Termin nicht eingehalten - Geld verlangen?

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Erscheint man beim Arzttermin/Zahnarzt/Physiotherapeuten nicht, muss man ja auch für die Zeit bezahlen.

Wo gilt das alles? Können Coiffeure oder andere Dienstleister dies auch?


Könnt ich das als Privatperson auch verlangen, wenn ich versetzt werde ? :D


Wo ist da die Grenze?
 

spatz^

Bewährung
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was? ich muss zahlen wenn ich nich beim arzt auftauche? schon oft passier, nie bezahlt :/
 
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nicht ganz das themer, aber wie ist es, wenn z.b. jmd. von na mfz nicht erscheint, wie sieht es da aus bzgl. rechtsansprüchen..?
 
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Du meinst Mitfahrzentrale? Dafür gibbet ja jetzt dieses großartige Buchungssystem bei mfg.de
 
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jo, mein ich, der bruder meiner freundin hatte das mal, dass der typ nicht gekommen ist (ging zuerst nicht ans handy, dann war es aus, irgendwann kam ne sms, dass er im krankenhaus sei oder so) und er dann mim ice fahren musste, weil er nen relativ wichtigen termin hatte, der hat dann mit dem vater seiner freundin gedroht (anwalt) und die hälfte von dem typen ersattet bekommen, mich würde da enfach mal der rechtliche rahmen interessieren, weil man ja de facto nen vertrag eingeht.

und was meinst du mit buchungssystem, habs länger nicht mehr genutzt, braucht man dafür prämium..?
 
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wenn du einen termin nicht wahrnimmst entgehen dem was-auch-immer einkünfte, er kann diese in form eines ausfallhonorars geltend machen, sofern er die termine nicht anders vergeben kann...
 
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Das Forum ersetzt natürlich keine Rechtsberatung.

Ich denke mit meinem Halbwissen aber, dass zum Beispiel im Fall einer angekündigten Operation ja der Arzt und eventuell Personal für dich als Patient bereitsteht, Material und alles vorbereitet wird, der Ausfall ärgerlich ist. Man hätte die Zeit zum Einen anders nutzen können, muss wieder einen neuen Termin finden bzw. eben, wie geschrieben, nicht die erwarteten Einnahmen, denen du per Terminvereinbarung definitiv (?) zugesagt hast. Normalerweise gehört es sich einfach, dass man rechzeitig absagt. Falls z. B. ein spontaner Todesfall oder etwas Dringendes ist, denke ich mal dass da kaum ein Arzt dir eine dicke Rechnung aufbürden wird.
Mir ist das vor Jahren auch einmal bei meinem Allgemeinarzt passiert - natürlich super-peinlich. Mich entschuldigt, sagte auch nichts von Ausfall usw., vielleicht weil es nichts "Großes" war in meinem Fall und der Arzt trotz Terminen eh eine volle Praxis zu diesem Zeitpunkt hatte. Seitdem achte ich auf so etwas stärker, und als Krücke nutze ich den Kalender in meinem Handy (solange man sich nicht ausschließlich auf die Technik verlässt).

Wenn du deinen Telefonanbieter wechselt, wegen eines Technikerbesuches einen ganzen Tag zu Hause bist und dieser weder absagt noch sich sonstwie meldet, dürfte man dem eventuell auch als Privatperson einen Urlaubstag in Rechnung stellen?
 
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dafür wäre zunächst voraussetzung dass ein vertrag zustande kommt. dass dies am telefon bei terminabsprache geschieht halte ich für höchst fraglich. abgesehen davon dass grundlegende vertragsbestandteile bei "haben sie morgen um 15 uhr zeit?" nicht geklärt werden, die voraussetzung für einen vertrag sind, ist es auch für den unternehmer nicht unbedingt vorteilhaft. so könnte sich kein friseursalon im voraus seine kunden aussuchen und wäre immer zur leistung bei terminvereinbarung verpflichtet, egal ob dann ein penner aufkreuzt. abgesehen davon könnte man darüber debattieren, ob dem kunden dann nicht sowieso ein widerrufsrecht nach § §355, 312d,b BGB zustünde. dort könnte man aber genauso gut auf § 312b III Nr. 6 Alt. 4 abstellen.

