Videoaufzeichnung Veranstaltung

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Ich organisier im April eine Campusparty bei uns an der Uni, und wir wollen die Party mit Kameras aufzeichnen. Können dann im Prinzip draußen vor dem Eingangsbereich mitm Beamer zeigen wies grad unten auf der Tanzfläche abgeht und so Zeug. Da es recht viel Kameras gibt, ist können wir als Orgas halt auch gut Übersicht halten und sehen wenns irgendwo Probleme gibt.
Frage ist jetzt wie das rechtlich ausschaut. Die Aufnahmen werden nur zu Privaten zwecken gemacht (also nur für die Fachschaft, nicht zum verkauf ect). Muss man dabei irgendwas beachten? Schild hinhängen damit die leute bescheid wissen, oder braucht man das nicht?
 
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schaden kanns mMn nicht, in den discos hier werden aber auch ständig videoaufnahmen gemacht und dann sogar im fernsehen übertragen
 
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G-Town
n schild gross aushängen wär sicherlich nicht verkeht...somit habt ihr die besseren karten sollte sich jemand aufregen
 
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passt auf, dass nicht irgend jemand die teile kaputt macht. und schaut auch wie das rechtlich ausschaut.
 
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wenn die Kameras nur zum direkten übertragen der live-bilder dienen sehe ich kein Problem, das Speichern könnte jedoch problematisch sein (wozu wollt ihr die wenn überhaupt speichern?).
 
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just for fun. einfach als erinnerung (wir haben gogos :>), und dann haben wir uns überlegt kann man da ein vid zusammenmixen, das dann evt auf der nächsten spacenight gezeigt wird oder so.
 
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hart wirds wenn sich das rumspricht und draussen lauter 13jährige pickelgesichter eure gogo-tänzerinnen obsen:elefant:
 
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Original geschrieben von BadHabit
hart wirds wenn sich das rumspricht und draussen lauter 13jährige pickelgesichter eure gogo-tänzerinnen obsen:elefant:

Das ist in der Tat ein wichtiger Punkt !
 
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Worum es hier geht, nennt sich das "Recht am eigenen Bild", welches nach § 22 im Kunsturheberrechtsgesetz festgelegt ist. Demnach dürfen Bildnisse einer Person nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden.

Allerdings sind nach § 23 KunstUrhG einige Einschränkungen festgelegt.
Diese gelten u. a. für Personen die im besonderen Interesse der Öffentlichkeit stehen als auch für Personen, die ihm Rahmen von Versammlungen abgebildet wurden.

§ 23 (2) legt allerdings wiederum fest, dass keine "berechtigten Interessen" der abgebildeten Person verletzt werden dürfen.
Berechtigte Interessen wären z.B. möglicherweise dann verletzt, wenn du aus den Aufnahmen Kapital schlägst.

Siehe auch Punkt 3.1 unter dieser Adresse.
 
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Original geschrieben von Drunken_SheeP
(wir haben gogos :>)

wenn du das video nicht veröffentlichst sehe ich mich leider gezwungen die polizei zu verständigen,













dass du killerspiele spielst
 
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