Umtauschproblem

Mitglied seit
29.09.2005
Beiträge
358
Reaktionen
0
Hi

Habe zu Weihnachten nen Gutschein fürn Kaufhof bekommen, wovon ich mir am 30.12. eine Uhr gekauft habe. Nichts besonderes, Fossil, 99€. War mir nicht ganz sicher, ob ich sie auch zum Arbeiten tragen kann, da sie ziemlich groß und schwer ist. Habe daher das Armband nicht gleich kürzer machen lassen und den Kassenzettel aufgehoben.
Bin dann zu dem Schluss gekommen, dass ich lieber ne andere Uhr möchte und wollte sie heute in einer anderen Kaufhoffiliale (mehr Auswahl) umtauschen. Gab dann ziemlich Stress, weil die Uhr unten am Verschluss paar Kratzer hat. Da ich die Uhr nie getragen habe (Armband wäre auch viel zu lang) können sie nicht von mir sein, sind mir wohl beim Kauf nicht aufgefallen. Man sagte mir, ich müsse die Uhr wenn überhaupt in der Filiale umzutauschen, in der ich sie gekauft habe, was aber nicht möglich war da die Chefin dort schon Feierabend hatte. Soll jetzt am Montag nochmal antanzen, geht mir tierisch auf die Eier.

Wie sieht das aus, müssen die die Uhr zurücknehmen oder bleib ich drauf sitzen?
 
Mitglied seit
12.07.2001
Beiträge
33.280
Reaktionen
172
Erst mal Pic von der Uhr um deinen Geschmack niedermachen zu können.

Aber zu der Frage: Keine Ahnung, aber ich schätze mal du wirst zur ersten Filiale gehen müssen.

Nächstes Mal würde ich mir btw. direkt ne Uhr holen, die mir auch gefällt. Und wenn das in der Filiale mit der kleinen Auswahl nicht geht direkt zur anderen rennen.
 

shaoling

Guest
Seit wann gibts bitte ein allgemeines Umtauschrecht für im Laden gekaufte Ware?

Wirst wohl auf Kulanz hoffen müssen. Also stell dich nicht allzu dumm an.
 
Mitglied seit
29.09.2005
Beiträge
358
Reaktionen
0
Original geschrieben von Kuma
Erst mal Pic von der Uhr um deinen Geschmack niedermachen zu können.

Aber zu der Frage: Keine Ahnung, aber ich schätze mal du wirst zur ersten Filiale gehen müssen.

:nervous: www.watchmywatches.com/webshop/images/FS4137.jpg

Original geschrieben von Kuma

Nächstes Mal würde ich mir btw. direkt ne Uhr holen, die mir auch gefällt. Und wenn das in der Filiale mit der kleinen Auswahl nicht geht direkt zur anderen rennen.

Gefällt mir gut, aber ist halt einfach zu unbequem als das ich sie bei der Arbeit tragen könnte. Dieser Pin zum einstellen bohrt sich immer in meinen Handrücken, das nervt. Ansonsten haste natürlich recht.
 
Mitglied seit
12.07.2001
Beiträge
33.280
Reaktionen
172
Sieht in der Tat ok aus. Und ich dachte du hast sie nie getragen, wieso nervt dann irgendwas beim tragen? Ansonsten wär genau das natürlich ein gutes Argument, um auf die Kulanz hoffen zu können.
 
Mitglied seit
29.09.2005
Beiträge
358
Reaktionen
0
Original geschrieben von sHaO-LiNg
Seit wann gibts bitte ein allgemeines Umtauschrecht für im Laden gekaufte Ware?

Wirst wohl auf Kulanz hoffen müssen. Also stell dich nicht allzu dumm an.



"Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden."

Ist geschehen, halt nur mündlich. Natürlich tauschen die grundsätzlich um, auch wenn sies nicht müssen. Interessant ist halt wie sich der Mangel jetzt auswirkt. Ich habe da ja schlicht und einfach mangelhafte Ware gekauft, es geht hier streng genommen also nicht um Umtausch-, sondern um Gewährleistungsrecht. Auf Kulanz muss ich wohl trotzdem hoffen, da ich ja nicht beweisen kann, dass die Kratzer nicht von mir stammen.
 
Mitglied seit
29.09.2005
Beiträge
358
Reaktionen
0
Original geschrieben von Kuma
Sieht in der Tat ok aus. Und ich dachte du hast sie nie getragen, wieso nervt dann irgendwas beim tragen? Ansonsten wär genau das natürlich ein gutes Argument, um auf die Kulanz hoffen zu können.

Naja das Armband ist halt deutlich zu lang, die würde mir bis zum Daumen hochrutschen, wenn ich sie trüge. Hab sie aber schon am Arm gehabt, um zu sehen wies aussieht und wie sie sich trägt, aber das warn vielleicht 2 Minuten. Beschädigt hab ich sie dabei jedenfalls nicht.

Danke übrigens für die schnellen Antworten Männer!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Original geschrieben von HowMich




"Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden."

