Ware zurückgeben ohne Kassenzettel

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Folgende Situation:
Ein Freund hat sich WiiFit gekauft und will es nun zurückgeben (bereits geöffnet und ausprobiert, der Kauf ist keine 2 Wochen her), hat aber den Kassenzettel verlegt.
Ich glaube mich zu erinnern mal bei SternTV oder so gesehen zu haben, dass man nur beweisen muss, dass man das Produkt in dieser Filiale (Media Markt btw) und an jenem Datum gekauft hat, und das könne man wohl durch einen Zeugen genauso wie mit einem Kassenzettel. Da ich beim Kauf dabei war könnte ich also problemlos den Zeugen machen, vorausgesetzt das stimmt an was ich mich zu erinnern glaube.
Hat jemand von euch schonmal was ohne Kassenzettel zurückgegeben? Alle Erfahrungsberichte bitte, oder falls zufällig ein Jurastudent Langeweile hat auch gerne Fakten.

Und wie ist das eigentlich mit Filmen beispielsweise, habe ich das Recht einen Film zu kaufen ihn anzuschauen und wiederzurückzugeben? Mit Videospielen haben wir das bereits öfters gemacht, aber die sind auch nicht kopierbar.
 
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Hab jetzt nur mal den Titel des Threads in google eingegeben, das hier war das dritte Ergebnis:

Original geschrieben vom WDR
"Ohne Kassenbon können wir da nichts machen": Das hört man immer, wenn der Käufer einer mangelhaften Ware seine Rechte wahrnehmen will. Aber was viele nicht wissen: Um als Käufer seine Rechte erfolgreich geltend zu machen, wird weder ein Kassenbon noch eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes benötigt. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec -Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau dieser Betrag gezahlt wurde.

Aber ich seh grad, es geht wohl gar net um mangelhafte Ware, na dann weiter im Text:

Original geschrieben vom WDR
Der Begriff "Umtausch" ist in der Bevölkerung weit verbreitet. Was die wenigsten wissen: Dieser Begriff ist dem Gesetz völlig fremd. Ist mit Umtausch das Zurückgeben einer mangelfreien Ware und das Mitnehmen einer anderen mangelfreien Ware gemeint, dann ist der Fall juristisch sehr leicht zu beurteilen. Ein solches Umtauschrecht gibt es im deutschen Recht nicht. Es gilt der Grundsatz: "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten). Wer eine Sache gekauft hat, kann sie nicht einfach rückwirkend gegen eine andere oder gegen Erstattung des Kaufpreises eintauschen, nur weil sie ihm nicht gefällt. Die so genannte Kaufreue wird vom Gesetz nicht geschützt.

Dennoch räumen viele Geschäfte ein solches Umtauschrecht ein. Dies ist aber entweder eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder er hat sich in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet, so dass auch ein entsprechender Anspruch des Kunden besteht. Dabei steht es im Ermessen des Verkäufers, wie er das Umtauschrecht konkret ausgestaltet. So kann der Verkäufer z.B. bestimmen, dass der Kaufpreis nicht erstattet wird, sondern der Kunde nur einen Gutschein erhält.

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2006/dezember/061216_5.phtml


(Simple Freundlichkeit hilft bei den meisten Menschen übrigens auch oft weiter, und wenn net dann kann man immer noch auf "sein Recht" pochen)
 
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das unternehmen, in dem ich arbeite, ist bzgl warenrücknahme mehr als kulant, aber ohne zettel und geöffnet lässt sich da in der regel nichts machen.
wies nun aber mit der tatsächlichen rechtslage ist, weiß ich nicht, ich kann nur sagen, wies praktiziert wird.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Original geschrieben von ElKafKaNr1
Und wie ist das eigentlich mit Filmen beispielsweise, habe ich das Recht einen Film zu kaufen ihn anzuschauen und wiederzurückzugeben? Mit Videospielen haben wir das bereits öfters gemacht, aber die sind auch nicht kopierbar.
du hast bei beiden nicht das recht das ganze zurueckzugeben, das ist wenn ueberhaupt ne freiwillige leistung des verkaeufers.
selbst mit kassenbon muessen die das wiifit nicht zuruecknehmen, selbst wenn es noch originalverpackt waere.
 
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Ist bei Software nicht nahezu überall der Umtausch nach dem Öffnen komplett ausgeschlossen?

Abgesehen natürlich, der Datenträger hat irgendeinen dämlichen Kopierschutz, womit das Laufwerk des Computers Probleme hat (-> Händler müßte dann meines Wissens nach Abhilfe schaffen, entweder mit einer kopierschutzfreien Version, die läuft, oder eben eine andere Art von Ersatzleistung).

Und haschisch hat Recht, auch wenn Umtausch/Rückgabe mittlerweile bei vielen Händlern seit Langem möglich ist, ist es gesetzlich keine Verpflichtung, solange kein Mangel (abgenutzte Ausstellungsware usw.) vorliegt, der nicht eindeutig vor dem Kauf erkennbar ist.
 
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sagst du halt es sollte ein geschenk werden, der beschenkte hat dann gestern das spiel angetestet und es is im arsch etc....
 
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Woe oben schon beschrieben, Umtausch ist kein Recht sondern ne freiwillige Leistung des Verkäufers, beim Media Markt meines Wissens nach aber auf 2 Wochen beschränkt. Da noch eschwerend hinzu kommt das der Kaufbeleg weg ist, wird es schwer sein sein Geld (bzgw. beim MM einen Gutschein) zu bekommen. Aber er soll einfach mal hingehen und es versuchen, kommt halt ganz auf die Meinung des jeweiligen Verkäufers an ob er es zulässt. Müssen tun sie das aber keinesfalls.
 
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Wenn im Zuge des Vertragsabschlusses (etwa über die AGB) ein Umtauschrecht gewährt wurde, so ist dies verbindlich.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist ein Kassenbon oder dergleichen nicht zwingend erforderlich. Du musst dann lediglich beweisen können (etwa durch Zeugen), dass du die Ware tatsächlich bei dem Vertragspartner innerhalb der gewährten Umtauschfrist gekauft hast.

Die AGB kannst du dir in der Filiale vorlegen lassen.

Letztendlich sind die juristischen Feinheiten jedoch zweitrangig, denn im Zweifelsfall käme wohl niemand auf die Idee, wegen dieser Sache einen Zivilprozess anzustrengen.

Geh einfach mit deinem Freund in die Filiale und wende dich freundlich, aber bestimmt an die Servicemitarbeiter.
Der Rest wird sich dann schon ergeben...
 
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Also ich war neulich beim Aldi und hatte nur den EC-Beleg dabei.

Dann hat die Frau kurz im Rechner nachgeschaut, einen neuen Kassenzettel ausgedruckt und mir dann das Geld erstattet.

Die haben eh alles im Rechner - nur ob sie Bock hat komplett ohne Anhaltspunkt die Belege des Tages durchzugehen ist fraglich. Aber wenn du freundlich bist und evtl zum Kaufdatum noch ne Uhrzeit oder sowas hast...
 
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also bei media markt haben sie mal ein mp3 player von mir zurückgenommen, der durch mein verschulden das zeitliche gesegnet hatte und ich hatte keine rechnung! du musst freundlich fragen und etwas glück gehört auch dazu :D
 
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