Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung zunächst teilweise ein

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  • Eilentscheidung, gilt erstmal für 6 Monate. Wird dann wahrscheinlich um 6 Monate verlängert. Frühestens Ende des Jahres beginnt die eigentliche Hauptverhandlung
  • Die Daten dürfen erstmal weiter gespeichert werden.
  • Aber nur für schwere Straftaten verwendet werden. Und auch nur, wenn Tatsachenbegründungen vorliegen. Im Gesetz steht stattdessen, dass die Daten auch für "Mittel Kommunikation begangener Straftaten" genutzt werden dürften.
  • Die Bundesregierung muss bis September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung einreichen.
  • Die 30.000 klagenden Bürger unter dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatten im Eilantrag eine Aussetzung der Speicherung gefordert. Damit hatten sie keinen Erfolg.
  • Aber: Das Verfassungsgericht darf nur in schweren Fällen Gesetze kippen. Erst recht bei einer vorläufigen Eilentscheidung. Darauf wiesen die Richter explizit hin.
  • Somit ist es ziemlich offen, wie es nach der Hauptverhandlung mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht.
 
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Halte das zunächst auch erst mal für ein gutes zeichen, zeigt doch, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus massive bedenken hat, was dieses gesetz angeht. Weil das gesetz auf einer EU richtlinie basiert ist der fall nur leider etwas komplizierter...
 
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Oh noes! Wer beschützt uns jetzt vor den bösen Terroristen? :nervous:
 
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Mh, kann mir wer von den Juristen mal erklären was das mit der EU Richtlinie auf sich hat? Weil per verfassung ist doch das Bundesverfassungsgericht das höchste was wir haben.. Und dann war da was von wegen "wenn nen EU Gericht entschied mischen wir uns nicht ein" oder so.. Aufklärung plz :D
 

Sacknase

Guest
jetzt fehlt noch das "Rauchverbot" und danach kann ich meinen Plan die Weltherrschaft anmich zu reißen wieder aufnehmen!!!
 
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Tja, typisch Bundesregierung. Es wird immer nur nur auf EU Richtlinien verwiesen, die umgesetzt werden müssen. Damit macht man sich es aber sehr einfach: Man könnte, wie zb die Niederlande auch, Beschwerde einlegen und klagen. Ich persönlich denke, dass die Regierung die Interessen der EU den Interessen Deutschlands vorzieht.
 

haviii

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Solange II Entscheidung -> BVerfG prüft Grundgesezte nicht mehr, das macht der EuGh.
 
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Hoffentlich merken einige Politiker jetzt endlich mal, dass an ihrer Grundeinstellung etwas nicht stimmen kann, wenn ihre Gesetzesvorschläge regelmäßig vom Bundesverfassungsgericht zurechtgestutzt werden.

Im Moment stehts Grundgesetz 3:0 Schäuble. :top:
 
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Nein, die Hoffnung ist wohl nach wie vor vergebens.
Bosbach hat's überhaupt nicht kapiert, den hab ich in DKultur direkt nach dem Urteil gehört, und er war der Meinung, dass das vorläufige Urteil jawohl eine krasse Fehlentscheidung war, und wie könnte man nur dieses Gesetz irgendwie infrage Stellen, und die Kläger wären ja bestimmt alle Kriminelle, undsoweiter. Der Sprecher der Grünen, der im selben Gespräch war (ich glaub es war Jerzy Montag, bin mir aber nicht sicher), hat wunderbar reagiert und alle faktischen Fehler, die der Bosbach erzählt hat, korrigiert. Der hat diese Richtigstellungen aber vollkommen ignoriert und weiter vollkommenen Blödsinn geredet und Angstmache betrieben.

Bei Bosbach und den CDUlern hätte ich auch nichts anderes mehr erwartet, aber auch der früher mal wenigstens nicht ganz schwachsinnige Wiefelspütz ("Innenexperte" der SPD) dreht inzwischen scheinbar völlig ab und ist nach wie vor voller Überzeugung, dass Deutschland so ein tolles freies Land ist und das BVerfG nicht die Richtung der Politik kritisiert, sondern nur die handwerkliche Umsetzung.
 
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