Zeitwertgutschrift rechtens?

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BALLERN
Hallo,

hab am 20.9.2011 einen AMD A3850 gekauft. Der ist Ende August 2012 abgeschmiert und ich hab ihn dementsprechend eingeschickt.

Da nach 6 Monaten der Händler (hoh.de) da ja nicht mehr für zuständig ist, wurde das ganze Teil weiter zu AMD geschickt.

Nun bekam ich die Mail, dass der Prozessor nicht repariert werden kann und man mir eine Zeitwertgutschrift von 57€ (50% des Kaufpreises) gutschreiben würde.

Ist das rechtens? Hab ich nicht Anspruch auf Ersatz? Die APU kostet immer noch gut 100€.

Da ja die beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt hab ich wahrscheinlich keine große andere Möglichkeit oder?

http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=285931&p=2 Interessanter Artikel dazu
 
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Die Frage ist halt, ob du überhaupt einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hast, oder ob du auf die Garantie (und die dort aufgestellten Bedingungen) verwiesen bist.

Damit du einen Gewährleistungsanspruch hast, müsste der Chip bei Gefahrübergang (also am 20.09.2011) einen Sachmangel gehabt haben. Du sagst ja selbst, er habe 11 Monate funktioniert. Solange du keinen Produktionsfehler nachweisen kannst, der sich erst 11 Monate nach Inbetriebnahme auswirkt, hast du gar keinen Anspruch.

Merke: Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.

Also denke ich mal, dass du mit den 57 EUR gar nicht mal so schlecht bedient bist.

Gruß Hafish
 
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Also erstmal würde mich interresieren wie der Verkäufer auf die idee kommt das er nicht zuständig wäre wenn denn die Gewährleistung 2 Jahre ist mal ganz unabhängig von der Beiweislastumkehr.
2. Kann man wohl davon ausgehen das ein Prozessor der nach 11 Monaten krepiert einen Herstellungsfehler hatte. Weil ein Prozzesor geht einfach nicht kaputt in der Zeit nicht mit den ganzen Schutzmechanismin die dort eingebaut sind gegen Überspannung und Hitzeschutz.

Aber wie gesagt AMD kann machen was sie wollen die sindnicht an die gewährleistung gebunden und können eigne Regeln aufstellen.
Dh. wenn du 100% oder ersatz haben willst ist der Händler dafür verantwortlich.
 
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Also nur zur Info, Hoh.de meinte es zu AMD geschickt zu haben, jedoch bot HOH.de mir die 57€ an, nicht AMD.

Muss HOH.de hier dann nicht dafür zuständig, das Problem zu beheben/Ersatz zu schaffen. Ganz abgesehen davon, hat der ganze Mist über 5 Wochen gedauert...

Ich weiß halt, dass amazon Notebooks die nach 1,5 Jahren kaputt gehen komplett ersetzen bzw den Kaufpreis erstatten...

Vergleichbares Szenario übrigens hier:
http://extreme.pcgameshardware.de/n...7967-netzteil-defekt-gutschrift-annehmen.html
 
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Amazon ist halt kulant.

2. Kann man wohl davon ausgehen das ein Prozessor der nach 11 Monaten krepiert einen Herstellungsfehler hatte.
Nein, kann man nicht. Zumindest nicht aus rechtlicher Sicht. Das Gesetz enthält klare Regeln zur Beweislastverteilung, für die Annahme von Anscheinsbeweisen und Erfahrungssätzen ist da kein Raum mehr.
 
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Mein Mainboard wurde übrigens auch mit eingeschickt, da kam gerade folgende Nachricht:

"Ihr reklamiertes Gerät ist nunmehr aus unserer Service-Werkstatt ausgetauscht an uns zurückgesandt worden.

Wir werden es mit der heutigen Post über DHL an Sie ausliefern lassen, sodass Ihnen das Gerät in den nächsten Tagen zugehen sollte."

:ugly:
 

Teegetraenk

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Naja, wie gesagt gibt es da wahrscheinlich verschiedene Optionen. Z.b. könnte es von unterschiedlichen Abteilungen/Personal bearbeitet worden sein, ev. hatten sie Ersatz auch einfach vorrätig. Es könnte auch sein, dass tatsächlich ein nachweisbarer Produktionsfehler beim Mainboard festgestellt wurde oder dass ein Mitarbeiter einfach keine Böcke hatte.

Also das sagt nun wirklich wenig aus. Ich denke mit einer Entschädigung von >50% bist du ganz gut dabei.
 
