Versorgungsausgleich: Für Verstorbene zahlen?

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Bin gerade über diese Artikel gestolpert:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=501

https://www.bz-berlin.de/berlin/spa...ex-frau-rente-zahlen-muss-sammelt-er-flaschen

Der Zweite, naja BZ halt aber im Grunde geht es in beiden Fällen um das Gleiche:
Ehepaar lässt sich scheiden. Mann hat mehr Verdient, zahlt der Frau in der Rente einen Ausgleich. Die FRau stirbt, der Mann zahlt weiter. Das ist kein Fehler, sondern so rechtens.

Ich komme gerade nicht klar. Kann mir das jemand erklären?
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Noch nie gehört, aber ich schätze Mal im Gegensatz bekommt der andere Partner auch mehr wenn der besser verdienende Rentner früher stirbt?
 
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Moment moment, verstehe ich das richtig, dass der Ausgleich von Mann nicht mal an Verwandte der Verstorbenen geht (als eine art Erbe), sondern an die Rentenversicherung sprich Papa Staat? Leben wir vielleicht doch in einer GmbH?
 
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Auch wenn das mit der GmbH Bullshit ist, scheint das so zu sein. Das von Tür ist eine Erklärung, aber warum muss man hier die Risiken von Fremden mit abfedern? Wäre man nicht geschieden und einer stirbt, dann wird einem doch auch nichts abgezogen für den toten Ehepartner? Oder etwa doch?
Ich kann das einfach nicht fassen...
 
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Vermutung, aber so würde es halbwegs Sinn machen:
Die Frau bekommt bei der Scheidung einen Teil der Rentenansprüche des Mannes. Diese gehören dann der Frau und nicht mehr dem Mann, da dieser ja nur arbeiten und so hohe Rentenansprüche verdienen konnte, weil die Frau sich um Haus und Kinder gekümmert hat (traditionelles Familienbild).
Nun gehört der Frau die halbe Rente und dem Mann gehört die andere Hälfte. Wenn die Frau stirbt dann verfällt ihr Rentenanspruch, genauso wie der Rentenanspruch des Mannes verfällt wenn er stirbt. Bei dieser Denkweise ist es dann auch richtig, dass die Ansprüche beim Tod der Frau nicht zum Mann zurück gehen.
 
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Dann müsste der Rentenanpspruch bei verheirateten Paaren aber genauso aufgeteilt werden und entsprechend im Todesfall verfallen, ansonsten wäre es eine Ungleichbehandlung zwischen verheiratet/geschieden was so sicher vom BVerG kassiert werden würde.
 
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Bei verheirateten Paaren wird das nicht aufgeteilt, weil die als Lebens- und Einkommensgemeinschaft gelten und der Staat davon ausgeht, dass es keine Rolle spielt ob man es dem einen Partner zwangsweise abzieht und dem anderen gibt.

Ansonsten hat MV das schon richtig erklärt: Bei der Scheidung werden dem Besserverdiener für immer und endgültig ein Teil seiner Rentenansprüche gekürzt und dem Geringerverdiener übertragen. Stirbt dieser, sind die einfach "weg" wie bei jedem anderen Rentenempfänger auch wenn er verstirbt. Die Kürzung wird dann auch nicht rückgängig gemacht, die Ansprüche gehören ihm ja nicht mehr und der Besserverdiener hat die "Vorteile" aus der geringeren Arbeitsleistung (Kindererziehung & Betreuung, Haushaltsführung) des Geringerverdieners ja dennoch genossen.

Das ist tatsächlich vom Gesetzgeber so gewollt, obwohl es ungerecht erscheint, wenn man es nur aus der Position des zahlenden Besserverdieners betrachtet. Aus Sicht der verstorbenen Frau ist es aber durchaus gerecht, dass sie die Hälfte der höheren Ansprüche ihres Mannes unwiderruflich erhält, als wären es ihren eigenen, da sie so nicht mehr von diesem abhängig ist (Zahlungsmoral) sondern ihre Zahlungen direkt von der Rentenkasse aus ihrem eigenen Rentenkonto erhält.
 
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Renten werden nicht vererbt und da in diesem Fall der Rentenanspruch ja an den ehemaligen Partner übergegangen ist, ist der Anspruch danach mitverstorben.

Selbst in einer Ehe ist das ja nicht so einfach mit den Rentenansprüchen; der überlebende Partner bekommt dann teilweise "Witwenrente", gekürzt wird da aber ja auch relativ knackig.
 
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Ok, dann besten Dank für Eure Erklärungen. Das hilft das Konstrukt besser zu verstehen.
 
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