Weißeln in der Wohnung Schikane ??

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Hi,
man muß ja in der Mietswohnung alle X Jahre weißeln und beim Auszug sowieso.

Da ich aber derzeit meine Wände immer noch als angenehm weiß empfinde und mich nicht zwanghaft zur Arbeit verpflichtet sehe, habe eine Frage:

wird dieser Streichintervall aus reinen Schönheitsansprüchen des Vermieters gemacht? Oder hat das noch einen technischen Aspekt von dem ich als Malerlaie keine Ahnung habe....z.B haftet die Farbe besser auf ner Wand die alle 3 Jahre gestrichen wurdew, als auf einer die 10 Jahre vernachlässigt wurde...

Merci an alle Lackingenieure :D

-Totmacher
 
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weißeln. was für ein geiles wort. kannte ich gar nicht, danke.
 
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d.h. wenn in deinem mietvertrag steht: "der mieter ist verpflichtet alle x jahre irgendwat zu machen" = FU vermieter. klausel ungültig, du musst gar nichts machen.
hatte mich schon gewundert - Streichen bei Auszug is klar, aber das mit dem alle X Jahre Streichen kam mir doch komisch vor.
 
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Sag deinem Vermieter halt du hättest es gemacht. In die Wohnung darf er ja eh nicht. :troll:
 
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Doch mit Ankündigung darf er die Wohnung besichtigen, die immerhin sein Eigentum ist.
 

deleted_24196

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Und wie will der Vermieter in die Wohnung kommen wenn du nicht die Tür öffnest?
 
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OT:

Meine Schwester ist vor kurzem aus nem Studentenwohnheim ausgezogen -

der Hausmeister meinte die Übernahme wär so nicht in Ordnung, die Wohnung müsste besenrein abgegeben werden (geputzte Fenster, gebohnerter Boden etc), so steht es immerhin im Vertrag.

Das behinderte war, dass das gesamte Gebäude innerhalb der nächsten 2 Monate abgerissen wird und es keinen Nachmieter gab.
:8[:
 
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ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass es in deutschland auch nur einen vermieter gibt der keinen schlüssel zu seinem eigentum hat. vielleicht täusch ich mich da ja auch, aber das würd mich schon sehr wundern.
 
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nein, auch wenn sich der Vermieter ankündigt darf er nicht rein wenn du es nicht willst.
 
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Jemand hier Jurist, der sich mit Mietrecht auskennt?

Kenne es auch nur so, dass der Vermieter keinen Schlüssel besitzen darf und nur aus wirklich wichtigen Gründen (unangemeldet/nach Absprache) überhaupt in deine Bude darf. Wenn die Miete schon lange nicht mehr gezahlt wird (?), der Mieter nicht erreichbar ist, weil Schäden wie ein Wasserrohrbruch in der eigenen Wohnung während Abwesenheit stattgefunden hat und weder Klingen, Briefe oder Zettel was gebracht haben.
Selbst dann würden die Vermieter dann mit entsprechender Befugnis die Wohnung durch einen Schlüsseldienst oder die Polizei öffnen lassen. Wäre ja noch schöner, wenn der Eigentümer mal eben so in deiner Bude herumschnüffeln dürfte, die ihm zwar gehört, du aber monatlich nicht gerade wenig Geld bezahlst und laut Vertrag in der Zeit der Besitzer der Wohnung bist :deliver:
 

deleted_24196

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Darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten und die Mietwohnung betreten?

Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurück­behalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag). Dasselbe gilt im übrigen für den Schlüssel zum Tor eines eventuell mitvermieteten Gartens.

Betritt der Vermieter mit einem Zweit- oder Universalschlüssel unberechtigterweise die Wohnung, kann der Mieter die Mietsache fristlos kündigen.

Selbst wenn der Vermieter im Einverständnis mit dem Mieter einen Schlüssel für die Wohnung behält, darf er die Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne dessen Willen nicht betreten. Andernfalls begeht der Vermieter einen Hausfriedensbruch (strafbar nach § 123 StGB [= Strafgesetzbuch]). In einem solchen Fall kann der Mieter bei der für ihn zuständigen Staatsanwaltschaft oder bei jeder Polizeidienststelle Strafanzeige gegen Ihren Vermieter erstatten.

Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Vermieter jedoch auch ohne eine vertragliche Vereinbarung das Recht, die Mieträume zu betreten. Hierfür muss jedoch ein besonderer Grund vorliegen. Ein solcher besonderer Grund ist in folgenden Fällen anzunehmen:

Abwehr drohender Gefahren (Notfälle wie Wasserrohrbruch oder Zimmerbrand. In solchen Fällen ist eine vorherige Ankündigung entbehrlich).
Verkauf oder Neuvermietung (Vor dem Verkauf oder der Neuvermietung bei bevorstehender Beendigung des Mietverhältnisses).
Mieterhöhung (Zur Begutachtung der Wohnung vor einer Mieterhöhung – umstritten!).
Mängelbesichtigung (Zur Mängelbesichtigung nach Mängelanzeige durch den Mieter).
vertragswidrige Nutzung (Bei begründetem Verdacht vertragswidriger Nutzung der Wohnung [gewerbliche Nutzung oder Beeinträchtigung der Mitbewohner durch Müll oder Ungeziefer])


Hat der Mieter den Verdacht, dass der Vermieter während seiner Abwesenheit die Wohnung aufsucht, darf er die Tür besonders sichern und zum Beispiel ein Steckschloss (sog. „Kobold“) einbauen oder ähnliche Sicherungsmaßnahmen treffen.

Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er dafür sorgen, dass der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter wäh­rend einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.

Es ist für diese sog. Obliegenheitspflicht des Mieters – auch wenn er urlaubsbedingt abwesend ist - ausreichend, wenn der Mieter Freunden oder einem Nachbarn den Wohnungsschlüssel über­gibt, damit diese in gewissen Zeitabständen die Wohnung betreuen können.

Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu einem Schadensfall (z.B. Wasserrohrbruch) in seiner Wohnung kommt. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Mieters im Winter wichtig, da dann die Gefahr des Einfrierens der Wasserleitung besteht.
Quelle: http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
 
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Hi,
man muß ja in der Mietswohnung alle X Jahre weißeln und beim Auszug sowieso.

Das ist nicht korrekt.

Ich hatte keine Ahnung und wurde von meinem Vermieter beim Einzug aufgeklärt. Man muss laut BGH Urteil entweder beim Einzug oder beim Auszug die Wände in Ordnung bringen.
Ich habe dies beim Einzug gemacht und es wurde dann auch im Protokoll festgehalten.
 
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Ich hatte keine Ahnung und wurde von meinem Vermieter beim Einzug aufgeklärt. Man muss laut BGH Urteil entweder beim Einzug oder beim Auszug die Wände in Ordnung bringen.

Das ist so nicht korrekt. Das pauschale "beim Auszug streichen" ist so nicht mehr gültig. Man muss aber beim Auszug die Wohnung so hinterlassen, wie man Sie beim Einzug übernommen hat, sprich: War Sie frisch gestrichen, wirst du das auch tun müssen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Das ist so nicht korrekt. Das pauschale "beim Auszug streichen" ist so nicht mehr gültig. Man muss aber beim Auszug die Wohnung so hinterlassen, wie man Sie beim Einzug übernommen hat, sprich: War Sie frisch gestrichen, wirst du das auch tun müssen.

hab ick doch oben alles geschrieben :(
starre fristen sind niemals mehr gerechtfertigt, es muss vielmehr auf den einzelfall und den bedarf abgestellt werden.
 
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weißeln. was für ein geiles wort. kannte ich gar nicht, danke.

Ich auch nicht, lol.
Musste das bisher auch noch nirgendwo machen, beim ausziehen schon, aber auch da hat der Hausmeister bei mir schon gesagt ich soll nicht streichen weils noch passt.
Würde sagen das ist sicher nicht deine verpflichtung.
 
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also ich wollte noch hinzufügen, dass das pauschale "beim auszug streichen" ungültig ist.
 
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Wow das meine Frage soviel Potential hat ^^

Also merci das hat mir geholfen. Dann lass ich das alles so und sag geflissentlich WAYNE.


Also als Fußgänger über ne rote ampel kostet doch nur 5€... eigentlich...

hmmm kommt wahrscheinlich auf die Situation an:

-Fußgänger alleine
-dichte Straße wo andere bremsen. ausweichen müssen (fremdgefährdung)
-Bullerei bückt sich gerade hoch / Polizeischule in der Nähe

btw ich hab 2002 35 für Fahrrad und ne rote Fußgängerampel gezahlt... (Strasse war leer und die die Autoampel in meine Richtung war auch noch grün...)
 

Chnum

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jetzt mal aufhören mit dem dummgeschwätz!
 
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