Was ist bei einem Mängelbrief (Wohnung) zu beachten?

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hi

Ich bin anfangs monat eingezogen und habe nun einige mängel festgestellt, die ich nicht verursacht habe.

mängel sind u.a:
licht vom kühlschrank geht nicht.
backofen geht nicht.
eine heizung lässt sich nicht abstellen.

was gilt es bei einem solchen mängelbrief zu beachten? hat vielleicht jemand ein beispiel?

hab mit google leider nix brauchbares gefunden.
 

Stroke Unit

Guest
Formlos einen Brief schreiben und alles ordentlich auflisten.

Liegt ein Mangel vor, so muss der Mieter den Vermieter unverzüglich davon benachrichtigen, möglichst schriftlich. Dies allein genügt aber nicht, er muss auch eine Mietminderung vornehmen. Bezahlt er die Miete in voller Höhe ohne Vorbehalt weiter, so verliert er sein Mietminderungsrecht.

Wichtig: Es sieht vielleicht unfreundlich aus, aber wenn der Vermieter nicht umgehend auf eine Mängelanzeige reagiert, sollte der Mieter die Miete kürzen, jedenfalls aber die volle Miete ausdrücklich nur unter Vorbehalt bezahlen, um seine Rechte zu wahren.

Nicht nur wegen des Minderungsrechts sollte der Mieter den Vermieter unverzüglich von etwaigen Mängeln in Kenntnis setzen. Tut er es nicht, ist er unter Umständen für Schäden haftbar, die aus der verspäteten Benachrichtigung entstehen. Stellen sie sich vor, ein Rohrbruch im Haus wird nicht rechtzeitig entdeckt, weil der Mieter dem Vermieter nicht mitteilt, dass in der Wohnung ein Wasserfleck entstanden ist. Treten dann Schäden auf, die bei einer unverzüglichen Behebung des Rohrbruchs nicht entstanden wären, ist der Mieter mitverantwortlich und kann zum Schadensersatz herangezogen werden. (§ 536c BGB)

Die Mietminderung tritt kraft Gesetz ein § 536 I BGB, wenn ein Mangel vorliegt. Den Vermieter muss kein Verschulden an dem Mangel treffen. Eine Mietminderung kommt auch dann in Frage, wenn der Mangel auf einer Störung von außerhalb der Wohnung beruht, z.B. bei starkem Baustellenlärm, auf die der Vermieter keinerlei Einfluss hat.
Hier geht es nach dem Prinzip: Die ganze Miete gibt es nur für den ganzen Wohnwert!

Gut, der Teil mit der Mietminderung sollte für dich weniger interessant sein, aber der Rest stimmt. Und wenn eine Heizung nicht _ausgeht_ - HALLO? - da muss sofort jemand kommen; die Rechnung für die Reparatur hat dann der Vermieter zu tragen.


Quelle
 
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ja, heizung muß sofort gemacht werden ansonsten kann der vermieter gerne einen teil deiner heizkosten übernehmen ~; hier also direkt reparatur verlangen.

die anderen sachen gehören wohl zu ner küche die dir mit vermietet bzw zum gebrauch überlassen wurde? da könnte das schon etwas komplizierter werden, hier würde ich erstmal schauen wie der vermieter auf die mängelnachricht reagiert.

(wie kann man eigentlich ne küche mit anmieten und die vorher nicht genau durchchecken? am ende heißt es die ging vorher und der vermieter fährt 5 zeugen dafür auf, pech gehabt, steht ja nix im übergabeprotokoll)
 
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Jo, Übergabeprotokoll und Fotos sind Pflicht! Am besten immer noch nen Zeugen mitnehmen.

Ich würde jetzt ganz schnell bei der Hausverwaltung anrufen und denen alles erzählen, vielleicht schicken die ja gleich einen Techniker raus und gut ist. Alles andere, wie oben schon beschrieben. Schriftlich festhalten und rüberschicken.
 
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Osnabrück
solche sachen immer in zweifacher ausfuehrung mit datum etc und dir vom vermieter signen lassen, dann hast spaeter, falls er sachen nicht macht schwatt auf weiss dass er dass weiss und du ihm das mitgeteilt hast.... grundlage fuer sachen wie mietminderungen...
 
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