Zeitschriftenabo Rechtsberatung

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Moin,

irgendwann habe ich mir per Telefon ein Testexemplar einer Zeitung aufschwatzen lassen. Habe dann eine Email bekommen, wo drinsteht, dass ich die Zeitung einen Monat testen darf und dann müsste ich kündigen sonst gehe ich ein Jahresabo ein.
Verpeilt wie ich bin habe ich natürlich nicht innerhalb des einen Monats gekündigt und stelle mir jetzt 2 Fragen:

1. ist es rechtlich i.O. das die mir gleich ein Jahresabo an Knie nageln?
2. ist es rechtlich i.O. wenn ich nur ne Email bekommen habe, wo die "Konditionen" drinstehen, aber nie was unterschrieben habe?

Danke für eure Hilfe.
 

Eisbaer

Tippspielmeister EM 2012
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Moin,

irgendwann habe ich mir per Telefon ein Testexemplar einer Zeitung aufschwatzen lassen. Habe dann eine Email bekommen, wo drinsteht, dass ich die Zeitung einen Monat testen darf und dann müsste ich kündigen sonst gehe ich ein Jahresabo ein.
Verpeilt wie ich bin habe ich natürlich nicht innerhalb des einen Monats gekündigt und stelle mir jetzt 2 Fragen:

1. ist es rechtlich i.O. das die mir gleich ein Jahresabo an Knie nageln?
2. ist es rechtlich i.O. wenn ich nur ne Email bekommen habe, wo die "Konditionen" drinstehen, aber nie was unterschrieben habe?

Danke für eure Hilfe.
Zu Punkt 2 denk ich einfach mal, das deine Zusage auf Band per Telefonat reicht.
 
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woher haben alle leute was mit ihrem beckakten "unterschreiben", wo unterschreibst du denn, wenn du bei otto, ebay oder amazon was kaufst..?

natürlich ist das rechtlich bindend, sofern du eine wiederrufsbelehrung und die agb via e-mail bekommen hast, die frist gilt für 4 wochen ab erhalt der mail.

das einzige was dir übrig bleibt ist, dich dort zu melden und um eine kündigung aus kulanzgründen zu bitten.
 
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woher haben alle leute was mit ihrem beckakten "unterschreiben", wo unterschreibst du denn, wenn du bei otto, ebay oder amazon was kaufst..?

er muss doch trotzdem irgendwie diesen bedingungen zustimmen. bei amazon oder sonstwas macht man ein kreuzchen bei "ich hab die bedingungen gelesen und akzeptiert".
wenn die email NACH dem telefonat kam, und in der email keine bestätigungen angeklickt hat dann wüsste ich nicht wo er irgendwas zugestimmt hat. ausser natürlich das wurde bereits am telefon erklärt und du hast mündlich zugestimmt.

und selbst wenn er zugestimmt hat ist noch die frage ob die bedingungen gültig sind. die urteile bei so abo zeugs sind afaik recht verbraucherfreundlich.
 
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Zu Punkt 2 denk ich einfach mal, das deine Zusage auf Band per Telefonat reicht.

muss das nicht vorher gefragt werden, ob die das aufnehmen dürfen?

Mussten wir im Callcenter zumindestens immer fragen. Also "Wenn jetzt alles klar ist, würde ich das jetzt gerne noch aufnehmen. Okay?"

(Gott, war ich schlecht darin, Leute zu überreden. Hab auch nach einem Monat wieder aufgehört)
 
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woher haben alle leute was mit ihrem beckakten "unterschreiben", wo unterschreibst du denn, wenn du bei otto, ebay oder amazon was kaufst..?
Ähem, wenn man einen vertrag schon mündlich schließt, dann sollten auch alle wesentlichen bedingungen klar benannt und akzeptiert werden.

Bernd23,
wenn du hilfe erwartest, solltest du den fall schon etwas genauer schildern.
Was genau wurde dir am telefon gesagt?
Wenn nur ein probeexemplar vereinbart war, ist ohnehin kein gültiger vertrag über ein jahresabo geschlossen worden und du musst auch nichts zahlen.
 
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er muss doch trotzdem irgendwie diesen bedingungen zustimmen. bei amazon oder sonstwas macht man ein kreuzchen bei "ich hab die bedingungen gelesen und akzeptiert".
wenn die email NACH dem telefonat kam, und in der email keine bestätigungen angeklickt hat dann wüsste ich nicht wo er irgendwas zugestimmt hat. ausser natürlich das wurde bereits am telefon erklärt und du hast mündlich zugestimmt.
Ähem, wenn man einen vertrag schon mündlich schließt, dann sollten auch alle wesentlichen bedingungen klar benannt und akzeptiert werden.

Und trotzdem unterschreibt man da nirgens, genausowenig wie man es im Reastaurant oder im Kaufhaus tut, man geht trotzdem Verträge ein, deswegen müssen Konditionen, AGB & Widerrufsbelehrung via E-Mail/Post zugestellt werden un der Käufer hat ein 4 wöchiges Widerrufsrecht, man akzeptiert sie, indem man von selbigem keinen Gebrauch macht, das ist eine stillschweigende Willenserklärung.

und selbst wenn er zugestimmt hat ist noch die frage ob die bedingungen gültig sind. die urteile bei so abo zeugs sind afaik recht verbraucherfreundlich.

