Wirtschaftsfrage!!!!

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Moin!

Meine Freundin hat morgen Abschlussprüfung (Industriekauffrau)
und fragt mich grad wie eine GmbH&Co.KG ihren Jahresabschluss macht.

Wird der Gewinn als Körperschaftssteuer versteuert, oder wird jeder Komplementär mit seinem persönlichen Steuersatz belastet.

Mein Favourit ist die Körperschaftssteuer. Aber wie kommt dann der Kommanditist an seinen Anteil und wie stellt sich das im Jahresabschluss dar?


Ich zieh grad um und hab meine Bücher schon in Kisten, kann leider nicht nachschauen.

Ich wär für eine schnelle Antwort dankbar.
 
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Ist bei ner GmbH&CoKG nicht die GmbH der Komplementär? Dachte das wäre grade der Witz an der Rechtsform, damit die GmbH haftet. Demnach müssten doch nur die Kommanditisten was kriegen und wenn das wie bei ner KG geregelt ist, gilt, wenn nichts anderes in der Satzung steht, irgend was mit diesen 4%. fuck, hab's vergessen. vielleicht rede ich auch stuss, ist über drei jahre bei mir her. ich meine aber, dass jeder 4% verzinsung auf seinen anteil bekommt und der rest zu gleichen teilen unter den kommanditisten verteilt wird.

ach ka
 
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Original geschrieben von @Smacks@
Ist bei ner GmbH&CoKG nicht die GmbH der Komplementär? Dachte das wäre grade der Witz an der Rechtsform, damit die GmbH haftet. Demnach müssten doch nur die Kommanditisten was kriegen und wenn das wie bei ner KG geregelt ist, gilt, wenn nichts anderes in der Satzung steht, irgend was mit diesen 4%. fuck, hab's vergessen. vielleicht rede ich auch stuss, ist über drei jahre bei mir her. ich meine aber, dass jeder 4% verzinsung auf seinen anteil bekommt und der rest zu gleichen teilen unter den kommanditisten verteilt wird.

ach ka

klingt gut.
solange gewinn da ist :D

nur mit dem steuerkrams hab ich ka :hammer:
 
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Der Gewinnanteil der GmbH unterliegt der Körperschaftssteuer (Steuersatz 25 vom Hundert). Die Ausschüttungen der GmbH unterliegen dann zwar wieder der Einkommensteuer, sind aber zur Hälfe gemäß § 3 Nr. 40 d EStG steuerfrei.

Der Aufwand für die Buchführung ist entsprechend hoch, da sowohl für die KG als auch für die GmbH die Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen sind.


wieviel die kriegen ist vertraglich geregelt.
 
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Danke schonmal für die Antworten :)
Komme da jetzt auch langsam wieder rein.

Als erstes wird doch dann der GmbH als Komplementär der KG Ihr Anteil ausgezahlt. Unterliegt diese Auszahlung dann der Köst.?

Welche Unterlagen werden beim Jahresabschluss der KG gefordert? ->Lagebericht etc.

Müssen die Jahresabschlüsse von beiden (GmbH u. KG) veröffentlicht werden?

Unterschreibt der Geschäftsführer der GmbH den Jahresabschluss der KG? Bzw. Was fürn Jahresabschluss macht die KG eigentlich?
 
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