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Windows XP Lizens !?

ILANA(R7)

Guest
Wenn ich mit eine Windows-XP Lizenz kaufe, auf wievielen Rechnern "darf" ich es dann installieren?
(Nach deutschem Recht)
 

Sas~iN~LoVe

Guest
die standard lizenz beinhaltet afaik eine installation.
 
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Eine Lizenz = auf einem Rechner darf XP laufen, bzw installiert sein.
haust du es von dem rechner runter, kannste auf nem anderen XP installieren.
 

ILANA(R7)

Guest
hmm ich spreche nicht von einer oem-lizens (die es bei pc-neukäufen dazu gibt)
ich hab nämlich etwas anderes gehört, als einmal seid ihr euch sicher?
 

1StEiN3

Guest
Wenn du keine Businesslizenz erwirbst, nur 1 Installation gleichzeitig (glaub darfst im Prinzip nicht mal 2x XP aufm selben Rechner laufen haben mit 1 Lizenz, bin mir aber nicht sicher)
Businesslizenzen sind natürlich was anderes.
 

[For]Hood2

Guest
Du darfst es auf x Computer installieren und benutzen, solange du sicher stellst das dein Windows nur einmal zur selben Zeit läuft.
 

cart

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Bei Win2k schauts da schon anders aus ;)
 
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in den lizenzbestimmungen. das, wo jeder auf weiter/ok/akzeptieren drückt, ohne zu lesen :D EULA heisst das auch oft, End User License Agreement

häufig ist lizenz = max. 1 computer mit software am laufen. naja, kA :ugly:
 

[For]Hood2

Guest
Da steht das gleiche drin wie bei der XP EUlA.
In Ger kauft man keine Lizenz sondern eine Software. Nach Deutschen Recht darf ich diese da installieren wo ich will und das gilt auch für OEM Versionen,ich muss nur sicher stellen das ich die gleiche Lizenz nicht 2 oder mehrmals zur selben Zeit benutze/ benutzen kann
 

cart

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Pauschal kann man das nicht sagen. Das kommt auf die Lizenz an.
 

[For]Hood2

Guest
Wenn Du ein Windows kaufst, kaufst Du eine Kopie der Software die dir dann gehört. Du darfst sie sogar selber koperen und auch mehr wie die einmal welche dir die EULA zu gesteht. Wir leben hier in Ger nicht in den USA. Du darfst die Software nicht verändern, wegen dem Copyright.

Ausserdem ist die EULA in Ger nicht gültig da du sie vor dem Kauf nicht einsehen konntest..

Wenn Du einen Win server betreibst und kaufst dir zusätzliche Benutzerlizenzen für den Server, ist das was anderes
 

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Wenn du dir Win2k Server kaufst hast du schon mehrere Lizenzen dabei. Ich glaub 6 oder 7 sinds. Weis nicht genau.
 

ILANA(R7)

Guest
Original geschrieben von [For]Hood
Wenn Du ein Windows kaufst, kaufst Du eine Kopie der Software die dir dann gehört. Du darfst sie sogar selber kopieren und auch mehr wie die einmal welche dir die EULA zu gesteht. Wir leben hier in Ger nicht in den USA. Du darfst die Software nicht verändern, wegen dem Copyright.

Ausserdem ist die EULA in Ger nicht gültig da du sie vor dem Kauf nicht einsehen konntest..

Wenn Du einen Win server betreibst und kaufst dir zusätzliche Benutzerlizenzen für den Server, ist das was anderes

Genau das haben mir auch schon mehrere Leute gesagt, wollte nur dahingehend Wissen und Meinungen sammeln.

Ganz profan ist es in Deutschland so,

Bsp.: Du kaufst ein Buch, das darfst und kannst Du Dir so oft kopieren wie Du willst, (aber nicht weiterkaufen).
Das gleiche gilt für Software, (die seit neuestem) aber nicht mehr kopiert werden darf, wenn man einen integrierten Kopierschutzmechanismus umgeht.

Man kauft die Software bei Verkäufer "A", schliesst aber nicht gleichermaßen eine "Vertrag" mit dem Hersteller "B" der Software ab.

Zur Eula und dem "O.K", was man zur Installation drücken muss. Es ist in der Regel so, dass Software auch vom Umtausch genau aus diesen Gründen ausgeschlossen ist.
Du bist ja nicht in der Lage, die Software ohne das "O.K" zu installieren.
Es gibt und gab auch noch kein deutsches Gerichtsurteil was gegen diese Auslegung vorgegangen ist.
 

The_Company

Guest
Original geschrieben von ILANA_R7
Bsp.: Du kaufst ein Buch, das darfst und kannst Du Dir so oft kopieren wie Du willst, (aber nicht weiterkaufen).
Das gleiche gilt für Software, (die seit neuestem) aber nicht mehr kopiert werden darf, wenn man einen integrierten Kopierschutzmechanismus umgeht.
Das stimmt nicht ganz, kopieren darf man sie immernoch, man darf nur nicht den Kopierschutz umgehen.

Das heisst Geräte wie Replikatoren sind nach wie vor ok.
 

[For]Hood2

Guest
Original geschrieben von cart
Wenn du dir Win2k Server kaufst hast du schon mehrere Lizenzen dabei. Ich glaub 6 oder 7 sinds. Weis nicht genau.

darum schrieb ich zusätzliche

@ILANA_R7: Der vergleich hingt etwas denn die CDs darf ich weiter verkaufen...
 

