umtauschrechts-frage

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yo, meine freundin hat für ne andere freundin zum wichteln nen schal gekauft, die tuse hat aber auf einmal abgesagt. so, freundin will den schal umtauschen, die sagen aber "machen wir nicht", was nach 2 minuten google-recherche auch deren gutes recht ist, da umtausch ohne mängel wohl nur eine kulanz-geschichte des verkäufers ist.
jetzt steht auf dem kassenbon aber "14 tage umtauschrecht, außer reduzierte sachen" und der schal war nicht reduziert. eindeutige sachlage? sie war jedenfalls heute da, und die wollten es ihr nicht umtauschen, sie hat aber (wahrscheinlich) nicht auf den bon verwiesen. ich werd morgen sowieso mit ihr hingehen, wollte mir aber schonmal vorher ne eventuelle meinung einholen, ty

edit: thecure darf mit seinem ot-gelaber draußen bleiben, danke
 
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Es stellt sich erstmal die Frage, was mit "Umtausch" gemeint ist. Umtauschrecht ist nicht Rückgaberecht. Da sollte man sich vor dem Kauf erkundigen.
Die Leistung des Verkäufers ist freiwillig, weswegen er die Regeln hierfür selber bestimmen kann. Es ist aus meiner Sicht wahrscheinlich, dass ihr den Schal nur gegen einen anderen Schal bspw. umtauschen könnt. Geld zurück wirds m.E. nicht geben.
 
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So sehe ich das auch. Auf dem Kassenbon wird (soweit ich das aus der recht kurzen Schilderung entnehmen kann) ein -über die gesetzlichen Pflichten hinausgehendes- Umtauschrecht eingeräumt.
"Umtauschrecht" bedeutet rein sprachlich, dass hier etwas umgetauscht wird. Das kann sein
a) "Schal gegen irgendwas anderes",
b) "Schal gegen anderen Schal" oder
c) "Schal gegen Geld".

Ich nehme an es geht um Variante a). Variante b) wäre zu willkürlich eingeschränkt, wobei es dem Geschäft zudem auch ziemlich egal sein dürfte, was der Kunde anstelle des Schals kriegt.Variante c) hingegen würde man vermutlich, wie SF7Raven schon sagte, wohl eher als "Rückgaberecht" bezeichnen.

Unabhängig davon solltest du dir im klaren sein, dass alles, was die da festgelegt haben, eben freiwillig war, da es keine gesetzliche Pflicht gibt, ein Umtausch-/Rückgaberecht bei Ladengeschäften einzuräumen.

Ansonsten: Deine Freundin könnte den Schal auch ein Jahr aufbewahren. Oder ihn jemand anderem zu Weihnachten schenken. ;)
 
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Unabhängig davon solltest du dir im klaren sein, dass alles, was die da festgelegt haben, eben freiwillig war, da es keine gesetzliche Pflicht gibt, ein Umtausch-/Rückgaberecht bei Ladengeschäften einzuräumen.
Klar sind die generell nicht zu sowas verpflichtet, aber wenn die nicht umtauschen, aber auf den Bon draufschreiben, dass sie es tun, verstoßen die doch auch gegen irgendwas, oder? ^^
 
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Klar sind die generell nicht zu sowas verpflichtet, aber wenn die nicht umtauschen, aber auf den Bon draufschreiben, dass sie es tun, verstoßen die doch auch gegen irgendwas, oder? ^^

yo, darauf spiele ich an: generell müssen sie nichts umtauschen (ohne mängel), wenn sies dann aber auf den bon (MASCHINELL) draufschreiben, sind sie imho auch dadran gebunden. wahrscheinlich leider in der form, wie hafish schrieb.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Klar sind die generell nicht zu sowas verpflichtet, aber wenn die nicht umtauschen, aber auf den Bon draufschreiben, dass sie es tun, verstoßen die doch auch gegen irgendwas, oder? ^^

jo das könnte im zweifel unlauterer wettbewerb sein, wenn man eine leistung (und sei es eine freiwillige, ohne gesetzliche verpflichtung) anbietet oder festschreibt und diese dann nicht erbringt.

wie dem auch sei, ich denke es dürfte hier kein problem mit einem umtausch geben. aber ein umtausch ist halt keine rückgabe. kA ob ihr damit geholfen ist.
 
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Klar sind die generell nicht zu sowas verpflichtet, aber wenn die nicht umtauschen, aber auf den Bon draufschreiben, dass sie es tun, verstoßen die doch auch gegen irgendwas, oder? ^^

ja, und zwar gegen den vertrag. das umtauschrecht dürfte über die AGB vertragsbestandteil geworden. also mal im laden die aushängenden AGB auschecken, da steht dann vielleicht auch was mit umtauschrecht gemeint ist.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
oft stehen die AGB (sehr klein) auch auf der rückseite der bons. schau mal da auch nach. ich befürchte aber, dass die mit umtausch wirklich nur umtausch meinen. eine bedingungslose rückgabefrist ist schon ein ziemlich großes zugeständnis, kommt aber vor. in dem laden, in dem ich während des studiums jobbte, hatten wir auch 7 tage rückgaberecht ohne angabe von gründen. aber das stand auch so auf dem bon.
 
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naja, waren gestern da, die 17jährige 400€-kraft war dann wohl etwas eingeschüchtert und hat anstandslos den schal zurückgenommen und das geld ausbezahlt. hätte ich nicht gedacht :D
 
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