was neues zum thema abmahnungen

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diese deckelung soll ja nur bei kleinen "delikten" geltend sein... wer es übertreibt, bekommt aufn Deckel.
Da werden noch recht viele große Fische im Wasser sein, nur das die Anwälte jetzt stärker selektieren müssen.
 

shaoling

Guest
Da steht doch drin, dass ganze Alben oder Filme schon nicht mehr unter die Kategorie eines so leichten Vergehens fallen.

Interessanter finde ich:
Künftig muss der Provider dem Geschädigten auf richterliche Anweisung die Daten aushändigen, wenn der glaubhaft machen kann, dass er der Rechteinhaber ist und der Anbieter diese Rechte in gewerbsmäßigem Ausmaß verletzt hat.
http://www.das-parlament.de/2008/14-15/Innenpolitik/19999681.html

Da muss jetzt erstmal die Praxis zeigen, wie die Geriche das handhaben, also wie man so etwas glaubhaft macht und was unter einem gewerblichen Ausmaß zu verstehen ist.

Für einzelne Pappenheimer scheint das jetzt schon ausgemacht:
"Wenn jemand ein ganzes Musikalbum oder einen Film zum Download bereitstellt, der in Deutschland noch gar nicht angelaufen ist, dann hat das schon wegen der Schadenshöhe ein gewerbliches Ausmaß. Das muss beim Auskunftsanspruch wie bei den Abmahngebühren strenger behandelt werden als etwa der Fall, in dem jemand einen Stadtplanausschnitt auf seine Homepage stellt und damit keinen größeren Schaden anrichtet", so Günter Krings (CDU).
:bored:
 
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ich weiss nicht... unter gewerblich stelle ich mir eigentlich sowas wie "gewinnerzielungsabsichten" vor und nicht wenn jemand der ein gewerbe betreibt einen schaden von meinem handeln hat :ugly:
 

shaoling

Guest
Ja, an der Auslegung gab es auch schon heftige Kritik. Die Grünen lehnen das Gesetz ab (die FDP zwar auch, allerdings gibts bisher nur Stimmen, die sich gegen die Deckelung der Abmahngebühren bei geringfügigen Vergehen richten :8[:).

Was ich persönlich relativ dreist und vom Rechtsverständnis her unhaltbar finde ist, dass die Legislative ein Gesetz verabschiedet, das Bürgerrechtseingriffe aufgrund von geringfügigen Vergehen explizit erlaubt, und das nur wenige Wochen, nachdem das BVerfG eben diese Eingriffe für verfassungswidrig erklärt hat.

Bis jetzt gibt es das Problem, dass die Provider, die überhaupt IP-Adressen speichern nicht zwischen denen trennen können, die nun "auf Vorrat" gespeichert wurden und denen die sowieso (übrigens seit Jahren illegal) vorgehalten werden - bei der Telekom z.B. für sieben Tage.

Es sind de facto dieselben Daten. Einmal dürfen sie für so ziemlich alles ermittelt werden, ein andermal nicht.
Das ist eigentlich ein unhaltbarer Zustand.


Die heise-Meldung ist jetzt auch draußen:
http://www.heise.de/newsticker/Bund...hsetzung-geistigen-Eigentums--/meldung/106380
 
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