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Naja die APU ist auch seit Wochen dort vorrätig...

Hab nun trotzdem nochmal geschrieben, dass ich gerne komplett Ersatz/Erstattung hätte. Versuchen kann man es ja mal, ich appelier da einfach mal an die Kulanz des Unternehmens
 

manischExzessiv

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Ich weiß ja nicht genau aber ist zwei Jahre Hersteller Garantie nicht gesetzlich vorgeschrieben?Der Händler spielt dabei ja keine rolle. Aber selber schuld wer AMD kauft :P
Sowas ähnliches wollte mir mal Media Markt erzählen.Dabei ging es um nen mp3 player im wert von 80eur. Da meinten die dass ich das nicht komplett ersetzt bekommen kann weil man ja jetzt mp3 player mit viel mehr Speicherplatz bekommt für das Geld. Da hab ich denen gesagt dass ich nichts für den Fortschritt kann und hab auf mein Geld bestanden was ich dann letzlich auch bekommen habe. Also nicht gleich abwimmeln lassen.
 
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sie haben das Gerät bereits am 20.09.2011 käuflich bei uns erworben. Gemäß § 438 BGB verjähren Ihre Mängelansprüche in 2 Jahren. Unsere Gewährleistungsplicht liegt Ihnen gegenüber also bei 2 Jahren. Jedoch besagt der § 476 BGB, dass wir nur innerhalb der ersten 6 Monate ab Gefahrübergang in der Beweispflicht sind. Das bedeutet also, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sofern sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate ab Gefahrübergang zeigt, dieser auch bereits bei Gefahrübergang bestanden hat.

Nach Ablauf dieser besagten 6 Monate, sind Sie in der Beweispflicht.
Sie müssten uns daher nunmehr den Beweis antreten, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Sollten Sie in der Lage sein, uns diesen Beweis beizubringen, werden wir selbstverständlich gern gem. § 438 BGB unserer Gewährleistungspflicht nachkommen.

Aus Kulanz hatten wir versucht, Ihre Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Dieser hat uns nun nach langer Bearbeitungszeit die Information zukommen lassen, dass wir für dieses Gerät (AMD A-Serie A8-3850 4x2.90 GHz FM1 Box) eine Zeitwertgutschrift erhalten und der Hersteller dieses Gerät dafür einbehält. Wir haben am Ausgang dieser Abwicklung keinen Einfluss.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen die Gutschrift (in Höhe von 57,10 Euro) angeboten.


Mit freundlichen Grüßen
 

Teegetraenk

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Ja wie schon von Hai erläutert, geht es bei Gewährleistung nur um Schäden bei Gefahrübergang. Eine generelle Garantie, eine neue Sache 2 Jahre benutzen zu können ohne dass diese kaputt geht und ansonsten Ersatz/Reparatur zu leisten, gibt es höchstens vertraglich.

Ärgerlich aber was soll man machen? Ich mein da muss man sich auch in die Lage eines Verkäufers versetzen und aus dessen Sicht sind 6 Monate bei einem Fehler, der (scheinbar) bereits bei Gefahrübergang bestand eine ziemlich lange Zeit..

Die 60€ sind ein "eigentlich müssten wir nicht aber da es wirklich etwas seltsam ist und wir dich als Kunden nicht verlieren wollen, ersetzen wir dir den Restwert" Kompromissangebot. Ich würds annehmen.
 
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Also ich hab gerade mal bei AMD direkt angerufen.

Der Herr vom Support hat sich extrem verwundert gezeigt, er meinte AMD ersetzt solche Fälle eigentlich IMMER. Er meinte ich hätte es direkt zu ihnen schicken sollen, worauf ich meinte dass laut Hoh.de genau das passiert ist, der Chip dort einbehalten wurde und eine Herstellergutschrift von 57€ angeboten wurde.
Er meinte daraufhin dass sowas alles andere als üblich ist, dies geprüft wird und ich wahrscheinlich Ersatz bekomme.
Mal abwarten. Ich antworte der guten Frau nun noch nicht, auch der AMD Support hat mir geraten erstmal zu warten bis sie das intern (so ca. 30-40min, dann ist das mit dem Supervisor geklärt - O-Ton Support) geklärt haben

Die 60€ wurden von AMD angeboten, nicht von Hoh.de, falls das falsch verstanden wurde
 
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Ich weiß ja nicht genau aber ist zwei Jahre Hersteller Garantie nicht gesetzlich vorgeschrieben?Der Händler spielt dabei ja keine rolle.
Weder noch. Vorgeschrieben sind 2 Jahre Gewährleistung. Die entsprechenden Ansprüche hat man ausschließlich gegen den Händler.
Garantie hingegen ist immer freiwillig. Die Garantieansprüche bestehen gegenüber dem, der freiwillig die Garantie abgibt. Das machen meist die Hersteller. "Garantie" bedeutet übrigens nicht "Umtauschgarantie". Im Garantievertrag kann alles mögliche geregelt sein. Zum Beispiel dass nur der Zeitwert ersetzt wird. ;)

Mehr dazu hier.

