Verkehrsrechtfrage - Fahrradwege

Mitglied seit
01.10.2003
Beiträge
5.576
Reaktionen
0
ist bei fahrradwegen auf bürgersteigen vorgeschrieben in welche richtung (fahrtrichtung der straße) man fahren muss, oder ist das egal, in welche richtung man fährt?
 

Zar von Bar2

Guest
Gerüchteweise wurden bereits Schüler meiner Schule dafür belangt, dass sie auf der falschen Seite gefahren sind, idR interessiert es allerdings wirklich keinen.
 
Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
3.238
Reaktionen
0
In Münster kann man dafür von den Herren der Polizei auch angesifft werden.

Die Beschilderung sollte eigentlich darüber Auskunft geben, ob ein Radweg für eine oder beide Richtungen vorgesehen ist.
 
Mitglied seit
12.07.2001
Beiträge
33.296
Reaktionen
177
Fahrradfahrer, buäh. Aber i.d. Regel ist die Richtung vorgegeben, ja, unsere Schmolizisten halten gern mal Falschfahrer an.
 
Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
3.238
Reaktionen
0
In Düsseldorf habe ich ca 18 Jahre gelebt ... ;)

Allerdings fahre ich in Düsseldorf eh immer auf der Straße. Als Radsportler ist man genervte Autofahrer gewöhnt. Was soll's :P
 

Sacknase

Guest
Original geschrieben von Kuma
Fahrradfahrer, buäh. Aber i.d. Regel ist die Richtung vorgegeben, ja, unsere Schmolizisten halten gern mal Falschfahrer an.

Gebs zu, du fährst immer mit deinem Golfcaddy durch die City
 
Mitglied seit
12.07.2001
Beiträge
33.296
Reaktionen
177
Bis vor kurzem hatte ich noch ein Bobby Car mit eingebautem Kettensägenmotor, aber das hat man mir wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen.
 
Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
3.238
Reaktionen
0
Was einem in unseren Zeiten ja schon fast peinlich sein muss...
 
Mitglied seit
15.05.2003
Beiträge
11.306
Reaktionen
6
Ort
Fortuna 1895 Düsseldorf
nö, wir machens ja aus spass am radfahren. was mich nervt ist das ulle nicht einfach sagt: ok, ich hab gedopt, tut mir leid
aber leider besteht er darauf sauber zu sein und das ist was wirklich ankotzt, wenn im nachhinein rauskommt, das er es doch nicht war
 
Mitglied seit
31.08.2000
Beiträge
1.480
Reaktionen
0
Wie sieht das eigentlich noch mit StvO-Zulassung von nem Fahrrad aus? Welche hässliche Beleuchtung / Blinker / Reflektoren müssen dran sein, damit man nicht angeschissen wird? Und darf man mit nem Rad ohne den ganzen Kram auch über Tag rumfahren? Wenn mein Fahrrad nicht auf die Straße darf, bin ich dann gezwungen auf dem Bordstein zu fahren?
 

Zar von Bar2

Guest
Original geschrieben von Core
Wie sieht das eigentlich noch mit StvO-Zulassung von nem Fahrrad aus? Welche hässliche Beleuchtung / Blinker / Reflektoren müssen dran sein, damit man nicht angeschissen wird? Und darf man mit nem Rad ohne den ganzen Kram auch über Tag rumfahren? Wenn mein Fahrrad nicht auf die Straße darf, bin ich dann gezwungen auf dem Bordstein zu fahren?
?
Wenn dein Fahrrad nicht verkehrstauglich ist darfst du damit weder auf der Straße noch auf dem Gehweg fahren.
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
784
Reaktionen
0
Ich habe mich vor einiger Zeit mals ausgiebig mit der Verkehrsrechtslage für Radfahrer beschäftigt.
Ich fasse mal das Wichtigste zusammen was mir gerade einfällt:

Zunächst gibt es im Sinne der StVO zwei Arten von Radwegen: Benutzungspflichtige und "andere Radwege", d.h. nicht Benutzungspflichtige.
Benutzungspflichtig heißen ausschließlich solche, die mit einem der drei blauen, runden Gebotsschilder "Radweg", "Gemeinsamer Fuß- und Radweg" und "Getrennter Fuß- und Radweg" (Zeichen 237, 240, 241), oder durch ein weißes auf die Straße gedrucktes Radfahrerzeichen gekennzeichnet sind.
Die Schilder müssen gut sichtbar, in Fahrtrichtung aufgestellt sein. Folgt nach einer Unterbrechung des Radweges, etwa durch eine Kreuzung, kein neues Schild, gilt die Benutzungspflicht folgerichtig als aufgehoben. Wer auf eine Fahrbahn mit baulich abgegrenztem, benutzungspflichtigen Radweg auffährt muss diesen Radweg erst ab der ersten Kennzeichnung benutzen.

Zuwiderhandlungen gegen das Benutzungsgebot sind ordnungswidrig und durch Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro bedroht. Da für Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip gilt, liegt es im Ermessen der zuständigen Behöre, also der Polizei, ob ein Ordnungsgeld erhoben wird oder nicht, wobei sich der Ermessensspielraum jedoch unter Umständen, insbesondere bei erheblicher Gefahrenlage, auf Null reduzieren kann.

