Studienkosten von der Steuer absetzen

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Vorweg: Ja ich werde mir noch weitern Rat als hier im Forum holen ;) Aber das Thema ist wohl für einige interessant und hier wird ja sehr schnell geholfen.

Es gibt ja dieses schöne Urteil, nach dem man die Studienkosten rückwirkend als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.

Wie sieht sowas denn ganz praktisch aus? Ich lade mir einen Einkommenssteuerbescheid runter, fülle den Gesamtbetrag aus und lege einfach Kopien von Kontoauszügen bei die die Semestergebühren etc. zeigen und einen Ausdruck von Google Maps bzgl. der Kilometerpauschale?
Was kann man denn eigentlich alles so absetzen?
Bisher habe ich: Semestergebühr, Pendlerpauschale, Bücherpauschale (wie hoch ist die noch mal genau?)

Wie lange rückwirkend geht das genau? Die Steuererklärung kann ich ja einige Jahre rückwirkend einreichen und dann kann man die Studienkosten nochmals rückwirkend absetzen, angenommen ich schicke den Brief noch vor dem 31ten los, wie lange zurück komme ich dann?
 

Comadevil

Sektionsleiter News
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Hast nicht viel Chancen. Das Urteil wurde durch ein Gesetz kassiert. Das Gesetz hat rückwirkende Wirkung bis zum 01.01.2004
 
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Ist ein super Thema.

Im Endeffekt ging es ein paarmal hin und her zwischen Finanzgerichten und Gesetzgeber.

Stand der Dinge ist: Hattest du vor deinem Studium schon eine Ausbildung absolviert sind die Studienkosten Werbungskosten, hast du keine Ausbildung gemacht sind es Sonderausgaben (bis zu 6000€ im Jahr).

Der (der für dich relevante) Unterschied zwischen beiden ist, dass man mit Werbungskosten auch rückwirkend einen Verlustvortrag erzeugen kann, Sonderausgaben kürzen nur deinen Gesamtbetrag der Einkünfte aber nicht unter Null.

Die einzige Möglichkeit die du hast das ganze als Werbungskosten ansetzten zu können ist dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass du vor Antritt deines Studiums schon eine Ausbildung absolviert hast. Hierzu zählt laut BFH Urteil z.B. auch eine Ausbildung als Rettungssanitäter die du z.B. in der Zivizeit gemacht hast.

Solltest du diese Voraussetzung erfüllen gehe ich gerne weiter darauf ein was du ansetzten kannst du wie du das machst.
 

ras

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Ich habe eine Ausbildung (Bürokaufmann) vor meine Studium (Wirtschaftsinformatik) abgeschlossen und fände es super, wenn du näher drauf eingehen würdest :)
 
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Im Endeffekt musst du die Kosten die dir durch dein Studium entstehen in deine Steuererklärung eintragen. Wenn du die letzten Jahre keine Steuererklärung gemacht hast kannst du eine rückwirkend für die letzten 4 Jahre abgeben.

Entweder du füllst die Formulare von Hand aus, nutzt das Elster Portal oder eines der vielen Steuererklärungsprogramme.

Jetzt gilt es alle Kosten zu sammeln. Von Büromaterial,Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten (0,3 Cent pro Km pauschal oder wirklich entstandene Kosten bis 4.500€ im Jahr), über Studiengebühren bis hin zu doppelter Haushaltsführung (falls du vorübergehend in eine andere Stadt gezogen bist) ist alles denkbar. Schau dir hierzu einfach mal die Abgrenzung zwischen Werbungskosten und kosten der eigenen Lebensführung an.

Diese Kosten stellst du auf und trägst sie in die Anlage N ein. Solltest du keine anderen Einkünfte auser abgegoltene Kapitalerträge oder einen Minijob haben, entsteht dir somit ein Verlust. Dieser wird vom Finanzamt per Bescheid festgestellt und in das nächste Jahr vorgetragen. Du kannst somit im laufe des Studiums einen doch ansehnlichen Verlust ansammeln der dir wenn du dann mal arbeiten solltest gegengerechnet wird. Das spart zwar nicht am laufenden Lohnsteuerabzug, wird jedoch berücksichtigt wenn du eine Steuererklärung abgibts
 
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haha, habe vorhin noch meine Steuererklärung von 2008 abgeschickt mit dem Verlustvortrag. Habe mal Fahrtkosten, Studiengebühren, Materialkosten und die Verpflegungspauschale angesetzt.
Bin mal gespannt was rauskommt. Habe meine Fachhochschulreife an einem Berufskolleg gemacht, bei dem man auch eine "Berufsausbildung" staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent gemacht hat. Aber eigentlich gings nur um die Fachhochschulreife weil mit dieser sogenannten Ausbildung wohl keiner einen Job bekommt. Mal sehen was kommt, aber versuchen kann man es ja mal :hammer:
 

mfb

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Also zumindest ohne vorherige Ausbildung wird das nichts. Das wird mittlerweile einfach alles abgelehnt. Einnahmen während des Studiums kann man mit den Studiengebühren verrechnen, aber dazu muss es eben im gleichen Jahr entstanden sein.
 
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Mooon darf ich fragen welchen Beruf du ausübst / was du studierst? Das überschneidet sich Eins zu Eins mit meinem Studium. Bin derzeit Finanzanwärter für den gehobenen Dienst für das Land Berlin. Du zufällig auch? :D
 
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Nein aber ich telefonier jede Woche mit dem Finanzamt Berlin :D

Ich hab eine Ausbildung als Steuerfachangestellter gemacht und studiere am Wochenende Steuerrecht an der FOM
 
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