Original geschrieben von DickerDinosaurier
Kannst du die Frage etwas näher erläutern bzw. genauer stellen (vielleicht mit konkretem Beispiel)? Ich glaube zwar zu meinen, dass ich verstehe was du uns sagen willst, aber bevor ich hier Spekulationen anstelle überlasse ich dir lieber die Arbeit.
Wann müssen die Vorstellungskosten nicht ersetzt werden?
Viele Arbeitgeber versuchen sich der Verpflichtung zur Kostenerstattung zu entziehen, indem sie bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch die Erstattung notwendiger Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, ...) ausschließen. Ein solcher Erstattungsbeschluss, aber auch einschränkende Hinweise (»wir können leider nur die Reisekosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse übernehmen«) sind rechtlich zulässig. Dies muss er dem Arbeitnehmer aber bereits mit der Aufforderung zur Vorstellung mitteilen.
Gleiches gilt, wenn sich der Bewerber ohne Aufforderung allein aufgrund einer Stellenanzeige oder eines Hinweises des Arbeitsamtes vorstellt.
Original geschrieben von Kuma
Also normalerweise kann man das von dem Unternehmen verlangen, bei dem man sich vorgestellt hat. Wenn die dich an die Zeitarbeitsfirma verweisen dann muss halt die blechen.
Ersatz von AufwendungenOriginal geschrieben von Dr. OhnE
§670 BGB