Zeitarbeitsfirma Reisekosten

Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
5.295
Reaktionen
0
Kann eine Zeitarbeitsfirma sagen, dass sie die Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch zum Unternehmen nur im Erfolgsfall an den Zeitarbeiter zahlt?
 

DickerDinosaurier

Guest
Kannst du die Frage etwas näher erläutern bzw. genauer stellen (vielleicht mit konkretem Beispiel)? Ich glaube zwar zu meinen, dass ich verstehe was du uns sagen willst, aber bevor ich hier Spekulationen anstelle überlasse ich dir lieber die Arbeit.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.549
Reaktionen
0
ich denke mal die können fast alles anbieten/verlangen was sie wollen, man ist ja nicht gezwungen sowas zu akzeptieren / unterschrieben.
 
Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
5.295
Reaktionen
0
Original geschrieben von DickerDinosaurier
Kannst du die Frage etwas näher erläutern bzw. genauer stellen (vielleicht mit konkretem Beispiel)? Ich glaube zwar zu meinen, dass ich verstehe was du uns sagen willst, aber bevor ich hier Spekulationen anstelle überlasse ich dir lieber die Arbeit.

Du bekommst ein Unternehmen durch ne Zeitarbeitsfirma vermittelt. Das Unternehmen möchte dich einladen zum Vorstellungsgespräch. Zeitarbeitsfirma sagt dir dann, dass sie die Reisekosten für Anfahrt zum Vorstellungsgespräch nur dann zahlt, wenn dich auch das Unternehmen einstellt.

Normalerweise steht einem das rechtlich zu, soweit ich weiß.

EDIT:

hab's selbst rausgefunden:

Wann müssen die Vorstellungskosten nicht ersetzt werden?
Viele Arbeitgeber versuchen sich der Verpflichtung zur Kostenerstattung zu entziehen, indem sie bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch die Erstattung notwendiger Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, ...) ausschließen. Ein solcher Erstattungsbeschluss, aber auch einschränkende Hinweise (»wir können leider nur die Reisekosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse übernehmen«) sind rechtlich zulässig. Dies muss er dem Arbeitnehmer aber bereits mit der Aufforderung zur Vorstellung mitteilen.

Gleiches gilt, wenn sich der Bewerber ohne Aufforderung allein aufgrund einer Stellenanzeige oder eines Hinweises des Arbeitsamtes vorstellt.

http://www.berufszentrum.de/artikel_0904.html
 
Mitglied seit
12.07.2001
Beiträge
33.280
Reaktionen
172
Also normalerweise kann man das von dem Unternehmen verlangen, bei dem man sich vorgestellt hat. Wenn die dich an die Zeitarbeitsfirma verweisen dann muss halt die blechen.
 
Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
5.295
Reaktionen
0
Original geschrieben von Kuma
Also normalerweise kann man das von dem Unternehmen verlangen, bei dem man sich vorgestellt hat. Wenn die dich an die Zeitarbeitsfirma verweisen dann muss halt die blechen.

wenn se vorher sagen, dass sie nicht blechen, dann müssen sie's auch nicht.
 
Mitglied seit
12.07.2001
Beiträge
33.280
Reaktionen
172
Das erscheint logisch, ja. Dachte aber auch des wär rückwirkend gemeint jetze.
 
Mitglied seit
18.01.2005
Beiträge
5.381
Reaktionen
0
aber die zeitarbeitsfirma vermietet dich aber auch in dem sinn, an eine andere firma...da müsste die zeitarbeitsfirma doch wenigstens die anfahrtskosten für die bewerbung zahlen
 
Mitglied seit
03.12.2003
Beiträge
3.929
Reaktionen
0
Original geschrieben von Dr. OhnE
§670 BGB
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
:angel:
 
Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
5.295
Reaktionen
0
gibt doch wie immer sicher ausnahmen, wie halt die oben in dem link. die werden das doch nicht umsonjst reinschreiben.
 

[pG]Blazej

Guest
Hm, ich finde es irgendwie merkwürdig von irgendwem Reisekosten dafür zu fordern, dass man sich bei denen um nen Job bewirbt...


Ist ja so wie wenn man irgendwo hinfliegen will und am Flughafen sagt man möchte bitte Fahrtgeld für die Strecke von zu Hause zum Flughafen bekommen..

Krasse Einstellung...aber najo..welcome to :wm:


Grüsse,
Blazej
 
Oben