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Hi Leute,
hab im Jahr 2012 in nem Wohnheimzimmer vom Studentenwerk gewohnt. Bin am 21.10.2012 ausgezogen. Im Frühlung 2012 wurden neue Fenster eingebaut. Dies geschah natürlich durch ein Beauftragtes Unternehmen. Die haben geschlampt, weshalb die Fenster nicht so gut aussehen, wie sie sollten. Ich hatte das nicht gleich als Mangel gemeldet, weil ich zu der Zeit Klausuren geschrieben hab und es als Frechheit empfand, dass ich immer dem Studentenwerk alles melden soll, was sie selber kontrollieren sollten. Gibt tausende solcher Punkte, weil die ihre Mitarbeiter nicht gut bezahlen und deshalb viele schlampige Leute da arbeiten (Begründung ist Vermutung meinerseits). Jedenfalls sagen sie jetzt, dass die Mängel an den Fenstern von mir Verursacht wurden oder ich zumindest Schuld bin, da ich es nicht gleich gemeldet hatte. Deshalb soll ich denen jetzt was bezahlen. Da ich nichts an den Fenstern gemacht hab, außer sie vor Schlüsselübergabe zu putzen, hab ich natürlich kein Bock dafür Geld zu zahlen.
3 Fragenbereiche ergeben sich da für mich (Hauptsächlich wegen dem BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html):
1) Worin besteht da eigentlich der Schaden? Wenn sie niemanden bezahlen, der die Fenster sauber macht und z.B. die durch Baumittel farblich veränderten Fensterbretter austauscht, dann gibt es doch keinen Schaden. Mieter werden trotzdem neue einziehen (Bin ja auch trotz Mängel wie Flecken auf der Auslegware eingezogen) usw. Sind Mängel gleich Schäden?
2) Bin ich wirklich Schuld, weil ich es nicht gleich gemeldet habe? Muss ich jetzt beweisen, dass ich die Schäden nicht verursacht habe? Der Hausmeister behauptet, die Flecken kommen durch Cola. Direkt neben den Flecken hängen aber noch Reste von irgendwelchen Klebstoffen, Dichtmitteln oder sowas (kenn mich mit den Handwerklichen Sachen NULL aus). Kann ich nicht irgendwie argumentieren, dass sie mir halt mangelhaft eingebaut wurden, meine Bewohnbarkeit dadurch aber nicht eingeschränkt war und ich den Wertgeminderten Zustand des Fensters nicht als Mangel empfand?
3) Ab wann verjährt der Schaden? Mängel die der Vermieter anprangert verjähren normalerweise 6 Monaten nach Schlüsselübergabe beim Auszug (http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html), aber gilt das auch bei solchen Bauarbeiten? Verjährt das in dem Fall nicht 6 Monate nach Einbau (die jetzt schon um sind)? Hat das Studentenwerk nicht viel mehr noch durch die normalen 3 Jahre Verjährungsfrist die Möglichkeit die Umbau- und Reinigungskosten der Fenster beim Bauunternehmen gegen zu rechnen?
hab im Jahr 2012 in nem Wohnheimzimmer vom Studentenwerk gewohnt. Bin am 21.10.2012 ausgezogen. Im Frühlung 2012 wurden neue Fenster eingebaut. Dies geschah natürlich durch ein Beauftragtes Unternehmen. Die haben geschlampt, weshalb die Fenster nicht so gut aussehen, wie sie sollten. Ich hatte das nicht gleich als Mangel gemeldet, weil ich zu der Zeit Klausuren geschrieben hab und es als Frechheit empfand, dass ich immer dem Studentenwerk alles melden soll, was sie selber kontrollieren sollten. Gibt tausende solcher Punkte, weil die ihre Mitarbeiter nicht gut bezahlen und deshalb viele schlampige Leute da arbeiten (Begründung ist Vermutung meinerseits). Jedenfalls sagen sie jetzt, dass die Mängel an den Fenstern von mir Verursacht wurden oder ich zumindest Schuld bin, da ich es nicht gleich gemeldet hatte. Deshalb soll ich denen jetzt was bezahlen. Da ich nichts an den Fenstern gemacht hab, außer sie vor Schlüsselübergabe zu putzen, hab ich natürlich kein Bock dafür Geld zu zahlen.
3 Fragenbereiche ergeben sich da für mich (Hauptsächlich wegen dem BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html):
1) Worin besteht da eigentlich der Schaden? Wenn sie niemanden bezahlen, der die Fenster sauber macht und z.B. die durch Baumittel farblich veränderten Fensterbretter austauscht, dann gibt es doch keinen Schaden. Mieter werden trotzdem neue einziehen (Bin ja auch trotz Mängel wie Flecken auf der Auslegware eingezogen) usw. Sind Mängel gleich Schäden?
2) Bin ich wirklich Schuld, weil ich es nicht gleich gemeldet habe? Muss ich jetzt beweisen, dass ich die Schäden nicht verursacht habe? Der Hausmeister behauptet, die Flecken kommen durch Cola. Direkt neben den Flecken hängen aber noch Reste von irgendwelchen Klebstoffen, Dichtmitteln oder sowas (kenn mich mit den Handwerklichen Sachen NULL aus). Kann ich nicht irgendwie argumentieren, dass sie mir halt mangelhaft eingebaut wurden, meine Bewohnbarkeit dadurch aber nicht eingeschränkt war und ich den Wertgeminderten Zustand des Fensters nicht als Mangel empfand?
3) Ab wann verjährt der Schaden? Mängel die der Vermieter anprangert verjähren normalerweise 6 Monaten nach Schlüsselübergabe beim Auszug (http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html), aber gilt das auch bei solchen Bauarbeiten? Verjährt das in dem Fall nicht 6 Monate nach Einbau (die jetzt schon um sind)? Hat das Studentenwerk nicht viel mehr noch durch die normalen 3 Jahre Verjährungsfrist die Möglichkeit die Umbau- und Reinigungskosten der Fenster beim Bauunternehmen gegen zu rechnen?
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