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hallo liebe rechtsgelehrten!
ist es moeglich, dass die gesetzlich vorgeschriebene halbe stunde bei mehr als 6 stunden arbeitszeit von dem chef unterbrochen werden darf, und im anschluss an die von ihm gestellte aufgabe wieder aufgenommen werden kann?
in google finde ich irgendwie nix.
ist es moeglich, dass die gesetzlich vorgeschriebene halbe stunde bei mehr als 6 stunden arbeitszeit von dem chef unterbrochen werden darf, und im anschluss an die von ihm gestellte aufgabe wieder aufgenommen werden kann?
in google finde ich irgendwie nix.