Urlaubssemester vs Kindergeld

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So liebe Bw.de Gemeinde,
nun habe ich auch einmal eine rechtliche Frage.
Wärend meines Studiums habe ich ein Urlaubssemester eingelegt. Als Grund hierfür gab ich meinen pflegebedürftigen Vater an, was auch von Arzt atestiert wurde. Nun ist es allerdings so, dass ich wärend des Semesters auch noch 2 meiner Diplomprüfungen absolviert habe. Das geht bei uns trotz Beurlaubung.

Nun bekam ich bzw besser gesagt meine Eltern vor ein paar Monaten Post von der Familienkasse, welche das während dieser Zeit ihrer Meinung nach zu viel gezahlte Kindergeld zurück haben wollte, da ich ja mein Studium abgebrochen hätte. Da ich mein Studium natürlich nicht abgebrochen habe, legten wir Widerspruch ein. Heute kam erneut ein Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung.

Nun lieferte mir eine kurze Internetrecherche Folgendes:
"Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes Kind, sofern dieses jünger als 25 Jahre ist. Der Fortzahlung des Kindergeldes steht nicht entgegen, dass sich der Student für mehrere Semester beurlauben lässt. Erforderlich ist jedoch, dass diese Zeit ausbildungsfördernd mit Praktika oder Arbeiten an der Universität ausgefüllt wird."

Da ich das Urlaubssemester auch zur Prüfungsvorbereitung nutzte und Nachweise für die abgelegten Prüfungen habe, sollte ich meiner Meinung nach also Kindergeld bekommen. Hätte ich es ausschließlich für die Pflege meines Vaters genutzt und die Uni links liegen lassen, würde ich keins bekommen.

Also liebe Juristen, sind meine Ansprüche gerechtfertigt oder hat die Familienkasse recht?
 
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Weiß die Familienkasse, dass du während deines Urlaubssemesters zwei Prüfungen abgelegt hast?
 
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Ja, sollte sie eigentlich wissen. Allerdings ist das bei uns nen ziemlicher Saustall, z.B. kam das Schreiben zuerst an meinen Bruder adressiert, der weder zu dem Zeitpunkt Kindergeld bekommen noch ein Urlaubssemester eingelegt hat und auf den ersten Widerspruch kam dann erst die korrigierte Version mit meinen Daten. Ist also durchaus möglich, dass das bei denen unter gegangen sein könnte.
Bevor ich denen allerdings erneut ne Bescheinigung dafür schicke und Widerspruch einlege, wollte ich mich erstmal absichern, ob ich denn überhaupt im Recht bin.
 
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Also rein wortwötlich hast du halt keine Praktika gemacht und mit "Arbeiten an der Uni" wird wohl eher ein Hiwi-Job o.ä. gemeint sein und kein Lernen für ne Prüfung...was natürlich nicht heißt, dass ich finde, dass man da entgegenkommend sein sollte...mal probiert mit der Famkasse zu reden?

€: ok der Post beantwort zumindest die letzte Frage ^^
 
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Diese Diskussion wegen dem drecks Kindergeld gabs schon bei uns (Mannheim). War aber dann kein Problem, wenn man Prüfungsnachweise (ging bei uns auch) nachgelegt hat.
 
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Also ich hab noch eine etwas andere Formulierung des Urteils gefunden:
"BFH Urteil vom 13. Juli 2004 Az: VIII R 23/02 Rechtsnormen: EStG §§ 32 Abs. 4, 70 Abs. 2

Ein Kind, das vom Studium beurlaubt ist, befindet sich jedenfalls dann nicht in einer Berufsausbildung, wenn ihm während der Zeit der Beurlaubung nach hochschulrechtlichen Bestimmungen der Besuch von Lehrveranstaltungen und der Erwerb von Leistungsnachweisen untersagt ist."

D.h. doch, wenn ich ne Prüfung abgelegt habe, dann bekomme ich noch Kindergeld. Na ich schick denen jetzt nochmals meine Prüfungsnachweise und führe das Urteil an. Wird dann scho passen.
 
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