mal nachgeschlagen: Minijibs werden zusammengerechnet, ich meine, das war früher nicht so.

Aber Job 1 ist nicht zwingend ein Minijob, nur weil du 390 EUro bekommst. Man gibt normalerweise nicht seine Lohnsteuerkarte für einen Minijib ab, da alles pauschal versteuert wird und nicht nach individuellen STeuermerkmalen. Das würde ich erstmal prüfen. Jeder Jb mit Lohnsteuerkarte ist normalerweise ein sozialversicherungspflichtiger Job
Wenn das nämlich ein normlaler Job ist, bist du mit Job 2 unter der 450 Euro Grenze
 
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Ich habe auch einen hiwi job mit lohnsteuerkarte und einen "450€-job", aber ich verdiene mit beidem zusammen nichtmal 450€. (was aber egal ist)
Ich hab es mir so erklären lassen (auf dem finanzamt), dass man zu seinem "normalen" job, wo man die lohnsteuerkarte abgibt, noch einen 450€ job ("minijob") machen kann, einfach so.
von daher musst du dich nach meinem Kenntnisstand um nichts kümmern.
was sich dieses jahr geändert hat kann ich dir aber nicht sagen.

Job 1 ist ebenfalls ein Minijob (bzw Werkstudentenvertrag?), ich bekomme da ja auch nur 390 euro.

falsch!

Ein "minijob" ist eben besagter "450-euro" job, bei dem man keine lohnsteuerkarte braucht, und wo der arbeitgeber pauschal abgaben macht.
Der staat will diese abgaben aber nicht machen, deshalb wollen sie eine lohnsteuerkarte von dir.
(außerdem kann man als hiwi ja auch mehr verdienen)

So habe mal nachgeschlagen: Minijibs werden zusammengerechnet, ich meine, das war früher nicht so.

Aber Job 1 ist nicht zwingend ein Minijob, nur weil du 390 EUro bekommst. Man gibt normalerweise nicht seine Lohnsteuerkarte für einen Minijib ab, da alles pauschal versteuert wird und nicht nach individuellen STeuermerkmalen. Das würde ich erstmal prüfen. Jeder Jb mit Lohnsteuerkarte ist normalerweise ein sozialversicherungspflichtiger Job
Wenn das nämlich ein normlaler Job ist, bist du mit Job 2 unter der 450 Euro Grenze

Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz, den rest hat man mir aber aufm finanzamt genauso erklärt.
ich hatte nämlich meine lohnsteuerkarte (von 2010) verloren, bzw. wahrscheinlich einfach weggeworfen, weil ich sie nie brauchte, und dachte aber zuerst, dass ich bei meinem "minijob" eine abgegeben hatte (und sie deshalb nicht finden konnte), deshalb war ich überhaupt nur auf dem finanzamt (weil ich ja eine "zweite" für den hiwijob brauchte)
Nachdem die mir das dort so erklärt hatten und ich nochmal beim arbeitgeber angerufen hatte war dann alles easy.

Als jemand, der sonst keine ahnung hat kommt mir das zwar komplett sinnfrei bzw. unfair vor, aber solang ich davon profitiere will ich mich mal nicht beschweren.
 
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Aus deinem wikipedia Link, das meinten die auf dem Finanzamt wohl:

Änderungen zum 1. April 2003

Das Recht der geringfügigen Beschäftigungen wurde mit Hartz II mit Wirkung zum 1. April 2003 erneut geändert.[20] Die Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 400 € angehoben und die Begrenzung auf weniger als 15 Wochenstunden entfiel. Die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung wurde wieder möglich.

Ich habe nirgendwo angegebn wieviel ich insgesamt verdiene, was die mir auf dem finanzamt sagten habe ich ja schon geschrieben.
Die Frage ist, was soll eine Hauptbeschäftigung sein?

Fakt ist ja auf jedenfall, zumindest wenn Wikipedia recht hat, dass du bei einem "richtigen" job in jedemfall einfach so die 450€ dazu verdienen darfst (mit zweiten (mini)job), ohne dass du da was versteuern musst.
Wenn ein Job über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, warum sollte das dann nicht deine Hauptbeschäftigung sein?

Edit:

Guck mal was ich noch bei dienem anderen Link ausgegraben habe:
http://www.400-euro.de/400/400-sv.html#Sparen_mit_zwei_Jobs

Dank der Neuregelung kann ein Arbeitnehmer viel Geld sparen, wenn er seine Arbeitszeit geschickt auf verschiedene Jobs verteilt.

Lies dir das mal durch.
Edit: Jetzt les ich wiederum irgendwo was vonwegen, dass geringfügige beschäftigungen zusammengerechnet werden.
dann müsste man jetzt einfach mal aufs finanzamt und klären ob das denn wirklich eine geringfügige beschäftigung bei dir ist.
müsste ich auch mal machen, aber zum glück liege ich ohnehin immer unter den 450€ (Im Durchschnitt)
 
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