Zivildienst und Kindergeld

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Vielleicht kennt sich von euch jemand in der Materie aus. Es geht dabei um Folgendes:

Dadurch dass ich Zivildienst gemacht habe, endet ja die Kindergeldzeit nicht mit dem 25. Geburtstag, sondern die Zeitspanne die ich Zivildienst gemacht habe (damals 10 Monate) werden ja noch hinten dran gehängt.

Soweit so gut, allerdings sind es bei mir nicht genau 10 Monate, sondern etwas weniger. Ich habe nicht genau am 1. August angefangen, sondern erst am 4 (kA warum, ich wurde so eingezogen). Die Familienkasse sagt deshalb, dass ich nur 9 Monate bezahlt bekomme, weil der 10. Monat nicht voll abgeleistet war. Es wird nicht mal anteilig was bezahlt.

Ein Freund von mir hatte ebenfalls 10 Monate und diese bekommt er voll ausgezahlt.

Habt ihr auch das Problem gehabt bzw. kennt ihr euch da aus?
 
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Afaik ist es so, dass du für den Monat, in dem der Zivildienst anfing, Kindergeld hättest bekommen können, da du nicht zum Monatsanfang angefangen hast.
 
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Das haben wir gegenüber der Familienkasse auch gesagt, die haben aber gesagt, dass es kein voller (freier) Monat ist und ich dort zu arbeiten angefangen habe, daher gibts da kein Kindergeld.

Vielleicht steht ja im Gesetz was anderes. § 66 Abs. 1 EStG oder so (Wikipedia). €: Es gibt sogar ein eigenes Kindergeldgesetz. Das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Ich würde es zwar nur ungern tun, aber zur Not wühl ich mich da durch =)
 
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Naja - normalerweise fängt man ja am 4. an, weil vorher Wochenende oder sowas war. Da kann man ja gar nicht eher anfangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die da solchen Stress machen!?
 
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ich hab auch am 2. angefangen weil halt der 1. ein sonntag war, wie soll man das denn anders machen bitte? oder wenn davor feiertage sind...da würd ich mal nen anwalt fragen
 
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Bei mir war der 1. ein Freitag (und auch ein regulärer Arbeitstag), ich weiß aber nicht, warum die mich erst zum 4. haben antreten lassen. Keine Ahnung.

Ein Freund hat mir jetzt dieses Urteil hier geschickt, demnach sollte ich den Anspruch auf Kindergeld noch haben:

Urteil des Senats

Das trifft auch auf meinen Fall zu:
"3. Eine einschränkende Auslegung des § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht geboten. Der Verlängerungszeitraum ist nicht zu kürzen, wenn der Wehrdienst nicht am Monatsersten angetreten und deshalb im Monat des Dienstantritts noch Kindergeld bezogen wurde."

Ich probiere das mal.
 
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