Wer auf Fußwegen oder auf Radwegen fährt, die nur für die entgegengesetzte Richtung gekennzeichnet sind, verstößt insbesondere gegen das Rechtsfahrgebot der StVO (Ordnungswidrigkeit!).
Linksseitig, baulich angelegte Radwege mit Gebotszeichen 237,240 oder 241 sind benutzungspflichtig sofern kein ebenfalls gekennzeichneter rechtsseitiger Radweg vorhanden ist. In jedem Fall muss der Radweg straßenbegleitend angelegt sein.
Ist ein linksseitiger Radweg vorhanden und kommt später auch ein rechtsseitiger hinzu, so ist der Seitenwechsel erst dann zwingend, wenn eine entsprechende Beschilderung auf den rechtsseitigen Radweg verweist oder der linksseitige Radweg endet.
In allen anderen Fällen gilt das Rechtsfahrgebot.

In der Verwaltungsvorschrift der StVO (VwV-StVO) ist festgelegt, wo Radwege angelegt werden dürfen und wie diese beschaffen sein müssen.
Viele Radwege, insbesondere solche, die vor Inkrafttreten der VwV-StVO im Sept.1997 angelegt wurden, verstoßen gegen die VwV-StVO und sind somit rechtswidrig.

Nichtsdestotrotz ist das Benutzen der Fahrbahn auch dort, wo rechtswidrig angelegte Radwege vorhanden sind, ordnungswidrig!
Wer erwischt wird, kann jedoch Widerspruch einlegen und die Benutzungspflicht anfechten. Oft wird dann das Ordnungsgeldverfahren eingestellt - aber nicht immer. Sollte man sich dann auch noch in der Rechtswidrigkeit des Radwegs geirrt haben, kommen zusätzliche Kosten auf einen zu.

Die Benutzungspflicht kann auch durch entsprechende Schildhinweise aufgehoben werden (Beispiel: "Radweg Ende").

Ferner müssen Radwege nur dann benutzt werden, wenn die Zumutbarkeit gegeben ist. Nicht zumutbar sind insbesondere Radwege, die durch Schnee und Eis, Scherben oder Hindernisse wie Baustellen behindert werden. Im Zweifelsfall sollte die Zumutbarkeit der Benutzung jedoch angenommen werden.
Wichtig: Viele Radwege die im sportlichen Sinne für Rennräder ungeeignet sind, gelten im rechtlichen Sinne als zumutbar!

Schilder an Baustellen, die Radfahrer zum Absteigen auffordern, sind verkehrsrechtlich nicht von Bedeutung. Sie deuten ferner nur darauf hin, dass die Nutzung des Radwegs an dieser Stelle nicht möglich ist. Es darf an diesen Stellen auf der Fahrbahn gefahren werden!

Für Radfahrer gelten auf Radwegen und in Tempo 30 Zonen keine Tempolimits! "Unangepasster Fahrweise" kann jedoch bei Unfällen zur (Mit-)Schuld führen.

Anders als in manchen anderen Ländern, wo Rennradsportler von der Radwegbenutzungspflicht entbunden sind, gelten in Deutschland für Rennradfahrer leider keine Ausnahmen!
Lediglich die Straßenverkehrszulassungsordnung sieht einige Sonderregelungen betreffend der lichttechnischen Einrichtungen für Rennräder unter 11 kg vor.
 
Mitglied seit
02.02.2005
Beiträge
2.479
Reaktionen
8
Das meiste hat SkyHawK ja schon gesagt, hier sind noch n paar Infos dazu:

http://mtb-news.de/forum/showthread.php?t=21814
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Der Knackpunkt is wohl die Beschilderung des Radweges. Wenn sie aus beiden Richtungen zu lesen ist, ist er in beide Richtungen zu benutzen, ansonsten nur in eine. Bei nem Unfall kriegt man aber dadurch meistens nur ne Teilschuld, wenn der andere Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat.
 
Mitglied seit
01.10.2003
Beiträge
5.576
Reaktionen
0
problem nur, dass fast alle radwege keine beschilderung haben :eek3:
 
Mitglied seit
22.07.2003
Beiträge
1.588
Reaktionen
0
sacht mal jungs sorry, aber wer kümmert sich bitte um verkehrsregeln für fahrradfahrer? hier in berlin fährt jeder nach lust und laune, warum auch nicht? selbst wenn mal ein bulle was sagen will, wie will er dich denn anhalten? umfahrn, lol? also ich hab noch nie gehört, dass jemand wegen kaputtem fahrrad oder falsche richtung fahren was bezahlen musste, bzw. sich hat anhalten lassen.
ist mir echt noch nie passiert, dass ich angequatscht wurde.

würde mich auch um garkeinen preis anhalten lassen, sonst nehm die mir noch mein lappen weg, wegen trunkenheit oder rote ampel überfahren.
 
Mitglied seit
09.02.2002
Beiträge
6.889
Reaktionen
0
Original geschrieben von maziques
hier in berlin fährt jeder nach lust und laune, warum auch nicht?
kann man so unterschreiben. wenn einen jemand anhalten will einfach weiterfahren. zu fuß sind die anderen zu langsam, im auto zu unflexibel.
 

quotenossi

Guest
Bei uns fahren sie auch wie sie wollen. Über Rot, ohne Licht (habe schon viele Polizeikontrollen deswegen gesehen). Das Radfahrer das Rechtsfahrgebot einhalten sollen, kann ich nur rautieren. Ist mir nicht nur einmal passiert, dass ich fast einen mit dem Auto umgefahren hätte, als ich aus einer Seitenstraße auf die Hauptstraße abbiegen wollte und natürlich auf den Verkehr, der von Links kommt, geachtet habe. Wenn dann nen Rad von Rechts (auf der falschen Spur) angerauscht kommt, ist das nicht meine Schuld. :bored:
 
Oben