falls man den vertragsschluss bei terminvereinbarung bejaht, würde es sich bei dem friseur zb um einen werkvertrag handeln. die schadenshöhe würden sich dann wohl nach
§ 642 (dann schadensersatz aus 280, 286 wohl) oder §649 bestimmen, also je nach dem ob er den termin noch anderweitig nutzen konnte oder nicht und abzüglich der ersparten aufwendungen (wie zb materialkosten).

vielleicht schaut ja swatch irony hier rein und korrigiert falls nötig
alles in allem ist sicherlich alles vertretbar und nur eine frage der argumentation.
 

WUUUSH

Guest
Bei der Mitfahrgelegenheit schließt man einen Werkvertrag. Etwaige Schäden ( ICE aufgrund eines wichtigen Termins ) sind zu ersetzen. Problematisch ist aber die Beweisbarkeit. Wie willst du beweisen, dass ihr beiden einen Vertrag geschlossen habt, wenn du nur mit ihm telefoniert hast? Von daher kann man schon mit rechtlichen Konsequenzen drohen, sehr überzeugend ist das trotzdem nicht.
 
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cool danke, idr kläre ich sowas per mail um was in der hand zu haben, ich hatte bisher aber immer glück.
 
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dafür wäre zunächst voraussetzung dass ein vertrag zustande kommt. dass dies am telefon bei terminabsprache geschieht halte ich für höchst fraglich. abgesehen davon dass grundlegende vertragsbestandteile bei "haben sie morgen um 15 uhr zeit?" nicht geklärt werden, die voraussetzung für einen vertrag sind, ist es auch für den unternehmer nicht unbedingt vorteilhaft. so könnte sich kein friseursalon im voraus seine kunden aussuchen und wäre immer zur leistung bei terminvereinbarung verpflichtet, egal ob dann ein penner aufkreuzt. abgesehen davon könnte man darüber debattieren, ob dem kunden dann nicht sowieso ein widerrufsrecht nach § §355, 312d,b BGB zustünde. dort könnte man aber genauso gut auf § 312b III Nr. 6 Alt. 4 abstellen.

falls man den vertragsschluss bei terminvereinbarung bejaht, würde es sich bei dem friseur zb um einen werkvertrag handeln. die schadenshöhe würden sich dann wohl nach
§ 642 (dann schadensersatz aus 280, 286 wohl) oder §649 bestimmen, also je nach dem ob er den termin noch anderweitig nutzen konnte oder nicht und abzüglich der ersparten aufwendungen (wie zb materialkosten).

vielleicht schaut ja swatch irony hier rein und korrigiert falls nötig
alles in allem ist sicherlich alles vertretbar und nur eine frage der argumentation.

unabhängig davon ob tatsächlich ein vertrag geschlossen wird oder nicht (ich tendiere auch zu nein) kann schadensersatz hier wegen verletzung eines vorvertraglichen schuldverhältnisses (c.i.c.) anfallen. Wiederruf halte ich für sehr abwägig weil ne Arztbehandlung mit telefonischer Terminvereinbarung schon kein "im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" darstellt und damit kein Fernabsatzgeschäft im sinne des §312b ist.

Ansonsten ist dem nicht viel hinzuzufügen. Voraussetzung in beiden fällen dass der Arzt/Freiseur/whatever einen tatsächlichen Schaden nachweisen kann. D.h. er wird nachweisen müssen dass er anderen Patienten abgesagt hat, für bereits angestellte vorbereitungen ausgaben hatte etc. Das wird regelmäßig weder dem arzt, noch dem friseur möglich sein weil termine hier schnell durch aufrückende patienten geschlossen werden.

@CIcatriz: Bei Mitfahrgelegenheit entsteht definitiv ein vertrag und auch der schaden (ICE-Ticket) ist eindeutig zu bezifern. Beweistechnisch sollte es auch unproblematisch sein, die telefonabrechnung mit den dazugehörigen zeiten soltle als anscheinsbeweis reichen den der andere erstmal widerlegen muss.
 
