Unterhaltsbeitrag ohne Arbeitsverhältnis - Krankenkasse

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Hi,

wenn man seine Bachelor/Masterarbeit bei einer Firma schreibt und in dem Vertrag steht "...es gibt nen monatlichen Unterhaltsbeitrag von xyz, aber es besteht kein Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis..." (xyz>400€), muss man sich dann selbst krankenversichern? Da es kein Anstellungsverhältnis gibt, müsste doch die 20-Stunden regel greifen?

Danke schonmal :elefant:
 
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Naja krankenversichert musst du sowieso sein. Alleinschon von der Uni aus. Das zählt auch für die Firma in der du deine Abschlußarbeit schreibst. Dort musst du die normalserweise auch abgeben. Das hat garnichts mit der 20 Stundenregel (Werkstudentenprivileg meinst du sicherlich) zu tun. Auch als Werksstudent musst du krankenversichert sein.
 
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fraglich was das überhaupt für ein "Unterhaltsbeitrag" sein soll
verauslagte kosten?

bist du dort als (schein?)selbstständiger?

sozialversicherungsrechtlich ziemlich unklar alles wie mir scheint...
sicher ist nur das du wohl über die Firma nicht krankenversichert bist
 
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Wenn du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kannst du normalerweise den Studententarif der Krankenversicherung (~ 70 Euro im Monat) nutzen.

Der Satz in deinem Vertrag ist dafür gedacht um bei der Krankenkasse klarzustellen dass du da nicht arbeitest, sondern deine Abschlussarbeit schreibst und du damit Anspruch auf den Tarif hast.
 
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Hmm und wenn das alles schon passiert, aber ich nicht angemeldet gewesen wäre? Wodurch bekommen die das mit?
 
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Wodurch bekommt WER genau WAS mit? Die Krankenkasse? Auf welchem Wege bist du denn derzeit krankenversichert? Für die ist an der Stelle (oder war) wichtig, dass du den Studentensatz zur Krankenversicherung zahlst. Wenn du den gezahlt hast, ist die Welt doch in Ordnung. Wenn du anderweitig versichert warst (Familienversicherung, bspw.), ist die Welt auch in Ordnung. Dein Versichertenverhältnis dürfte (!) durch diese Stelle jedenfalls kein anderes sein als davor oder danach.
 
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