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In Hessen gibt es am 27.03.2011 eine Abstimmung darüber, ob die hessische Landesverfassung geändert werden soll:
http://www.medienzentrum-wmk.com/meinhard2/images/stories/wahl/gesetzvolksab.pdf
Also insbesondere (1) der Haushalt muss ohne Kredite auskommen, in (3) gibt es großzügige Ausnahmeregeln. Die Erfahrungen insbesondere aus den USA, aber auch mit den Stabilitäts- und Wachstumspakt legen aber nahe, dass Ausnahmeregelungen zu ungezügelter Kreditaufnahme durch Politiker führen. Deshalb mag ich die Fassung des Gesetzes oben nicht.
Ich stelle mir nun aber folgende juristische Frage:
In Artikel 109 GG steht
Also ich würde das so verstehen: Die Schuldenbremse gilt für die Länder. Wenn ich bei der Volksabstimmung auf die Frage "Stimmen Sie diesem Gesetz zu?" mit Ja stimme, dann gebe ich den Politikern also lediglich zusätzliche Ausnahmen. Wenn ich Nein stimme gilt die Schuldenbremse ohne Ausnahmen. Korrekt?
Die politischen Parteien machen hier nämlich Werbung nach dem Motto, dass sich die Schulden begrenzen wollen usw.. Aber so wie ich es oben verstehe, wäre das ja grobe Irreführung...
Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen
(Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen -
Gesetz zur Schuldenbremse)
Vom…
Artikel 1
Die Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 (GVBl. S. 229, GVBl. 1947 S.
106, 1948 S. 68), zuletzt geändert durch Gesetze vom 18. Oktober 2002 (GVBl. I S. 626,
627, 628), wird wie folgt geändert:
1. Art. 141 erhält folgende Fassung:
„Artikel 141
(1) Der Haushalt ist ungeachtet der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung des Landtages
und der Landesregierung grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen.
(2) Artikel 137 Abs. 5 bleibt unberührt.
(3) Bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung kann von
Abs. 1 abgewichen werden. In diesem Fall sind die Auswirkungen auf den Haushalt im
Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen.
(4) Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle
des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von
Abs. 1 abgewichen werden. Die Abweichung ist mit einer Tilgungsregelung zu verbinden.
Die Kredite sind binnen eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen.
(5) Das Nähere bestimmt das Gesetz.“
2. Art. 161 erhält folgende Fassung:
„Artikel 161
„Artikel 141 in der ab dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes) geltenden
Fassung ist erstmals für das Haushaltsjahr 2020 anzuwenden. Bis dahin ist Artikel 141 in der
bis zum (einsetzen: Datum der Verkündung dieses Gesetzes) geltenden Fassung anzuwenden.
Der Abbau des bestehenden Defizits beginnt im Haushaltsjahr 2011. Die Haushalte
sind so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe des Artikel 141 Abs. 1 in der
ab dem (einsetzenatum des Inkrafttretens dieses Gesetzes) geltenden Fassung erfüllt
wird.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
http://www.medienzentrum-wmk.com/meinhard2/images/stories/wahl/gesetzvolksab.pdf
Also insbesondere (1) der Haushalt muss ohne Kredite auskommen, in (3) gibt es großzügige Ausnahmeregeln. Die Erfahrungen insbesondere aus den USA, aber auch mit den Stabilitäts- und Wachstumspakt legen aber nahe, dass Ausnahmeregelungen zu ungezügelter Kreditaufnahme durch Politiker führen. Deshalb mag ich die Fassung des Gesetzes oben nicht.
Ich stelle mir nun aber folgende juristische Frage:
In Artikel 109 GG steht
Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus
Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung
symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden
konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder
außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die
staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung
ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen.
Also ich würde das so verstehen: Die Schuldenbremse gilt für die Länder. Wenn ich bei der Volksabstimmung auf die Frage "Stimmen Sie diesem Gesetz zu?" mit Ja stimme, dann gebe ich den Politikern also lediglich zusätzliche Ausnahmen. Wenn ich Nein stimme gilt die Schuldenbremse ohne Ausnahmen. Korrekt?
Die politischen Parteien machen hier nämlich Werbung nach dem Motto, dass sich die Schulden begrenzen wollen usw.. Aber so wie ich es oben verstehe, wäre das ja grobe Irreführung...