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Wer hat denn bitteschön den Vor- und Nachnamen von den Typen? Sry, aber wenn der Fahrer so dumm is und dann nicht kommt... Ehrlich gesagt hätte ich auch nie gedacht, dass man den Fahrer dafür belangen kann, obwohl es natürlich extrem ärgerlich sein kann. Deswegen sollte man sich da nicht unbedingt auf MFG verlassen. Auf der anderen Seite ist mir das auch noch nie passiert - die Fahrer fahren ja meistens (müssen ja eh von A nach B). Nur die Mitfahrer - bei denen ist es eher ein Problem, wenn die nicht aufkreuzen. Und mehr als nen Vornamen und ne Telefonnummer hast du von denen als Fahrer eben nicht, es sei denn sie sind über die Seite angemeldet und klar identifizierbar. Aber versuch mal nur mit ner Tele-nr. irgendjemanden (legal) zu finden.

Das Buchungssystem, was mfg.de jetzt eingeführt hat, setzt dem ganzen aber ganz schön zu. Ist halt imho tierisch homo, weil es die Spontaneität völlig untergräbt, da man hier 2 Tage vorher oder so buchen muss. Macht auch bisher zum Glück nur ein Bruchteil. Wie ist es denn - @Greg - wenn mir der Fahrer zusagt und dann, sagen wir mal einen Tag vor der Fahrt, noch absagt. Das wird nämlich (so Hören Sagen) von einigen der Fahrer mittlerweile gemacht. Sie machen das Auto voll mit Leuten, die anrufen, und sagen dann den Anrufern ab, wenn jemand über's Buchungssystem bucht. Wenn deine Aussage oben stimmen sollte - und hier ist der Fahrer klar identifizierbar - sollte man da ja Ansprüche stellen können!?

@Cica: jein - für das Buchungssystem muss man (glaube ich) kein Premiumnutzer sein. Allerdings zahlt man afaik trotzdem nen bestimmten Betrag und muss natürlich seine Kontodaten angeben. Sowohl als Fahrer als auch als Mitfahrer. Wenn man dann bucht, wird das Geld (+2€, unabhängig vom Grundbetrag) vom Mitfahrerkonto abgebucht und (eben ohne die 2€) auf das Fahrerkonto gebucht. MFG macht da jetzt schon recht dick Kohle, wenn das durchkommt. Premium kostet afaik 5€ im Monat und ist für Fahrer dahingehend sinnvoll, weil er ein paar Sachen mehr angeben kann und nen Profil hat o.ä. Bin ich mir aber auch net so sicher...ich fahr nur mit und hab bisher das Buchungssystem noch nie benutzt/benutzen müssen.
 
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Wer hat denn bitteschön den Vor- und Nachnamen von den Typen? Sry, aber wenn der Fahrer so dumm is und dann nicht kommt... Ehrlich gesagt hätte ich auch nie gedacht, dass man den Fahrer dafür belangen kann, obwohl es natürlich extrem ärgerlich sein kann. Deswegen sollte man sich da nicht unbedingt auf MFG verlassen. Auf der anderen Seite ist mir das auch noch nie passiert - die Fahrer fahren ja meistens (müssen ja eh von A nach B). Nur die Mitfahrer - bei denen ist es eher ein Problem, wenn die nicht aufkreuzen. Und mehr als nen Vornamen und ne Telefonnummer hast du von denen als Fahrer eben nicht, es sei denn sie sind über die Seite angemeldet und klar identifizierbar. Aber versuch mal nur mit ner Tele-nr. irgendjemanden (legal) zu finden.
du gehst zu polizei und zeigst ihn an, die polizei muss dann die person anhand der daten feststellen.

Das Buchungssystem, was mfg.de jetzt eingeführt hat, setzt dem ganzen aber ganz schön zu. Ist halt imho tierisch homo, weil es die Spontaneität völlig untergräbt, da man hier 2 Tage vorher oder so buchen muss. Macht auch bisher zum Glück nur ein Bruchteil. Wie ist es denn - @Greg - wenn mir der Fahrer zusagt und dann, sagen wir mal einen Tag vor der Fahrt, noch absagt. Das wird nämlich (so Hören Sagen) von einigen der Fahrer mittlerweile gemacht. Sie machen das Auto voll mit Leuten, die anrufen, und sagen dann den Anrufern ab, wenn jemand über's Buchungssystem bucht. Wenn deine Aussage oben stimmen sollte - und hier ist der Fahrer klar identifizierbar - sollte man da ja Ansprüche stellen können!?
das kommt natürlich darauf an, ob du noch "angemessen viel" zeit hast eine aquivalente alternative zu finden, aber ich denke prinzipiell schon.