Das wäre noch ein Punkt, aber so wie er es bisher beschrieben hat scheint alles ok.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Und trotzdem unterschreibt man da nirgens, genausowenig wie man es im Reastaurant oder im Kaufhaus tut, man geht trotzdem Verträge ein, deswegen müssen Konditionen, AGB & Widerrufsbelehrung via E-Mail/Post zugestellt werden un der Käufer hat ein 4 wöchiges Widerrufsrecht

im kaufhaus hat man ein 4 wöchiges widerrufsrecht?
 

YesNoCancel

Guest
er bezog das ganz offenkundig auf amazon etc., und führte weiter aus, das man selbst im kaufhaus/restaurant, wo es physisch möglich wäre, keine unterschrift leistet.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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er wirft da aber zwei sachen durcheinander. im restaurant tätigst du konkludente willenserklärungen und schließt so einen vertrag. bei amazon oÄ füllst du ja ein tatsächliches formular aus und wirst nicht nur konkludent bzw. verbal tätig.
und da amazon ein fernabsatzgeschäft ist gibt es bestimmte widerrufsrecht, im kaufhaus oder restaurant gibt es die nicht. siehe §312f. bgb

ist aber für den TE gar nicht so wichtig :D
 
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ich verwechsel garnichts, ich habe mich nur über dieses "ich habe keine Unterschrift geleistet, also habe ich doch garnikeinen Vertrag abgeschlossen"-gefaselk aufgeregt und Bsp. genannt, wo man ebenfalls keine Unterschrift leisten muss, er hat in seinem fall ja eine Willenserklärung abgegeben woraufhin ihm AGB etc. zugesandt wurden dun dann keinen Gebrauch vom Wiederrufsrecht gemacht...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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jojo ist ja auch alles richtig, es las sich nur so als ob du sagtest, dass man im kaufhaus und restaurant etc. ein 4 wöchiges widerrufsrecht hätte. wahrscheinlich hast du das aber gar nicht gemeint, wollte nur missverständnissen vorbeugen.
 

YesNoCancel

Guest
wobei das mit 4-wöchigen widerrufsrecht und restaurants schon praktisch gesehen ganz cool wäre: nach 3 wochen son ein vollgekacktes kotbeutelchen zurückbringen mit geld-zurück. widerverkauf dürfte dann wohl aber nur an japano-bukake-fans möglich sein :ugly:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
aus dem grund hat der schlaue gesetzgeber in §312b III Nr.5 lieferverträge über essen aus dem anwendungsbereich rausgenommen...ob das so not getan hat weiß ich nicht, hätte man auch über eine wertersatzlösung verhindern können, aber so hat man klarheit :)
 
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Naja selbst wenn man die Widerrufsfrist verpasst und der Verlag nicht auf höfliche Kulanzbitte reagiert, kann man immer noch mit ner Klage drohen. Da die wenigsten Verleger Lust auf sowas haben, geben die da meist klein bei. Hat zumindest bei mir vor ein paar Jahren bei so nem aufgeschwatzten Abo von ner Zeitung funktioniert.
 
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Die könnten sich aber auch darüber kaputt lachen...
 
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Naja selbst wenn man die Widerrufsfrist verpasst und der Verlag nicht auf höfliche Kulanzbitte reagiert, kann man immer noch mit ner Klage drohen. Da die wenigsten Verleger Lust auf sowas haben, geben die da meist klein bei. Hat zumindest bei mir vor ein paar Jahren bei so nem aufgeschwatzten Abo von ner Zeitung funktioniert.
Das scheint mir nicht sinnvoll.
Man will sich doch überhaupt nicht den stress machen, rechtlich gegen die vorzugehen und somit ists eine leere drohung, die ohnehin niemanden beeindruckt.

Solange irgendwas an dem geschäft dubios war, ist man in einer komfortablen position: man widerspricht allem mit verweis auf x und holt sein geld zurück, dann sollen sie sich überlegen, ob sie einen verklagen wollen - was sie zu 99% natürlich nicht tun.

Und wenn man wirklich selbst mal mist gebaut hat und es sich um einen seriösen vertragspartner handelt, helfen freundliche worte meist besser als drohungen.
Ich hatte die situation schon bei Spiegel Online und bei der Zeit, dass ich vergessen hatte, ein probeabo zu kündigen, das sich damit automatisch in ein richtiges abo umgewandelt hätte. Hab denen einfach geschrieben, dass es mein fehler war und ob sie nicht so freundlich sein könnten, mich wieder aus dem abo zu entlassen, das ich eigentlich nicht will.
Hat beide male funktioniert - bei Spiegel Online musste ich nicht mal für die zeit bezahlen, wo ich den service schon hätte nutzen können, was ich nach eigener aussage (und in wahrheit) aber nicht getan hatte.
 
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