Wenn im Mietvertrag nicht anders vermerkt gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3

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du nutzt eine seltsame wortwahl.

wenn du am 01.12. kündigst dann hast du die wohnung bis ende februar.
wenn du am 03.12. kündigst gilt dasselbe. wenn du 04.12. kündigst dann bist du dort mieter bis ende märz.

"am" bezieht sich übrigens auf den tag der zustellung der kündigung.

Ajo. Wenn Du einen Nachmieter findest, den der Vermieter akzeptiert, gehts auch früher.
nicht zwingend und ihm gehts ja eher um was verlässliches.
 
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Natürlich zwingend, da steht doch der Zusatz, "den der Vermieter akzeptiert".
Wenn man es übrigens schafft, eine schriftliche Bestätigung des Vermieters zu bekommen, die einen berechtigt einen Nachmieter zu suchen, fällt auch der Zusatz weg.
 
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es ist aber weder verlässlich das der vermieter eine solche regelung akzeptiert, noch das er vorgeschlagene nachmieter akzeptiert. der TE wollte wissen wann er definitiv raus ist / kann / muß und nicht wann vielleicht weil eventuell der vermieter vielleicht nen potentiellen nachmieter unter umständen akzeptiert.
 
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wenn es sich um einen "normalen" unbefristeten mietvertrag hält sind auch solche sachen wie "beide parteien verzichten 1 jahr auf kündigung" nicht zulässig, es gelten im prinzip immer 3 monate.

nur so als extra-info.

quelle: freund ist vermieter, andrer hat sich erfolgreich gegen genau so eine klausel gewehrt.
 
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