@Cica: jein - für das Buchungssystem muss man (glaube ich) kein Premiumnutzer sein. Allerdings zahlt man afaik trotzdem nen bestimmten Betrag und muss natürlich seine Kontodaten angeben. Sowohl als Fahrer als auch als Mitfahrer. Wenn man dann bucht, wird das Geld (+2€, unabhängig vom Grundbetrag) vom Mitfahrerkonto abgebucht und (eben ohne die 2€) auf das Fahrerkonto gebucht. MFG macht da jetzt schon recht dick Kohle, wenn das durchkommt. Premium kostet afaik 5€ im Monat und ist für Fahrer dahingehend sinnvoll, weil er ein paar Sachen mehr angeben kann und nen Profil hat o.ä. Bin ich mir aber auch net so sicher...ich fahr nur mit und hab bisher das Buchungssystem noch nie benutzt/benutzen müssen.
danke, klingt echt beschissen.
 
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jep, allerdings hat man bis zu nem gewissen grad der zumutbarkeit ne schadensminderungspflicht. Wenn dir jemand z.B. auf ner vielbefahrenen strecke 3 tage vorher absagt, so dass es problemlos möglich wäre ne alternative mitfahrgelegenheit zu finden, wird man schwer rechtfertigen können, warum man den 10x teureren ICE nehmen musste. Wie gesagt, bis zu nem gewissen grad der zumutbarkeit, mir ist es schon passiert das leute am abend vor der fahrt abgesagt haben, in dem fall wäre es np.
Übrigens gilt das auch umgekehrt wenn leute als mitfahrer zugesagt haben und dann kurzfristig absagen oder garnicht auftauchen.

d.h. das neue system bei MFG ist nicht verpflichtend? Wer zum teufel macht das dann wenns noch mehr geführen kostet?

€: Die Polizei interessant das im regelfall wenig. Die wäre nur bei nem eingehungsbetrug zuständig, der heir regelmäßig nicht vorliegen wird. Und ansonsten ist es nicht Sache der Polizei über die Einhaltung von Verträgen zu wachen.
 
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unabhängig davon ob tatsächlich ein vertrag geschlossen wird oder nicht (ich tendiere auch zu nein) kann schadensersatz hier wegen verletzung eines vorvertraglichen schuldverhältnisses (c.i.c.) anfallen.

c.i.c. (§311 II) begründet nur nebenpflichten nach § 241 II, sodass lediglich schadensersatz wegen nebenpflichtverletzung infrage käme. das wäre zb der fall, wenn du dir vor dem friseursalon dein bein brichst, weil der boden vereist ist.

@BBW: auch wenn ich nicht angesprochen bin: das wäre dann wohl einfacher schadensersatz nach §§280 I, III, 281 I wegen nichtleistung. du könntest natürlich zuerst auf erfüllung aus werkvertrag klagen, was jedoch wenig sinn ergeben würde.
 
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Naja - kommen wir doch mal aus dem Jura-Hörsaal in die Realität. Wie realistisch stünden denn die Chancen Geld zu bekommen, wenn

Fall a) ich mitfahren will und der Fahrer mir kurzfristig (Abend vorher) absagt oder ich hinkomme und der Fahrer nicht da ist oder ich hinkomme und da stehen 6 Leute, weil der Fahrer es verpennt hat (oder ein Huso ist) und ich im Endeffekt den ICE nehme/nehmen muss, weil ich zu nem Termin will

=> Wie komme ich - z.B. im wahrscheinlichsten Fall, wenn der Fahrer net auftaucht und ich "nur" Tele-Nr. und halt das Profil bei mfg.de habe (oft Kennzeichen nicht drin o.ä.), an mein Geld? Welcher Weg? Dass ich theoretisch im Recht bin, weil ein Vertrag zustande gekommen ist, höre ich jetzt zum ersten Mal. Finde es relativ interessant. Ist es für den Fahrer möglich, da rauszukommen, wenn er nachweisen kann, dass das Auto kaputt gegangen ist (bezweifle ich ja)?

