Verwirrung Abwrackprämie

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Hallo,
Ich habe folgendes Problem...
Es gibt ja aktuell die Umweltprämie bei Neufahrzeugen, Jahreswagen und Leasingfahrzeugen.
Folgende Voraussetzungen sind nötig:

- Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein.

-Das Fahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

Das Ding ist, ich habe ein 12 Jahre altes Fahrzeug, es war 4 Jahre lang auf mich zugelassen und ist auch noch in meinem Besitz. (ich war also durchgängig der letzte Fahrzeughalter.) Allerdings habe ich es schon im Dezember letzten Jahres abgemeldet. Das Fahrzeug steht praktisch bei mir rum und WAR länger als ein Jahr auf mich zugelassen.

"Durchgängig zrückgerechnet bis zum Zeitpunkt der Verschrottung" klingt so schwammig...

Habe ich jetzt noch Anspruch auf die Prämie?
 

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ich würd sagen, er hat noch anspruch... das auto war ja insgesamt länger als 1 jahr durchgehend auf ihn zugelassen (nämlich 4 jahre)

so würd ich es jedenfalls auslegen ;)
 
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"zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung" -- eher nicht, imho ist damit gemeint, dass der Wagen vor Verschrottung ein Jahr auf den Halter zugelassen sein muss. Ist bestimmt gegen diejenigen gerichtet, die irgendwo (wie ich) noch ne alte Mühle in der Garage haben und die jetzt versilbern wollen. :D

ADAC anrufen?
 
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morphium da steht rückwirkend vom zeitpunkt der verschrottung ein jahr und nicht insgesamt 1 ein jahr seit eigentumserwerb.

ganz klar einen monat zu früh abgemeldet ~
 

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oh, nicht übersehen, aber nicht wirklich verstanden ;)
 
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Ich hätte halt gedacht dass halt nur vorgebeugt werden soll, dass nicht beschissen wird.
Heisst also ich kaufe mir nen gebrauchten für 300€ und lass ihn verschrotten = keine Prämie.
Besitze ich ein Auto 6 Monate , dannach Besitzerwechsel, dannach wieder auf mich 6 Monate zugelassen = keine Prämie.
Habe ich mein Auto Saisonbedingt nur im Sommer für 8 Monate angemeldet, und lass es im Winter stilllegen, melde es wieder im Sommer für 8 Monate an = Prämie WEIL DURCHGEHEND angemeldet AUF DEN NAMEN des ANTRAGSSTELLERS.

Es ist halt die Frage wie "DURCHGEHEND" im Zusammenhang mit dem Rest des Satzes interpretiert wird.
Im Grunde ist es doch genau das was man bei den Konsumenten erreichen will: Ein neues Auto kaufen ohne in irgendeinerweise zu Mauscheln, und das mache ich ja in diesem Falle nicht.
 
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Genau die Frage kam letztens bei Kerner/Maybritt Illner/kA irgendner talksendung auf ard/zdf und die antwortet lautet: Nein.
 
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Tja, Pech gehabt. Bei der nächsten Prämie vielleicht.
 
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