Wohnung mieten

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Hi,
da ich ab dem 1.10. in Darmstadt studieren werde haben wir beschlossen ne WG zu machen. Wir sind also insgesamt 4 Leute und haben nun ne passende Wohnung gefunden und wollten am Donnerstag den Mietvertrag abschließen. Da kommen jedoch einige Probleme auf. Da keiner von uns ein festes Einkommen hat brauchen wir gesetzliche Bürgen, also die Eltern.
Ein weiteres Problem ist dass nur 2 Leute Zeit haben um den Vertrag zu unterschreiben, da einer ein Praktikum macht und der andere nen Ferienjob hat.
Mein Vater ist jedoch selbstständig und hat daher auch kein festes Einkommen, gilt also nicht als Bürge. (oder?)
Daher stellen sich nun einige Fragen:
Reicht es wenn einer von uns 4 auf dem Mietvertrag unterschreibt und wir dann untereinander sozusagen einen Vertrag machen damit er nicht alleine auf den Kosten sitzenbleibt im Falle eines Falles und würde in dem Falle auch die Bürgschaftserklärung für diesen einen reichen?
 
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Den künftigen Vermieter wird es nicht interessieren, von wem von euch nun die Miete kommt, ausschlaggebend für ihn ist wohl, dass die monatliche Zahlung komplett auf seinem Konto landet. Ursprünglich hat er ja mit der WG zugestimmt.

Und ehrlich: Keine Zeit, einen Vertrag zu unterschreiben?
Immerhin geht es um die gemeinsame Wohnung, und irgendwie mit dem Vermieter/untereinander kann man sich wohl absprechen. Wenn es nicht gerade wirklich der allererste Tag in diesem Praktikum wäre, würde ich an der Stelle wohl meinen Chef kurz fragen, ob ich mal kurz einen Mietvertrag mit unterschreiben dürfte (die Zeit holt man halt nach usw.) - machen kann man eigentlich fast immer was.

Abgesehen davon sitzt du schnell auf dem Trockenen, wenn da mal 1-2 Leute abspringen. Die Frage ist auch, was so ein "Vetrag" unter euch vier nun bringt. Würden dann die anderen klagen, wenn dann welche abspringen?

Ich rate dir also dringend von solch einem Vertrag untereinander ab. Das ist alles andere als "sicher". Im Freundeskreis habe ich nämlich schon mal so etwas gesehen, auch wenn das nur 3 Leute waren.
 
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Ich kann mir nur denken, daß der Vermieter gern alle 4 Leute als Mieter hat, weil dann jeder für alles Haftbar ist, bei einem Hauptmieter hat er nur einen, der haftet.
 

qwertzasdf1234

Guest
is doch einfacher mit einem der für alles die schuld trägt
 
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im notfalle könnt ihr ja einen vorvertrag machen; der hauptvertrag für alle 4 wird erst dann gültig wenn alle 4 innerhalb einer gewissen frist unterschrieben haben; geschieht dies nicht gibts gar keinen vertrag ~
 
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Original geschrieben von Warri
Ein weiteres Problem ist dass nur 2 Leute Zeit haben um den Vertrag zu unterschreiben, da einer ein Praktikum macht und der andere nen Ferienjob hat.

deine erste wg ?
na viel spaß mit den leuten, solche typen kannst du meisten vergessen. unzuverlässigkeit lässt die wohnung verkommen.
die putzarbeit etc. wird sich sehr ungleich verteilen.
desweiteren reicht es natürlich das einer den vertrag unterschreibt und alles bezahlt.
das prob ist nur das derjenige dann jedem anderen hinterher rennen muss.
genau das hab ich schon recht häufig bei freunden und freundinin mitbekommen.
dennoch: viel erfolg ^^
 
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oh mein gott, malt ihr grade teufel an die wand!

was ist den daran komisch, dass die 2 leute nicht können? nicht jeder studiert in seiner heimatstadt bzw in der stadt wo man auch raktikum bzw ferienarbeit macht.

kennst du die leute? ist das von privat vermietet?

der vermieter akzeptiert sicherlich auch, dass die 2 anderen 2 wochen später unterschreiben - geld überweisen können sie trotzdem, wobei ich das bei 4 leuten über wg-konto machen würde: jeder überweist aufgerundet und von dort dann weiter überweisen.

als ob jeder n arschloch wäre und die andern abzocken würde...

ich denke, auch in darmstadt findet man mit nicht allzugrosser not n nachmieter, wenn einer abspringt o.ä....

und was das alles mit putzen zu tun hat ist mir komplett schleierhaft... geld hinterherrennen aka dauerauftrag...?
 
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Du kannst als Hauptmieter Untermietverträge mit Deinen Mitbewohnern abschließen, § 553 BGB. Dann haftest Du dem Vermieter für den Mietzins der gesamten Wohnung, während wiederum Dir Deine Untermieter innerhalb der Untervermietung haften.

Wollt ihr partout alle Hauptmieter werden, kannst Du Dich von Deinen Mitbewohnern bevollmächtigen lassen und unterschreibst als Vertreter. Die Vertretung kannst Du der guten Ordnung halber mittels "i.V." anzeigen.

Und Dein Vater kann selbstverständlich bürgen. Die gesetzliche Bürgschaft ist nicht an ein regelmäßiges Einkommen gebunden, § 765 BGB.

Alles ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
 
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Ja wir kennen uns untereinander seit der 5. Klasse, also ich denke nicht dass uns da einer sitzen lassen würde.

Wollt ihr partout alle Hauptmieter werden, kannst Du Dich von Deinen Mitbewohnern bevollmächtigen lassen und unterschreibst als Vertreter. Die Vertretung kannst Du der guten Ordnung halber mittels "i.V." anzeigen.
Und Dein Vater kann selbstverständlich bürgen. Die gesetzliche Bürgschaft ist nicht an ein regelmäßiges Einkommen gebunden, § 765 BGB.

Das klingt schonmal sehr gut, danke.
 
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