Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
ja, zwischen kaufleuten
für "kunden" gibt das bgb aber nichts vor
wollte aber er auch eher erfahrungsberichten hören. wenn ich mir 14 tage zeit lassen kann, ohne von denen behelligt zu werden, würde ich das auch erst nächsten monat bezahlen
jo, nach ner woche bekommste ne zahlungserinnerung ala "offener betrag" und nach ner weiteren woche eine etwas striktere aufforderung doch endlich mal zu bezahlen ^^
Eine berechtigte Mahnung mit einer berechtigten "Bearbeitungsgebühr" o.ä. kommt erst, wenn der Käufer sich in Verzug befindet.
Aber das ist ja gerade die Frage hier, wann er sich denn in Verzug befindet.
Dazu müsste man z.b. mal meine Frage oben beantworten...
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.