1StEiN3

Guest
Eine normale Einzelplatzlizenz (wenn du z.B. XinXP im Laden kaufst) beinhaltet normalerweise 1 Installation. Das heißt, du darfst es nur 1x gleichzeitig installiert haben, sprich eigentlich nicht mal zustäzlich auf eine 2te Partition deines Rechners.
Serverlizenzen ist was anderes Cart, diese sind fürs Netzwerk ausgelegt, das selbe ist bei Firmen / Schullizenzen, wo eine gewisse Anzahl enthalten sind.
 

[For]Hood2

Guest
Original geschrieben von 1StEiN
Eine normale Einzelplatzlizenz (wenn du z.B. XinXP im Laden kaufst) beinhaltet normalerweise 1 Installation. Das heißt, du darfst es nur 1x gleichzeitig installiert haben, sprich eigentlich nicht mal zustäzlich auf eine 2te Partition deines Rechners.

WO steht das?

Du kaufst eine Software keine Lizenz, wir sind hier in Deutschland nicht woanders
 

1StEiN3

Guest
Du kaufst eine Softwarelizenz, das hat mit dem Standort nichts zu tun.

Auf den CDs bzw. der Verpackung / CD-Hülle steht btw. auch immer "Um dieses Produkt nutzen zu können, müssen Sie sich mit den lizenzbestimmungen einverstanden erklären." oder "Wichtig: Sie müssen den Bestimmungen des beliebigen Lizenzvertrages zustimmen, bevor Sie dieses Produkt benutzen können. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, geben Sie das unbenutzte Produkt bitte unverzüglich gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück." usw.
Und dann kuckssu Lizenzbestimmungn, anstatt sie wegzuklicken, und dann steht da dazu was drin. Bei meiner Win'98SE die ich hier noch rumfliegen hab steht z.B. bei, das man sie nur auf 1 Computer betreiben darf, also weitere Installationen außerhalb dieses 1 Computers sind nicht Lizenzgerecht.
 

[For]Hood2

Guest
Du kaufst eine Softwarelizenz, das hat mit dem Standort nichts zu tun.

sehr wohl in jedem Land gelten andere Gesetze und in good old ger kaufste eine Software und keine Lizenz (ausnahme (bedingt) Server und auch da nur bei MS)

Um dieses Produkt nutzen zu können, müssen Sie sich mit den lizenzbestimmungen einverstanden erklären." oder "Wichtig: Sie müssen den Bestimmungen des beliebigen Lizenzvertrages zustimmen, bevor Sie dieses Produkt benutzen können. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, geben Sie das unbenutzte Produkt bitte unverzüglich gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück.

Sittenwidrig. Urteil schon ergangen, vorallem bei dem einfach lustig:
Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, geben Sie das unbenutzte Produkt
Wie soll ich wissen das ich der EULA nicht zu stimme wenn ich sie nicht lesen kann, denn wen ich lesen kann hab ich das Produkt benutzt....

und selbst MS erlaubt eine Kopie ghleichzeitig zu benutzen:

Zweitkopie-Recht

Bei einigen Anwendungen wie z.B. Microsoft Office ist der Lizenznehmer berechtigt, eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten, tragbaren Gerät zur ausschließlichen Nutzung durch den Hauptnutzer der ersten Kopie der Software zu installieren. Die Zweitkopie-Regelung gilt ausschließlich für Anwendungen, in keinem Fall für Betriebssysteme oder Serverprodukte. Dieses Recht ist, soweit es eingeräumt wird, im jeweiligen Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) bzw. in den Produktbenutzungsrechten (PURs) der Microsoft Volumenlizenzprogramme geregelt.

Da heisst es zwar nur Anwendungen, ABER wie soll ich das wissen wenn ich das Produkt erst kaufn muss und zu mindest benutzen muss um dieses zu lesen....
 

Livo

Guest
Hood hat größtenteils Recht. Der Erwerb von Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt wird in Deutschland nach h.M. als Sachkauf behandelt. Die Kaufsache darf man natürlich auch weiterverkaufen. Entsprechende Gerichtsurteile gib es schon seit der Basic-Compiler Entscheidung des BGH von 1987. Bei Softwareleasing- , -miet-, oder Softwareerstellungsverträgen etc. sieht das aber schon wieder ganz anders aus.

Und natürlich hat es etwas mit dem "Standort" zu tun, denn hier gilt das BGB und kein tibetanisches Bergrecht, welches diese Rechtsfrage evtl. anders beurteilen würde.

Desweiteren sind irgendwelche EULAs, AGB, etc. unwirksam, wenn sie nicht in den Kaufvertrag einbezogen wurden. Dies ist nur dann der Fall, wenn auf sie hingewiesen wurde, der Kunde die Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen und mit ihnen einverstanden ist. Wenn sie erst bei der Installation erscheinen, ist das nicht ausreichend.

"Vom Umtausch ausgeschlossen" bedeutet übrigens keine Beschränkung der Käufferrechte. Das was allgemein unter "Umtausch" verstanden wird, nämlich Rückgabe einer mangelfreien Kaufsache gegen Rückzahlung des Kaufpreises, stellt eine freiwillige Leistung des Verkäufers dar, die er jederzeit und ohne Angabe von Gründen einstellen kann.
 

[For]Hood2

Guest
danke Herr Rechtsanwalt, war schon auf der Suche nach dem Urteil und anderen Urteilen.

Natürlich sieht das bei Leasing, oder mieten anders aus, da kaufe ich die Software ja nicht...

bei "massgeschneiderten Produkten" wird ja vor dem Einsatz des Produktes genauestens festgelegt was erlaubt ist und was nicht. Zu mindest wenn der Proggie nicht völlig verblödet ist...;)
 
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