Ist geschehen, halt nur mündlich. Natürlich tauschen die grundsätzlich um, auch wenn sies nicht müssen. Interessant ist halt wie sich der Mangel jetzt auswirkt. Ich habe da ja schlicht und einfach mangelhafte Ware gekauft, es geht hier streng genommen also nicht um Umtausch-, sondern um Gewährleistungsrecht. Auf Kulanz muss ich wohl trotzdem hoffen, da ich ja nicht beweisen kann, dass die Kratzer nicht von mir stammen.

nein das ist nicht ganz richtig. der §437 enthält eine sog. beweislastumkehr. das bedeutet:
"§ 476 BGB besagt, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war."

das bedeutet dass, vorausgesetzt es handelt sich um einen sachmangel nach §434, der verkäufer beweisen muss, dass die sache beim kauf mangelfrei war, ansonsten kannst du halt zunächstmal nacherfüllung verlangen, also eine ausbesserung des mangels. damit wäre dir allerdings nicht viel geholfen, weil du ja eine andere uhr haben möchtest. beim umtausch kommt es dann in der tat auf die kulanz des verkäufers an, denn ein kaufvertrag über eine mangelfreie sache kann nicht einfach so ohne grund kaputtgemacht werden. nachzulesen in §§433,437, 434, 439 BGB
 
Mitglied seit
20.04.2005
Beiträge
2.888
Reaktionen
0
Ort
Österreich
aber wie soll das ein verkäufer beweisen? hiese ja wenn man binnen 6 monaten irgendein teil das man gekauft hat kaputt macht kann man einfach zum händler laufen und ihm sagen er soll mal schön beweisen dass dies nicht schon beim verkauf der fall war? klingt imba :D
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ist doch kein problem, wenns zum gerichtsverfahren kommt kann ein gutachter recht zuverlässig sagen ob ein defekt absichtlich oder durch fremdeinwirkung oder whatever zugeführt wurde.

ausserdem haben viele firmen qualitätskontrollen, anhand derer sich nachweisen lässt, ob ein produkt beim verkauf mangelfrei war.

im umgekehrten fall müsste ja der käufer beweisen, dass er NICHT für den mangel verantwortlich war, und weil der käufer in der regel die schwächere partei war, erscheint es sinnvoll, diese last eher der stärkeren partei aufzuerlegen.
 
Mitglied seit
29.09.2005
Beiträge
358
Reaktionen
0
War heute dort, hatte mir vorgenommen mich da gar nicht erst irgendwie vollquatschen zu lassen. Hat gut geklappt, nachdem ich kurz mal etwas nachdrücklicher wurde und die aufkommende Diskussion im Keim erstickt habe, haben sies zurückgenommen.
Danke für eure Hilfe.
 
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.572
Reaktionen
19
Also die müssens auf keinen Fall umtauschen wie bereits gesagt wurde, ein Widerrufsrecht gilt in diesem Fall nur bei Fernabsatzhandel.
 
Mitglied seit
26.10.2005
Beiträge
1.815
Reaktionen
0
Ort
Düsseldorf
Ein Widerrufsrecht, ja. Aber wie Heator schon treffend erwähnt hat, gilt bei Verbraucherkäufen zusätzlich die beschriebene Beweislastumkehr, und dann kann man natürlich ganz erheblich zu seinen Gunsten rumargumentieren (vorrausgesetzt man ist Verbraucher).

:D
 
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.572
Reaktionen
19
Soweit ich weiss, gilt die von dir genannte Beweislastumkehr nur, wenn es einen Herstellerfehler gibt oder der Artikel die "vereinbarte" Leistung nicht ordnungsgemaess erfuellt hat, also der Artikel schon beim Kauf fehlerhaft war (hat Heator ja bereits durch BGB belegt( Demnach kann man Sachen, die man im Laden gekauft hat, nur umtauschen, wenn mit die Sache Mangel besitzt. Ist dies nicht der Fall, so liegt ein gueltiger Kaufvertrag vor und der Verkaeufer kann hoechstens aus Kulanzgrueden einen Umtausch gewaehren, er muss aber nicht, wie es schon von Vorpostern angefuehrt wurde.

Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
aber wie soll das ein verkäufer beweisen? hiese ja wenn man binnen 6 monaten irgendein teil das man gekauft hat kaputt macht kann man einfach zum händler laufen und ihm sagen er soll mal schön beweisen dass dies nicht schon beim verkauf der fall war? klingt imba :D

Naja wenn du beispielweise mit ner neuen Jeans auf dem Bau rumrennst, gilt dieses Recht natuerlich nicht. Weiterhin gilt das auch nicht, wenn der Verbraucher klar einen Pflegefehler begangen hat (falsch gewaschen etc.). Also muss dabei schon klar ein Materialfehler erkennbar sein, sodass ersichtlich ist, dass der Traeger keine Schuld traegt.
 
Mitglied seit
19.09.2001
Beiträge
2.379
Reaktionen
17
meine freundin hat mal nach 1,5 jahren ne tasche von esprit umgetauscht (bzw warengutschein in höhe des neupreises bekommen), weil ein lederriemen verschlissen war. :D

ist alles ne frage der kulanz wa?
 
Oben