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TV-Reperaturgeschichte....

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Moin zusammen, ich erzähl erstmal :

Es geht um meinen Fernseher, 100Hz Gerät Grundig, hatte nie Probleme.
Eines Tages war er im ARSCH, ging direkt in Stand-By, ich also direkt zur Werkstatt (isn guter Betrieb, hab bisher NUR positive Erfahrungen gemacht, nur um 'Aufschneider-Gedanken' bei euch zu verhindern ;) ), KVA+Reperatur 70 Euro.Naja autsch, was solls.
So, abgeholt, sah gut aus, nehm ihn mit.
Zuhause -> DVD reingelegt, 'OMFG WTF ?' bei Rottönen Farbfehler in Form von leichten Doppelbildern, schwer zu beschreiben.
Das Ding ist jetzt: Die Bildfehler traten erst nach der Reperatur auf, das war vorher nicht so.
Wenn ich den jetzt nochmal hinbringe, was soll ich dem sagen ?
Ist ja theoretisch nur möglich,dass er bei der Reperatur was verbogt hat oder ?
Ich mein, man kann mit dem schon reden...beim 'Testbild' als ich den abholte (er hat halt n TV Kabel angeschlossen,ausgerechnet ne Naturszene, wo kein Rot drin war[bei rot isses am deutlichsten], und außerdem hab ich auf solche Fehler natürlich nicht geachtet) hab ich freilich nichts gesehen, zuhaus dann schon 8[

fuck.
 
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Ich will hören, ob es möglich/vertretbar wäre, zu versuchen, die Reperaturkosten, die nun anfallen, drücken zu wollen, da imo der Fehler bei ihm entstanden ist.
Außerdem hätt's ja sein können dass hier jemand ist, der sich mit sowas auskennt und durch Details der ersten Reperaturrechnung feststellen könnte, wie wahrscheinlich es daran liegt, was nachgelötet wurde...
 
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Nach der Reparatur muss das Gerät wieder voll einsatzfähig sein. Nach KVA sind die Kosten dafür festgelegt. Der Reparateur muss den Fehler nun also auf eigene Kosten beheben, weil er ihn (entweder vorher übersehen oder) selbst verursacht hat.
Dass du den Fehler nicht vor Ort angezeigt hast, spielt keine Rolle, wenn er nicht offensichtlich war.
Trotzdem muss du ihn natürlich im Nachhinein sofort anzeigen. Daher hoffe ich, du hast nachdem du den Schirm getestet hast SOFORT beim Reparateur angerufen.

Mängel die durch eine Reparatur verursacht wurden verjähren nach 6 Monaten. Anzuzeigen sind sie nach Feststellung innerhalb von 14 Tage, andernfalls besteht kein Recht auf Nachbesserung.
AGB und Vereinbarungen beim Reparaturauftrag sind natürlich zu beachten, wobei nichtrechtsmäßige Klauseln darin allerdings unwirksam sind. Änderungen der Rechtslage sind nicht auszuschließen.

Wie dem auch sei, ich rechne nicht damit, dass es Probleme geben wird. Der Fehler lässt sich vermutlich leicht beheben und wird dem Reparateur weder nennenswert Geld noch viel Zeit kosten.
 
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Wow, das ist eine Antwort nach meinem Geschmack :D

Naja hab den TV am Freitag letzte Woche abgeholt, ist mir abends (nachdem da schon zu war) aufgefallen, war dann am Dienstag da und hab's ihm erzählt...

D.h. selbst WENN der Fehler vorher da war (was nicht der Fall ist), hätte der Reperateur ihn erkennen und beheben müssen, obwohl ich ihn im Prinzip wegen eines anderen Fehlers vorbeigebracht habe ?
Versteh ich das richtig ?
 
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Das kommt im Einzelnen auf die Vereinbarung an. Ein Kostenvoranschlag kann (entweder verbindlich oder) unverbindlich sein, was i.d.R. üblich ist. Es kann außerdem konkret festgelegt werden, welche Bereiche die Reparatur umfassen soll, oder ein allgemeiner Reparaturauftrag vereinbart werden, bei dem dann alle Mängel zu beseitigen wären.

Du kannst vom Vertrag zurücktreten wenn die angeschlagenen Kosten nennenswert übertroffen werden.
Wichtiger ist hier aber, dass der Unternehmer im Falle eines unverbindlichen Kostenvoranschlags dieses Recht ebenfalls hat. D.h. er kann, die Reparatur verweigern, wenn die Kosten dafür höher liegen als zunächst angenommen. Die Reparatur wäre dann gescheitert und du müsstest auch nichts für die Teilreparatur bezahlen. Falls sich ferner die Mängel durch den Reparaturversuch ausgeweitet haben, muss der neuentstandene Schaden vom Unternehmer ersetzt werden.

Wenn der Reparateur nachweisen kann, dass er den Schaden nicht verursacht hat, muss er ihn auch nicht zwingend beseitigen. Die Beweislast kann hier aber u.U. auch beim Verbraucher liegen, das weiß ich nicht.

Aber wie dem auch sei, der rechtliche Weg ist in der Praxis selten, weil sowas immer auf Gutachten hinausläuft, die weit teurer sind, als die Reparaturkosten, um die letztendlich gestritten wird.

Meistens ist eine Einigung auf Kulanzbasis möglich. Im Zweifelsfall wird sich der Meister der Werkstatt selbst die Stunde Zeit nehmen um die Kathode neu ausrichten, als dass er den Verlust eines Stammkundens in Kauf nehmen würde.
Natürlich kann es schon sein, dass er sich zunächst vor der kostenfreien Reparatur drücken will, aber wenn man nachhakt sollte er klein beigeben; du hast ja auch schon gesagt, dass es ein seriöser Laden ist, den du nicht zum erstenmal besucht hast.
Wichtig ist aber, dass du dich gleich an höheres Personal wendest. Ein einfacher Angestellter wird es sich nicht erlauben, aus eigener Initiative heraus eine kostenfreie Reparatur zu versprechen.
 
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Ja nee is klar, ich red sowieso nur mit dem Chef, die andere Flitzpiepe da interessiert mich eh nicht..

Naja wie gesagt, Mo/Di (je nachdem wie mein Fahrer kann) kommt die Kiste hin und ich werd ihn halt drauf hinweisen, dass der Fehler vor der Reperatur nicht da war und was er dazu meint....

Mal ganz doof: Wie reagiere ich, wenn er meint ' ja ersma KVA, 20€ pls' ?
 
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Du willst keine neue, zweite Reparatur in Auftrag geben sondern die alte, erste, erfolglose Reparatur reklamieren, also ist weder ein neuer KVA noch eine extra Zahlung für die Nachbesserung erforderlich.
 
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