Bis auf die Begründung, warum es § 476 gibt, klingt das für mich wie eine ziemlich genaue Schilderung der Rechtslage.
 
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Teegetraenk

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Also ich hab gerade mal bei AMD direkt angerufen.

Der Herr vom Support hat sich extrem verwundert gezeigt, er meinte AMD ersetzt solche Fälle eigentlich IMMER. Er meinte ich hätte es direkt zu ihnen schicken sollen, worauf ich meinte dass laut Hoh.de genau das passiert ist, der Chip dort einbehalten wurde und eine Herstellergutschrift von 57€ angeboten wurde.
Er meinte daraufhin dass sowas alles andere als üblich ist, dies geprüft wird und ich wahrscheinlich Ersatz bekomme.
Mal abwarten. Ich antworte der guten Frau nun noch nicht, auch der AMD Support hat mir geraten erstmal zu warten bis sie das intern (so ca. 30-40min, dann ist das mit dem Supervisor geklärt - O-Ton Support) geklärt haben

Die 60€ wurden von AMD angeboten, nicht von Hoh.de, falls das falsch verstanden wurde

Das ist natürlich super und deckt sich eig. auch mit meinen Erfahrungen bei Hardewareherstellern. Meine alte Graka, noch mit 64mb, ist kurz vor den 2 Jahren abgeraucht und sie haben mir eine 128mb Karte zugeschickt. Nett.
 
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Ok grade AMD-Mail bekommen:

die meinen die gutschrift hat anscheinend doch nix mit amd zu tun, soll den prozessor einfordern und bei AMD einschicken damit ich ersatz bekomme

Is mir nun zu blöd, nehm das geld und kauf mir woanders ne black edition

Das habe ich der guten Frau auch so geschrieben, war wohl das letzte Mal dass ich bei hoh.de bestellt habe - verwunderlich dass AMD in solchen Fällen normal Ersatz bietet und hier dann eine Herstellergutschrift von hoh.de gebilligt wird.
 
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Benrath

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Ist das so verwunderlich, sie reichen es dann ein behalten den Neuen und du kaufst irgendwas.
 
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Jo is mir klar, aber ich bekomm die Kohle ja so, werd ich kaum dort investieren.
 
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interessante geschichte. hab da auch schon mal bestellt aber das werd ich mir in zukunft zwei mal überlegen ;)
 
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Das ist natürlich super und deckt sich eig. auch mit meinen Erfahrungen bei Hardewareherstellern. Meine alte Graka, noch mit 64mb, ist kurz vor den 2 Jahren abgeraucht und sie haben mir eine 128mb Karte zugeschickt. Nett.
Wär auch ziemlich schlecht, wenn sich in Foren dann Beiträge sammeln ala "mein Hardwareteil xyz ist nach 7 Monaten abgeraucht und jetzt steh ich mit leeren Händen da", dann ist man sehr schnell gute Marktanteile los ;)

Wenn der Händler natürlich echt das neue Teil einbehält ist das schon recht frech ^^
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Amazon ist halt kulant.

Nein, kann man nicht. Zumindest nicht aus rechtlicher Sicht. Das Gesetz enthält klare Regeln zur Beweislastverteilung, für die Annahme von Anscheinsbeweisen und Erfahrungssätzen ist da kein Raum mehr.

verbrauchsgüterkauf?

allerdings nur 6 moante, das ist natürlich schon abgelaufen.
 
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Kurzes Update:

Hab der Zeitwertgutschrift erst zugestimmt, 2 Tage später kam ne Mail von AMD mit der Nachricht, dass sie eben NIE Zeitwertgutschriften erstellen und das absolut nicht sein kann. Angehängt war die Bitte die Mail an AMD weiterzuleiten. Dies hab ich nun getan, bin gespannt was da noch kommt, Geld wurde bis jetzt noch nicht überwiesen :ugly:
 
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Ich empfehle für die Zunkunft vll. so Läden wie mindfactory. Die haben mir damals meine 7800GT, die abgeraucht ist, kostenlos gegen eine 8800GT ausgetauscht (nach über 2 Jahren) ;)
 
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Also ich arbeite nebenbei in einem Online-Shop für PC-Hardware (allerdings keiner der hier genannten :ugly:). Was Garantie oder Gewährleistung angeht, muss ich dazu allerdings auch mal sagen, dass Kunden hier teilweise völlig weltfremde Vorstellungen haben und Dinge verlangen, die einfach nicht gehen.

