Ja, an der Auslegung gab es auch schon heftige Kritik. Die Grünen lehnen das Gesetz ab (die FDP zwar auch, allerdings gibts bisher nur Stimmen, die sich gegen die Deckelung der Abmahngebühren bei geringfügigen Vergehen richten
).
Was ich persönlich relativ dreist und vom Rechtsverständnis her unhaltbar finde ist, dass die Legislative ein Gesetz verabschiedet, das Bürgerrechtseingriffe aufgrund von geringfügigen Vergehen explizit erlaubt, und das nur wenige Wochen, nachdem das BVerfG eben diese Eingriffe für verfassungswidrig erklärt hat.
Bis jetzt gibt es das Problem, dass die Provider, die überhaupt IP-Adressen speichern nicht zwischen denen trennen können, die nun "auf Vorrat" gespeichert wurden und denen die sowieso (übrigens seit Jahren illegal) vorgehalten werden - bei der Telekom z.B. für sieben Tage.
Es sind de facto dieselben Daten. Einmal dürfen sie für so ziemlich alles ermittelt werden, ein andermal nicht.
Das ist eigentlich ein unhaltbarer Zustand.
Die heise-Meldung ist jetzt auch draußen:
http://www.heise.de/newsticker/Bund...hsetzung-geistigen-Eigentums--/meldung/106380