- Mitglied seit
- 16.05.2012
- Beiträge
- 38
- Reaktionen
- 0
Hi,
ich habe mich an einer Seite angemeldet ,welche man 2 Wochen gratis benutzen konnte, die Seite hieß Flirtcafe. Ich dachte,dass das Angebot ausläuft und war nach den zwei Wochen auch nicht mehr auf der Seite, so dann habe ich eine E-Mail bekommen von der Inkasso bekommen ,dass ich 67 Euro zahlen darf. Das habe ich gemacht und sofort eine Kündigung geschrieben mit bitte um Antwort.
Es hat sich keiner gemeldet mein Vertrag ging weiter. Habe gesehen ,dass im April wieder 60 abgebucht wurden. Am 12. habe ich noch mal eine Kündigung geschrieben mit 'Einschreiben. Jetzt habe ich eine Mail bekommen ,dass mein Vertrag am 23. 6 ausläuft und ich ich bis dahin zahlen muss.
Das ganze mit der Anmeldung ,war schon einige Monate her .
kann ich mich trotzdem noch auf das Widerrufsrecht beziehen ?
Schon mal danke für Hilfe
ich habe mich an einer Seite angemeldet ,welche man 2 Wochen gratis benutzen konnte, die Seite hieß Flirtcafe. Ich dachte,dass das Angebot ausläuft und war nach den zwei Wochen auch nicht mehr auf der Seite, so dann habe ich eine E-Mail bekommen von der Inkasso bekommen ,dass ich 67 Euro zahlen darf. Das habe ich gemacht und sofort eine Kündigung geschrieben mit bitte um Antwort.
Es hat sich keiner gemeldet mein Vertrag ging weiter. Habe gesehen ,dass im April wieder 60 abgebucht wurden. Am 12. habe ich noch mal eine Kündigung geschrieben mit 'Einschreiben. Jetzt habe ich eine Mail bekommen ,dass mein Vertrag am 23. 6 ausläuft und ich ich bis dahin zahlen muss.
Das ganze mit der Anmeldung ,war schon einige Monate her .
kann ich mich trotzdem noch auf das Widerrufsrecht beziehen ?
Schon mal danke für Hilfe