Verständnisfrage : Einkommenssteuer!

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Hallllo!

VIel gegooglet, aber irgendwie werd ich daraus nicht schlau, und ich würd das gern _jetzt_ wissen :):
folgendes, person x handelt mit gegenständen der art y.
er kauft y pro stück für 40 euro ein und verkauft sie für 60 euro, dann muss er doch die 20 euro gewinn mit 15% (kommt auf steuerklasse an, ist klar, nehmen wir fiktiv ma die niedrigste) versteuert, und nciht etwa der umsatz.. richtig, oder nicht ?

vieeelen dank :)
 

shaoling

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Ja!? (würd ich einfach mal so sagen, ohne mich mit dem Thema im geringsten auszukennen...)
 
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ja, man versteuert den gewinn und nicht den umsatz
 

Antrax4

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Original geschrieben von IntoThe[KLO]
ja, man versteuert den gewinn und nicht den umsatz
Außer man betrachtet die Umsatzsteuer :8[:

Manchmal hab ich den Eindruck, alles wird versteuert.
 
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Wer hätte es gedacht:
Die Einkommenssteuer bezieht sich auf das Einkommen.
Die Umsatzsteuer (aka MwSt) bezieht sich auf auf den Umsatz.

Person x versteuert sein Einkommen abzgl. sämtlicher Freibeträge.

Wenn x Unternehmer ist, muss er außerdem Umsatzsatzsteuern abzgl. Vorsteuern abführen.
 
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Er (bzw es wird ja an den Verbraucher weitergereicht) zahlt erstmal 19 % Mehrwertsteuer auf alles was er verkauft, also quasi auf den Umsatz
Der Gewinn wird dann nochmal seperat besteuert, bei Unternehmen sind das glaube ich 25%. BEi Privatpersonen - kA
 
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Original geschrieben von SkyHawK
Person x versteuert sein Einkommen abzgl. sämtlicher Freibeträge.

Wenn x Unternehmer ist, muss er außerdem Umsatzsatzsteuern abzgl. Vorsteuern abführen.

#

Kann es zwar nur für Österrecih sagen , dort ist es aber definitiv so, deswegen glaucb ich wird es in D auch so sein.
 
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Original geschrieben von Mackiavelli
Er (bzw es wird ja an den Verbraucher weitergereicht) zahlt erstmal 19 % Mehrwertsteuer auf alles was er verkauft, also quasi auf den Umsatz
Der Gewinn wird dann nochmal seperat besteuert, bei Unternehmen sind das glaube ich 25%. BEi Privatpersonen - kA
öhh.. ? also bezahlt man 19% bei kauf von y, auch beim verkauf nochma 19% und für den gewinn dazwischen nochma 15%.. nicht schlecht :o
 
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nee, die Mehrwertsteuer geht nur einmal drauf.
Der Unternehmer kann sich die Mehrwertsteuer für die "Zwischenverkäufe" wiederholen.
 
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es geht doch darum was der unternehmer zahlen muß, und unterm strich zahlt der die umsatzsteuer (weil durchgereicht bzw durchlaufend) nicht, die geht generell zu lasten des käufers / endverbrauchers.

der unternehmer zahlt faktisch nur steuern auf seinen gewinn.
 
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Original geschrieben von aMrio
es geht doch darum was der unternehmer zahlen muß, und unterm strich zahlt der die umsatzsteuer (weil durchgereicht bzw durchlaufend) nicht, die geht generell zu lasten des käufers / endverbrauchers.

der unternehmer zahlt faktisch nur steuern auf seinen gewinn.

thx, so wollt ich das wissen :)
 

head_inaktiv

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Original geschrieben von LATEX1989


#

Kann es zwar nur für Österrecih sagen , dort ist es aber definitiv so, deswegen glaucb ich wird es in D auch so sein.

Da Österreich das deutsche Einkommensteuerrecht beinahe tupfengleich übernommen hat kann man das durchaus unterschreiben.
 
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einkommenssteuer = versteuerung einnahmen - ausgaben
je höher der gewinn dabei ist, desto höher der zu versteuernde prozentsatz dieses gewinns. (so grob, bei gmbhs ists z.b. leicht anders)

mwst (umsatzsteuer)
wenn man selber umsatzsteuerpflichtig ist und die leistung / verkauf im inland getätigt wird oder an privatpersonen im eu-ausland (so wars afaik), so muss man 19% der einnahmen als mwst abführen. der käufer, sofern dieser auch umsatzsteuerpflichtig ist, bekommt die 19% wieder vom staat zurückbezahlt - bzw es wird halt monatlich / vierteljährig / ganzjährig (je nach den allgemeinen summen die fliessen, was das finanzamt gerne hätte) gegengerechnet "umsatzsteuerpflichtige einnahmen - umsatzsteuerpflichtige ausgaben " wo man dann im gegensatz zur einkommenssteuer auch geld zurückbekommen kann und halt der prozentsatz fest bei 19% ist. deswegen sind gerade im gewerblichen bereich auch die preise ohne und inkl, mwst sehr oft aufgelistet. im endeffekt bezahlt man ohne, darf aber erstmal mit tacken. in dem oben genannten beispiel würde man afaik sowohl die mwst von dem einkauf als auch im verkauf abführen können, wobei ich mich im güterhandel nicht wirklich auskenne (erbringe dienstleistungen).

der sinn der mwst ist wohl irgendwie die erschaffung eines mehrwertes aus einem produkt (ausm stück holz wird n stuhl). aber vom prinzip ist das hart egal, warum es die gibt, wikipedia weiss da garantiert auch mehr drüber ;).

umsatzsteuerpflichtig wird man wohl einmal durch explizite anmeldung bzw abgabe einer umsatzsteuererklärung beim finanzamt oder ab nem bestimmten umsatz wird man es glaube ich automatisch - da schau besser bei wikipedia nach, ich wurde es durch ne umsatzsteuererklärung ;).

ansonsten würde ich einfach bei irgendnem steuerberater anrufen und da genauer nachfragen. das kostet äußerst wahrscheinlich nichts und die leute haben auch richtig ahnung
 
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