Untermiete als Einkommen?

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Hallo,

hab mal ne steuertechnische Frage.

Bin 21, leb in einer 2er-WG, Vermieter wollte einen von uns beiden als Hauptmieter. Da ich wahrscheinlich länger als mein Mitbewohner studiere, bin ich nun der Hauptmieter.

Somit überweist der mir jeden Monat seinen Mietanteil auf mein Konto, von welchem die komplette Miete abgezogen wird.

Nebenbei arbeite ich noch als Werksstudent (wird nach Stunden bezahlt ~300€/Monat)

Nun hab ich irgendwo gelesen, dass die Untermiete mir als Einkommen angerechnet werden. Stimmt das? Wie kann ich verhindern, dass ich aufgrund dessen (im Endeffekt sind es ja keine "EInkünfte") den Anspruch aufs Kindergeld verliere?

Hauptwohnsitz ist übrigens immer noch meine Wohnung bei den Eltern falls das was ausmacht (hab mal irgendwo was bzgl "doppelte Haushaltsführung" und "negativem Einkommen" gelesen)


Danke!
 

Teegetraenk

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Hättet ihr einfach beide Hauptmieter gemacht (+ ev. Privatrechtliche Einigung utnereinander auf je 50% der Miete), dann hättest du die ganze Problematik elegant umschifft.
 
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es steht ja nirgends, dass er Untermieter ist, das einzige was im Vertrag steht ist, dass ich die Wohnung untervermieten DARF. Offiziell steht nirgends, dass er Untermieter bei mir ist.

Seh ich das dann richtig, dass, solang er die Miete nicht angiebt @Finanzamt, alles im Lot ist?

€: Und 2 Hauptmieter wollte der Vemieter nicht...
 

Teegetraenk

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Zwei Hauptmieter sind für ihn aber eine doppelte Absicherung, wie kann ein Mieter denn sowas nicht wollen?^^

Naja, wir haben hier so paar Juraspezialisten im Forum, mal gucken was die sagen.
 
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Mach Dich nicht verrückt, Du "verdienst" ca. 3600 Euro im Jahr und machst Dir Gedanken ob Du das Geld von Deinem Mitbewohner, dass Du komplett für die Miete ausgibst, ja sogar auf ein eigenes Konto dafür verschiebst, versteuern musst?

Und noch Gedanken über doppelte Haushaltsführung (wer noch keine Steuern bezahlt bekommt auch nix zurück)?

Das Finanzamt hat echt wichtigeres zu tun und so lange hält Euere WG wahrscheinlich gar net.
 
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Jepp, würde auch sagen: Don't ask don't tell. Eure paar Kröten will das FA nicht weil die ohnehin understaffed sind. Erstmal werden echte Verdiener gerupft :ugly:
 
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Selbst wenn du die Miete am FA angeben würdest, wärst du immernoch deutlich unter dem Freibetrag. Folglich erlischt dein Kindergeldanspruch auch nicht. Müsstest du die Einnahme nicht eh durch die Werbungskosten für die Miete wieder von der Steuer absetzen können?
 
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Mhh... finde das auch eigenartig, dass es als Einkommen verrechnet werden soll. Schließlich musst du es ja für die Miete aufwenden. Naja, kann man so und so auslegen. Aber nach der "Dont ask dont tell"-Masche würde ich es nicht machen, weil sonst kann passieren, dass du mal nett was nachzahlen musst :/
 

shaoling

Guest
Alle Angaben sind ohne Gewähr und speisen sich aus meinem Allgemeinwissen über das Thema.

Nun hab ich irgendwo gelesen, dass die Untermiete mir als Einkommen angerechnet werden. Stimmt das? Wie kann ich verhindern, dass ich aufgrund dessen (im Endeffekt sind es ja keine "EInkünfte") den Anspruch aufs Kindergeld verliere?
Du musst da erstmal gar nichts tun. Dein Freibetrag als Kindergeldbezieher liegt bei etwa 8000€. Wenn du den mit deinen steuerpflichtigen Einkünften nicht übersteigst, ists eh egal.
Solltest du irgendwann drüber liegen, würdest du die Einnahmen aus der Untermiete natürlich angeben, aber die entsprechenden Ausgaben direkt wieder abziehen und in der Summe bei null landen.

Hauptwohnsitz ist übrigens immer noch meine Wohnung bei den Eltern falls das was ausmacht (hab mal irgendwo was bzgl "doppelte Haushaltsführung" und "negativem Einkommen" gelesen)
Du solltest dich ummelden. Gibt so Gemeinheiten wie Zweitwohnsitzsteuer, die sonst über einen kommen können.
 

Entelechy

Guest
So lange du deinen Mitbewohner nicht krass übers Ohr ziehst und an ihm knapp 400€ im Monat verdienst (Miete + NK + Strom/Tel/Inet gemeinsam: 700€, er zahlt dir: 750€) brauchste dir keine Sorgen machen.
 
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