Fall b) ich bin Fahrer und wurde von jemandem angerufen, der nicht kommt, Handy aus. Ich hab anderen Leuten abgesagt (oder der Mitfahrer sagt ne Stunde vorher ab)?


Wenn ich das richtig verstehe, könnte ich in beiden Fällen Geld bekommen. Aber wie?


@Buchungssystem: tja, mfg.de hatte ne Umfrage, die gezeigt hat, dass wohl um die 25% der Mitfahrer nicht erscheinen (deswegen bin ich jetzt auch etwas perplex). Deswegen wurde die Option für die Fahrer eingerichtet, dass sie dieses Buchungssystem nutzen können und z.B. Plätze nur noch darüber vergeben. Wenn du dich da angemeldet hast, wird Geld abgebucht, ob du kommst oder nicht. Beide müssen halt entsprechend ihre Kontodaten etc angeben. Den Fahrer kostet es ja nix (nur den Mitfahrer 2€) und er gewinnt dadurch einiges an Sicherheit. So wie ich es mir hab erzählen lassen, sind die Vorbehalte natürlich (wegen der Kosten, aber auch wegen der verlorengegangenen Spontaneität) noch recht groß, weswegen - wie oben geschrieben - viele Fahrer beides parallel laufen lassen, also Buchungssystem und Telefon. Und wenn ihnen dann jemand per Buchungssystem zusagt, sagen sie den Leuten, die nur angerufen hatten, wieder ab. Das wäre ja dann auch unrechtens!? Aber für die Fahrer natürlich relativ bequem. Auf viel befahrenen Strecken wird man so wahrscheinlich (erstmal) weniger Mitfahrer bekommen, denn für die kostet es ja 2€ mehr. Auf weniger befahrenen Strecken haben die Mitfahrer dann aber evtl gar keine andere Wahl.
 
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Naja - kommen wir doch mal aus dem Jura-Hörsaal in die Realität. Wie realistisch stünden denn die Chancen Geld zu bekommen, wenn

Fall a) ich mitfahren will und der Fahrer mir kurzfristig (Abend vorher) absagt oder ich hinkomme und der Fahrer nicht da ist oder ich hinkomme und da stehen 6 Leute, weil der Fahrer es verpennt hat (oder ein Huso ist) und ich im Endeffekt den ICE nehme/nehmen muss, weil ich zu nem Termin will

=> Wie komme ich - z.B. im wahrscheinlichsten Fall, wenn der Fahrer net auftaucht und ich "nur" Tele-Nr. und halt das Profil bei mfg.de habe (oft Kennzeichen nicht drin o.ä.), an mein Geld? Welcher Weg? Dass ich theoretisch im Recht bin, weil ein Vertrag zustande gekommen ist, höre ich jetzt zum ersten Mal. Finde es relativ interessant. Ist es für den Fahrer möglich, da rauszukommen, wenn er nachweisen kann, dass das Auto kaputt gegangen ist (bezweifle ich ja)?

Fall b) ich bin Fahrer und wurde von jemandem angerufen, der nicht kommt, Handy aus. Ich hab anderen Leuten abgesagt (oder der Mitfahrer sagt ne Stunde vorher ab)?


