- Mitglied seit
- 24.07.2006
- Beiträge
- 923
- Reaktionen
- 0
Ich habe bei der Firma DuG von 1.5 Jahren ein Handy VErtrag abgeschlossen.
Der Verkäufer hat mich dann vollgelabert wegen einer Wertgarantie, welche mich im 1. Jahr 5, im 2. 8 Euro/monat kostet ( das mit den 8 Euro hat er nicht gesgat aber ok, kann ich verkraften)
Diese bezahlt Schäden, die am Handy entstehen koennten. Der eigentliche Grund fuer das abschliessen war allerdings die Neukaufbeteiligung, d.h. fällt kein Schaden während der Zeit an, bekomme ich eine Neukaufbeteiligung fuer ein neues Handy von 150 Euro wenn der Vertrag abgelaufen ist.
Genauso hat der VErkäufer es mir erzählt, Zeugen gibt es auch, war nicht alleine da.
Da ich ein relativ teures Handy dazugenommen habe, habe diese Wertgarantie dann schlussendlich abgeschlossen
Heute gehe ich in diesen Laden und habe etwas gefragt, wollte mich dann auch nach der Wertgarantie erkundigen , dann fängt der VErkäufer an zu stammeln und erzählt mir ja das war wohl nicht richtig wie der Laden diese Garantie verkauft hat und das diese Garantie nur in Kraft tritt, falls das Gerät kaputtgeht und eine Reparatur nicht sinnvoll ist. Aber ich sollte da doch mal anrufen.
und meinte noch im Notfall Gerät fallen lassen oder ins Wasser werfen (Wasserschäden werden nicht repariert)
Gesagt getan. die erzählen mir genau dasselbe.
Nunja arschkarte 150 euro diesem Verein in Rachen geschmissen.
Auf dem Vertrag fuer die wertgarantie steht es halt genauso da, Habs mir nicht durchgelesen, da mir der VErkäufer eigentlich sehr kompetent vorkam.
Also Schliesst niemals so eine Wertgarantie ab.
und ne Frage an die die sich auskennen---
kannn ich das irgendwie anfechten mein Geld zurückbekommen aufgrund von Täuschung ? oder geht das nich, da es ja auf irgendeinem der 1313213 Zettel draufstand die ich bei Vertragsabschluss bekommen habe?
Gruß
Der Verkäufer hat mich dann vollgelabert wegen einer Wertgarantie, welche mich im 1. Jahr 5, im 2. 8 Euro/monat kostet ( das mit den 8 Euro hat er nicht gesgat aber ok, kann ich verkraften)
Diese bezahlt Schäden, die am Handy entstehen koennten. Der eigentliche Grund fuer das abschliessen war allerdings die Neukaufbeteiligung, d.h. fällt kein Schaden während der Zeit an, bekomme ich eine Neukaufbeteiligung fuer ein neues Handy von 150 Euro wenn der Vertrag abgelaufen ist.
Genauso hat der VErkäufer es mir erzählt, Zeugen gibt es auch, war nicht alleine da.
Da ich ein relativ teures Handy dazugenommen habe, habe diese Wertgarantie dann schlussendlich abgeschlossen
Heute gehe ich in diesen Laden und habe etwas gefragt, wollte mich dann auch nach der Wertgarantie erkundigen , dann fängt der VErkäufer an zu stammeln und erzählt mir ja das war wohl nicht richtig wie der Laden diese Garantie verkauft hat und das diese Garantie nur in Kraft tritt, falls das Gerät kaputtgeht und eine Reparatur nicht sinnvoll ist. Aber ich sollte da doch mal anrufen.
und meinte noch im Notfall Gerät fallen lassen oder ins Wasser werfen (Wasserschäden werden nicht repariert)
Gesagt getan. die erzählen mir genau dasselbe.
Nunja arschkarte 150 euro diesem Verein in Rachen geschmissen.
Auf dem Vertrag fuer die wertgarantie steht es halt genauso da, Habs mir nicht durchgelesen, da mir der VErkäufer eigentlich sehr kompetent vorkam.
Also Schliesst niemals so eine Wertgarantie ab.
und ne Frage an die die sich auskennen---
kannn ich das irgendwie anfechten mein Geld zurückbekommen aufgrund von Täuschung ? oder geht das nich, da es ja auf irgendeinem der 1313213 Zettel draufstand die ich bei Vertragsabschluss bekommen habe?
Gruß