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So liebe Bw.de Gemeinde,
nun habe ich auch einmal eine rechtliche Frage.
Wärend meines Studiums habe ich ein Urlaubssemester eingelegt. Als Grund hierfür gab ich meinen pflegebedürftigen Vater an, was auch von Arzt atestiert wurde. Nun ist es allerdings so, dass ich wärend des Semesters auch noch 2 meiner Diplomprüfungen absolviert habe. Das geht bei uns trotz Beurlaubung.
Nun bekam ich bzw besser gesagt meine Eltern vor ein paar Monaten Post von der Familienkasse, welche das während dieser Zeit ihrer Meinung nach zu viel gezahlte Kindergeld zurück haben wollte, da ich ja mein Studium abgebrochen hätte. Da ich mein Studium natürlich nicht abgebrochen habe, legten wir Widerspruch ein. Heute kam erneut ein Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
Nun lieferte mir eine kurze Internetrecherche Folgendes:
"Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes Kind, sofern dieses jünger als 25 Jahre ist. Der Fortzahlung des Kindergeldes steht nicht entgegen, dass sich der Student für mehrere Semester beurlauben lässt. Erforderlich ist jedoch, dass diese Zeit ausbildungsfördernd mit Praktika oder Arbeiten an der Universität ausgefüllt wird."
Da ich das Urlaubssemester auch zur Prüfungsvorbereitung nutzte und Nachweise für die abgelegten Prüfungen habe, sollte ich meiner Meinung nach also Kindergeld bekommen. Hätte ich es ausschließlich für die Pflege meines Vaters genutzt und die Uni links liegen lassen, würde ich keins bekommen.
Also liebe Juristen, sind meine Ansprüche gerechtfertigt oder hat die Familienkasse recht?
nun habe ich auch einmal eine rechtliche Frage.
Wärend meines Studiums habe ich ein Urlaubssemester eingelegt. Als Grund hierfür gab ich meinen pflegebedürftigen Vater an, was auch von Arzt atestiert wurde. Nun ist es allerdings so, dass ich wärend des Semesters auch noch 2 meiner Diplomprüfungen absolviert habe. Das geht bei uns trotz Beurlaubung.
Nun bekam ich bzw besser gesagt meine Eltern vor ein paar Monaten Post von der Familienkasse, welche das während dieser Zeit ihrer Meinung nach zu viel gezahlte Kindergeld zurück haben wollte, da ich ja mein Studium abgebrochen hätte. Da ich mein Studium natürlich nicht abgebrochen habe, legten wir Widerspruch ein. Heute kam erneut ein Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
Nun lieferte mir eine kurze Internetrecherche Folgendes:
"Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes Kind, sofern dieses jünger als 25 Jahre ist. Der Fortzahlung des Kindergeldes steht nicht entgegen, dass sich der Student für mehrere Semester beurlauben lässt. Erforderlich ist jedoch, dass diese Zeit ausbildungsfördernd mit Praktika oder Arbeiten an der Universität ausgefüllt wird."
Da ich das Urlaubssemester auch zur Prüfungsvorbereitung nutzte und Nachweise für die abgelegten Prüfungen habe, sollte ich meiner Meinung nach also Kindergeld bekommen. Hätte ich es ausschließlich für die Pflege meines Vaters genutzt und die Uni links liegen lassen, würde ich keins bekommen.
Also liebe Juristen, sind meine Ansprüche gerechtfertigt oder hat die Familienkasse recht?
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