Kein Thema das die Welt bewegt, aber so Fragen bezüglich Recht der Polizisten interessieren mich ein wenig.
Wie weit darf man sich in folgendem Fall aus dem Fenster lehnen?
Ich hielt im Halteverbot für 20 Sekunden und habe mir am Kiosk eine Packung Kippen geholt und bin sogleich weitergefahren.
Kurze Zeit später ist nun ein Brief eingeflattert mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15€.
Ein Polizeiwagen ist wohl in der Zeit vorbeigefahren, zumindest war wohl ein Polizist im Brief als Zeuge angegeben.
Im Wisch steht, ich soll wegen _Parken_ im Halteverbot bezahlen.
Wie beschrieben, hielt ich dort aber nur.
Geht sowas? Polizei hatte mich also nicht mal angehalten, verhört und es gab keinen Blitzer und ebenfalls sind die nicht das Ordnungsamt.
Inwiefern sollte es für das Verwarngeld aufschlaggebend sein, dass ich nur _hielt_ und nicht _parkte_?
Reicht vor Gericht die Zeugenaussage eines Polizisten?
Wie weit darf man sich in folgendem Fall aus dem Fenster lehnen?
Ich hielt im Halteverbot für 20 Sekunden und habe mir am Kiosk eine Packung Kippen geholt und bin sogleich weitergefahren.
Kurze Zeit später ist nun ein Brief eingeflattert mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15€.
Ein Polizeiwagen ist wohl in der Zeit vorbeigefahren, zumindest war wohl ein Polizist im Brief als Zeuge angegeben.
Im Wisch steht, ich soll wegen _Parken_ im Halteverbot bezahlen.
Wie beschrieben, hielt ich dort aber nur.
Geht sowas? Polizei hatte mich also nicht mal angehalten, verhört und es gab keinen Blitzer und ebenfalls sind die nicht das Ordnungsamt.
Inwiefern sollte es für das Verwarngeld aufschlaggebend sein, dass ich nur _hielt_ und nicht _parkte_?
Reicht vor Gericht die Zeugenaussage eines Polizisten?