Der Händler kann tatsächlich in vielen Fällen von Gerätedefekten nichts machen. Zunächst leisten sich die meisten eben keine komplette Werkstattabteilung und können einfach selbst gar keine Reparatur durchführen. Die Kosten die dadurch entstehen würden, müsste man erstmal wieder reinbekommen, besonders bei den geringen Margen die man im Online-Handel hat. Bleibt also für den Händler nur der Weg über den Hersteller oder die Distribution. Distris machen eigentlich grundsätzlich eine Gutschrift, bei Herstellern ist das durchaus unterschiedlich. Viele reparieren oder machen einen Austausch sofern noch möglich.

Zudem legen sich die meisten auch nicht Artikel wie Mainboards, Grafikkarten, CPUs, etc. aufs eigene Lager, auch hier sind die Kosten dafür deutlich zu hoch (wenn man nicht gerade Alternate ist, hinter denen ohnehin ein Distributor steckt oder Amazon heißt). Das bedeutet, dass solche Artikel über die Distribution bezogen werden, über VIND zum Beispiel. Nach einem Jahr ist stark davon auszugehen, dass der Artikel EOL ist, also nicht mehr hergestellt und vertrieben wird. Wie soll ein Händler da einen Austausch machen? Selbst wenn der Händler den Artikel auf einem eigenen Warenlager hatte, wäre er schön blöd so ein altes Teil noch immer da liegen zu haben. Ein Austausch in einen neueren und verfügbaren Artikel ist dann tatsächlich sehr kulant, aber der Händler muss das eben nicht machen.

Und wie hier ja schon geschrieben wurde, stimmt der Glaube eben nicht, dass man immer zwei Jahre Garantie hat - unabhängig davon, dass auch die Garantie ansich oft vollkommen falsch verstanden wird. Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung und man sollte sich dann zunächst die Garantiebestimmungen des Herstellers anschauen, damit man sieht, was möglich ist und was nicht. Nur weil ein Hersteller Garantie gibt, heißt das eben nicht immer, dass man problemlos Austauscherei bekommt oder die volle Kohle zurück.

Und Zeitwertgutschriften sind auch vollkommen in Ordnung. Wieso sollte man auch Anspruch auf den vollen Rechnungsbetrag haben, wenn der Artikel gut ein Jahr problemlos lief? Dass technische Geräte eben nicht von einer ebenso dauerhaften Lebenszeit sein können, wie von mir aus irgendwelche Zippos, Silberbesteck von WMF oder ähnliches, das sollte jedem Käufer von Technik klar sein. Und gerade bei PCs sind doch die meisten Einbauteile Verschleißartikel durch Abnutzung oder Hitzeeinwirkung, etc.

Online-Handel ist halt kein stationärer Handel. Wenn man immer den rundumsorglos-Kauf haben möchte, dann sollte man sich eben doch besser einen Händler vor Ort suchen und das Teil im Laden kaufen. Das wird dort deutlich mehr kosten, aber billig im Internet mit Servicemöglichkeiten von stationären Händlern funktioniert in der Praxis eben nicht.
 
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Garantie wird durch den Kaufvertrag geregelt. Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Will man also etwas über die Garantieleistungen wissen sollte man die AGB des Händlers achtsam durchlesen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Garantie wird durch den Kaufvertrag geregelt. Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Will man also etwas über die Garantieleistungen wissen sollte man die AGB des Händlers achtsam durchlesen.

:top:
das gut merken, dann erübrigen sich viele missverständnisse!
 
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Ja soweit richtig, wenn AMD mir auch gesagt hätte dass das so gehandhabt wird - kein Problem. Aber wenn AMD sagt, dass sie immer komplett ersetzen bei Defekten nach 11 Monaten kann man ruhig mal nachfragen. Hoh.de hat ja die Ware 2 Tage nach Erhalt zu AMD weitergeschickt. Da kann ja was nicht passen wenn AMD sagt sie geben keine Zeitwertgutschriften sondern ersetzen den entsprechenden Artikel und Hoh.de mir auf einmal ne Zeitwertgutschrift von AMD anbietet
 
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