Wenn ich das richtig verstehe, könnte ich in beiden Fällen Geld bekommen. Aber wie?

wenn sein auto kaputt gegangen ist und er es beweisen kann, dann kann er sich auf §275 I oder II, den fällen der praktischen oder wirtschaftlichen unmöglichkeit berufen was ihn von seiner leistungspflicht befreien würde. schadensersatz kannst du trotzdem aus 280 I, III, 283 verlangen, wie gehabt. voraussetzung dafür ist jedoch, wie schon gesagt, dass dir ein schaden entstanden ist, der auf der pflichtverletzung beruht und dir nicht zurechenbar ist. im verfahren hättest du die beweislast. dass du nicht an seine persönlichen daten kommst ist ja ein bekanntes problem aus der datenpiraterie. da wird (wurde?) es ja so gemacht, dass ein strafverfahren wegen urheberrechtsverletzung oder so angestrebt wurde und somit einsicht in die persönlichen daten beantragt worden konnte. wie man in dem fall an die daten kommt weiß ich nicht, da ja kein straftatbestand erfüllt sein dürfte. privatdetektiv evtl.
 
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Ja, du kannst in beiden Fällen schadensersatz verlangen, wenn du allerdings nur die telefonnummer hast und sonst absolut keine information über fahrer/mitfahrer dann wirst du es im regelfall schwer haben an die daten zu kommen. Die sind aber zwingende voraussetzung um eine mahnung, ggf gefolgt von einer klage auf schadensersatz geltend zu machen.

Wenn du die daten hast, über google oder sonstwas dann würdest du denjenigen zur zahlung auffordern und wer er sich weigert ein gerichtliches mahnverfahren einleiten. Sollte er sich hier immernoch weigern dann musst du klagen. Das problem dabei ist, dass du, soweit du keine rechtsschutz-versicherung hast für alle deine auslagen und vor allem die gerichtskosten in vorkasse gehen musst. Die sind beim mahnverfahren mit ~20eus noch recht gering, wenns aber zur klagr geht, liegen allein die gerichtskosten bei nem niedrigen dreistelligrn betrag + ggf. Anwaltskosten. Kriegst du zwar alles am ende vom gegenüber ersetzt, ist bei ihm aber nichts zu holen, bleibst du erstmal auf auf deinen auslagen sitzen.

Wenn du fahrer bist und dein auto am abend vorher zusammenbricht bist du in der nachweispflicht, dass du nichts dafür kannst, ansonsten bist du zu schadensersatz verpflichtet. Auch hier greift aber der anscheinsbeweis, wenn du z.B. Ein Checkheft gepflegtes auto hast oder ein gutachter sagt, dass du als laie nicht erkennen konntest, dass die karre spontan den geist aufgibt.

@schniko: Zu nebenpflichten gehört auch rücksicht auf die rechtsgüter des anderen und dessen interesse. Dazu gehören auch dispositionen die man im -begründeten- vertrauen auf das zustandekommen des vertrags getättigt hat. C.i.c. ersetzt damit das gesamte negative interesse.
 
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@Buchungssystem: tja, mfg.de hatte ne Umfrage, die gezeigt hat, dass wohl um die 25% der Mitfahrer nicht erscheinen (deswegen bin ich jetzt auch etwas perplex). Deswegen wurde die Option für die Fahrer eingerichtet, dass sie dieses Buchungssystem nutzen können und z.B. Plätze nur noch darüber vergeben. Wenn du dich da angemeldet hast, wird Geld abgebucht, ob du kommst oder nicht. Beide müssen halt entsprechend ihre Kontodaten etc angeben. Den Fahrer kostet es ja nix (nur den Mitfahrer 2€) und er gewinnt dadurch einiges an Sicherheit. So wie ich es mir hab erzählen lassen, sind die Vorbehalte natürlich (wegen der Kosten, aber auch wegen der verlorengegangenen Spontaneität) noch recht groß, weswegen - wie oben geschrieben - viele Fahrer beides parallel laufen lassen, also Buchungssystem und Telefon. Und wenn ihnen dann jemand per Buchungssystem zusagt, sagen sie den Leuten, die nur angerufen hatten, wieder ab. Das wäre ja dann auch unrechtens!? Aber für die Fahrer natürlich relativ bequem. Auf viel befahrenen Strecken wird man so wahrscheinlich (erstmal) weniger Mitfahrer bekommen, denn für die kostet es ja 2€ mehr. Auf weniger befahrenen Strecken haben die Mitfahrer dann aber evtl gar keine andere Wahl.
lol, somit zahlt der mitfahrer und hat de facto keine leistung erhalten (wenn er nichtmal die persönlichen daten bekommt)..?
alter wie beschissen...

dank des topics werde ich jetzt immer nach den persönlichen daten des fahrers fragen.
 
