Was soll das bedeuten?

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Kann mir das mal jemand erklären 8[ :

Falls das Grundpraktikum nicht oder nicht in vollem Umfang vor dem Beginn des dritten Semesters abgelegt wurde trägt dieser Umstand nicht zum Zähler der noch ausstehenden Studienleistungen bei.
 

parats'

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Mach dein Praktikum innerhalb der zwei Semester und dir passiert nichts.
 

i~i

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Na, dann trägt dieser Umstand nicht zum Zähler der noch ausstehenden Studienleistungen bei.
Steht doch da.
 
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Bedeutet also, wenn ich danach Prüfungen bestehe, "zählen" die nicht? Das ist halt echt das einzige was dazu steht, +

Das gesamte Grundpraktikum sollte vor dem Beginn des dritten Semesters abgeschlossen sein.
 
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Etwas weiter vorne in dem PDF (Seite 2) steht:

"Ein ausstehendes Grundpraktikum trägt nicht zu den erlaubten fehlenden Leistungen bei."

Du hast also wohl ne gewisse Menge an (Prüfungs-)Leistungen, die du verhacken darfst. Wenn du es nicht schaffst, dein Praktikum in der entsprechenden Zeit zu machen, gilt das aber nicht als verhackte Prüfungsleistung sondern als irgendwas anderes.

Davon abgesehen gibts da doch sicherlich ne Studienberatung/Studentenbüro/etc., die dir sowas im zweifel besser erklären können als das ingame-forum.
 
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Ich verstehe es so:
Wenn du das Praktikum nicht innerhalb der ersten zwei Semester machst, zählt es trotzdem nicht als noch ausstehende Studienleistung. Kann z.B. fürs Bafög von Interesse sein.
Also eher positiv für dich, diese Regelung.
 
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das praktikum wird nicht als noch ausstehende studienleistung gewertet. kein plan wozu das wichtig ist, vlt. wie gesagt bafög oder sowas. machen wirst du es wohl trotzdem müssen wenns ein pflichtpraktikum ist.
 
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Also... wie wäre es mal im Sekretariat nachzufragen...

aber ich würde mal darauf tippen, dass du die Prüfungen machen kannst und sie dir dann nach den absolvierten Praktikum gutgeschrieben werden..
 

parats'

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Gott, wenn Du dein Praktikum nicht innerhalb der Frist absolvierst, dann wars das.
Zu den folgenden Prüfungen wirst Du dann nicht mehr zugelassen weil du unerlaubte Fehlzeiten hast.
 
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