Transferrevolution - Das neue "Bosman-Urteil"

ddv

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Das internationale Sportgericht Cas in Lausanne entschied am Dienstagnachmittag, dass ein Spieler bei einem Wechsel ins Ausland seinen Vertrag nach einer ,"geschützten‘" Laufzeit von drei beziehungsweise zwei Jahren - je nachdem, ob er bei Vertragsunterzeichnung bereits 28 Jahre alt war oder noch nicht - einseitig auflösen kann und seinem Verein dafür nur die Summe der noch ausstehenden Gehälter als Entschädigung überweisen muss.
[...]
Hertha-Stürmer Marko Pantelic, 29, der 2006 in Berlin einen Dreijahresvertrag unterschrieb, kann sich so zum Beispiel im Sommer für geschätzte 1,5 Millionen Euro freikaufen. Der Buchwert des Spielers fällt damit um mehr als zwei Drittel. Selbst ein Topverdiener wie Frank Lampard vom FC Chelsea, der nach Ablauf der Saison ebenfalls einseitig kündigen könnte, wäre im Juni schon für vergleichsweise günstige 5,5 Millionen Euro Ablöse zu haben.

Quelle: Sueddeutsche Zeitung
 
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Autsch. Was für eine Planungssicherheit gibt das den Verinen denn? Ich dachte, Planungssicherheit wäre das große Ziel.
Andererseits könnte es natürlich die Verpflichtung einheimischer Spieler fördern, was bestimmen Ländern in Europa aber wiederum große Probleme bereiten könnte, international zu bestehen.
 
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Das ist doch schon uralt.

§ 17 irgendwelcher Fifa-Statuten oder so.

Wurde jetzt wahrscheinlich nur von irgendnem Gericht bestätigt.

Wirksam wars aber auch vorher schon; angeblich haben van Buyten und Boulahrouz damit gedroht, als sie vom HSV weg sind.


edit:

Der Paragraph
Laut Artikel 17 des Fifa-Statuts zum Transfer-System darf ein Spieler nach drei Jahren Vertragslaufzeit seinen Verein in Richtung Ausland verlassen, egal wie lange sein Vertrag noch gültig ist. Wer bei Vertragsabschluss älter als 28 ist, sogar bereits nach zwei Jahren. Diesen Passus gibt es seit 1. Juli 2005, aber erst im Sommer des letzten Jahres wurde er erstmals angewandt (siehe Präzedenzfall). Der Spieler muss demnach lediglich eine Entschädigung in Höhe der noch ausstehenden Jahresgehälter an seinen alten Verein zahlen. Der - im Vergleich zu einer Ablösesumme geringen - Betrag würde im Falle des Falles wohl vom neuen Verein übernommen.

Präzedenzfall
Der Schotte Andy Webster erzwang seinen Wechsel von Hearts of Midlothian zum englischen Premier-League Club Wigan Athletic mit Verweis auf Artikel 17. Der schottische Verein fordert jedoch noch immer umgerechnet drei Millionen Euro Ablöse. Laut Fifa-Reglement muss Wigan nur Websters Gehalt von rund 375.000 Euro an Wigan überweisen. In erster Instanz wurde Webster von der Fifa Recht gegeben. Am 4. April soll der Fall jetzt in der Schlichtungs-Kommission des Weltverbandes verhandelt werden.

Meinung der DFL
Die deutsche Fußball-Liga vertritt die Ansicht, dass zuerst das nationale Arbeitsrecht zu berücksichtigen sei, in dem ohne Recht auf ordentliche Kündigung ein Arbeitsvertrag bis auf fünf Jahre befristet werden dürfe. Sie verweist auf die Arbeitsgerichte, die dann entscheiden müssten. Der DFL-Geschäftsführer für den Spielbetrieb, Holger Hieronymus, sagte der "Bild"-Zeitung: "Wir haben die Rechtsauffassung, dass nationales Arbeitsrecht zu berücksichtigen ist. Da gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit."
 
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dadurch werden die handgelder an die profis noch weiter steigen, davon abgesehn find ichs fürn arsch
 
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wieso steigen dadurch denn die handgelder?
logischer wärs dann doch wohl das handgeld wegfallen zu lassen und auf das normale gehalt draufzupacken damits für den spieler wenigstens teurer wäre wenn er diese klausel nutzen würde.

diese klausel ist übrigens der grund wieso viele spieler schon nach 1 1/2 bis 2 Jahren Vertragslaufzeit ne gehaltserhöhung bekommen..sprich neuer vertrag neue 3 jahre...
 
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Doch, wirksam in dem Sinne, dass sich diverse Leute schon darauf berufen haben (sollen) und man Juventus Turin sogar unterstellte, Torsten Frings und Rafael van der Vaart dazu gedrängt zu haben, diesen Passus zu nutzen.

Und unabhängig davon besteht der Artikel 17 schon länger und ist daher wirksam. Inwieweit er arbeits- bzw. vertragsrechtlich Bestand hat, wurde erst mit dem Urteil geklärt.
 

ddv

Tippspielmeister 2007
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Den Paragraph 17 gibt es schon länger, ja.
Angewendet werden konnte er bisher jedoch nicht. Das hat sich am Dienstag geändert.

Edit: Gott, hör mal auf deinen Beitrag im 10 Sekundentakt zu ändern. Als ich anfangen wollte zu antworten stand da einfach nur "dum?".
 
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Ja, ich wollte den Beitrag dann doch zumindest noch etwas inhaltlich füllen. Wer kann denn ahnen, dass du im 5-Sekundentakt F5 drückst?
 
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also schön, dann steigen die gehälter NOCH weiter in die höhe, is ja geil :eek3:
 

Asta Khan_inaktiv

Guest
Quatsch, die Vereine werden doch nicht sicher mehr Geld sofort ausgeben, um dann ein eventuelles späteres Transfergeld zu erhöhen.

Für die Vereine wäre es natürlich jetzt von Vorteil, statt Handgeld mehr Gehalt zu zahlen, aber das wissen die Spieler (Manager) auch. Außerdem war es den Vereinen so natürlich immer schon lieber. Und ein eventueller mehr-Anspruch der Spieler wird dadurch aufgehoben, dass die Vereine eben weniger für ihr Geld bekommen.

Summa summarum erreicht der Paragraph einfach genau das, was er erreichen soll. Dass Vereine nicht nach Jahren noch Spieler festsetzen können, indem sie total unangemessene Ablösesummen verlangen.

Es werden halt wahrscheinlich weniger langfristige Verträge gehandelt werden, aber das ist ja eh schon lange so. Denke da ändert sich unter normalen Umständen nichts, sondern eben nur in dem Fall der Fälle, dass ein Spieler nach 2-3 Jahren den Verein verlassen will und noch einen veralteten Vertrag hat.
Sicher keine "Revolution".
 
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