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Vorweg: Ja ich werde mir noch weitern Rat als hier im Forum holen Aber das Thema ist wohl für einige interessant und hier wird ja sehr schnell geholfen.
Es gibt ja dieses schöne Urteil, nach dem man die Studienkosten rückwirkend als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.
Wie sieht sowas denn ganz praktisch aus? Ich lade mir einen Einkommenssteuerbescheid runter, fülle den Gesamtbetrag aus und lege einfach Kopien von Kontoauszügen bei die die Semestergebühren etc. zeigen und einen Ausdruck von Google Maps bzgl. der Kilometerpauschale?
Was kann man denn eigentlich alles so absetzen?
Bisher habe ich: Semestergebühr, Pendlerpauschale, Bücherpauschale (wie hoch ist die noch mal genau?)
Wie lange rückwirkend geht das genau? Die Steuererklärung kann ich ja einige Jahre rückwirkend einreichen und dann kann man die Studienkosten nochmals rückwirkend absetzen, angenommen ich schicke den Brief noch vor dem 31ten los, wie lange zurück komme ich dann?
Es gibt ja dieses schöne Urteil, nach dem man die Studienkosten rückwirkend als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.
Wie sieht sowas denn ganz praktisch aus? Ich lade mir einen Einkommenssteuerbescheid runter, fülle den Gesamtbetrag aus und lege einfach Kopien von Kontoauszügen bei die die Semestergebühren etc. zeigen und einen Ausdruck von Google Maps bzgl. der Kilometerpauschale?
Was kann man denn eigentlich alles so absetzen?
Bisher habe ich: Semestergebühr, Pendlerpauschale, Bücherpauschale (wie hoch ist die noch mal genau?)
Wie lange rückwirkend geht das genau? Die Steuererklärung kann ich ja einige Jahre rückwirkend einreichen und dann kann man die Studienkosten nochmals rückwirkend absetzen, angenommen ich schicke den Brief noch vor dem 31ten los, wie lange zurück komme ich dann?