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Da sieht man mal wieder, dass ohne eine vernünftige und vor allem verbindliche Regelung so etwas nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann. Ich fand MFG immer ganz praktisch und hatte auch in meiner 3jährigen Zeit dort nur einmal einen nicht erscheinenden Mitfahrer als Fahrer, aber irgendwie scheint es sich seitdem ich es nicht mehr genutzt hab, sehr verschlimmert zu haben. Schade drum.
 
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Naja - das hängt sicher z.T. auch von der Strecke ab. Ich nutz den Service jetzt auch nicht sooo krass oft, aber bisher hatte ich eigentlich noch nie Probleme als Mitfahrer.

Auch wenn ich mitgefahren bin, war es lange nicht mehr der Fall, dass jemand gar nicht erschien, der sich angekündigt hatte. Allerdings passiert es recht regelmäßig, dass das Auto nicht voll ist und der Fahrer erzählt, dass jemand (z.B.) drei Stunden vorher abgesagt hat - nachdem er im Laufe der vergangenen Tage schon fünf Leute abgewimmelt hatte, weil das Auto eben voll zu sein schien. Für den Fahrer ist das natürlich schon ärgerlich - allerdings muss der eh fahren und hat damit zwar verlorene Einnahmen, aber ohne den Dienst hätte er gar keine. Und wie gesagt - er fährt ja eh...so zumindest die Theorie hinter mfg - dass einige das ganze schon gewerblich betreiben (fast jede große Strecke, insbesondere von ner großen Stadt nach Berlin und zurück, gibt es jemanden, der mit nem 8-Sitzer fährt) ist ja auch nicht der Sinn der Sache. Und die Alternative ist eben einzig und allein, es quasi zwingend zu machen (wie z.B. mit dem Buchungssystem), so dass der Fahrer immer sein Geld erhält. Für Mitfahrer ist dieses Buchungssystem aber - so wie ich es verstanden hab (wie gesagt nur paar mal drüber gequatscht, noch nie benutzt) - nur schlecht.

Diese Einführung ist jedenfalls ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die zuverlässig waren, damit es weniger schwarze Schafe gibt. Und außerdem sackt mfg.de halt ordentlich ein. Kann nur hoffen, dass sich das nicht durchsetzt bzw bald eine Alternative ins Netz kommt. Aber ist schon krass, wieviel täglich da drüber läuft. Ist ja auch ne geniale Sache - Win-win-Situation. Da ist natürlich klar, dass man gern damit Geld machen will. Aber das hat ja schon das "Ende" von MFZ eingeleitet...

@Cica: ich bin mir gar nicht sicher, was der Mitfahrer bekommt, wenn er bucht. Kann schon sein, dass er dann mehr einsehen kann bzw. irgendwie über mfg.de abgesichert ist (dort liegen ja die persönlichen und Konto-Informationen des Fahrers vor, wenn es Probleme gibt). Und ob dir die Fahrer ihre persönlichen Daten geben, wage ich auch mal zu bezweifeln. Mehr als Vorname, Kreis des Kennzeichen, Automodell und -farbe kriegt man selten. Nur manche sind sehr freigiebig mit Infos. Das sind aber gerade die, die eben sowieso jedes Mal fahren müssen und das ganze nur als Abfederung der Kosten benutzen (Wochenend-Pendler mit Familie, ...)

Und thx @Greg...ich hatte damit wie gesagt noch keine Probleme, aber man hört ja hin und wieder Schauerstories, dass da plötzlich 10 Leute am Auto stehen und der Fahrer die Mitfahrt höchstbietend versteigert. Er hat ja angeblich niemandem gegenüber eine Verpflichtung. In so einem Fall würde ich ihm natürlich meine Faust ins Gesicht versteigern, aber davon abgesehen... Oder dass jemand das quasi gewerblich betreibt und dann einfach nicht kommt, wenn der 8-Sitzer nur mit 2 Leuten besetzt wird und sich die Fahrt partout nicht lohnen würde. Bisher hatte ich da aber immer Glück...
 
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