Strafrecht: Geldstrafe - Ermittlung des Tagessatzes eines Studenten

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Hierzu §40 StGB Absatz 2:

Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. ...

Wenn man nun als Student belegen kann, was fuer Einnahmen man hat, wie Bafög, Unterhalt von Mutter/Vater, wird dies sich positiv auf einen Einspruch auswirken?


Tagessatz € 15,-
 
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bin mir nicht sicher, aber ich glaube so 15 € ist ganz normal bei den einkommensverhältnissen; was ich so mitbekommen habe erhgalten hartz IV empfänger auch recht ähnliche tagessätze.

außerdem frag doch deinen anwalt; du wirst dir doch hoffentlich einen genommen haben wenn gegen dich ein gerichtsverfahren lief?

als student wirst du jedoch sicher halbwegs moderate abzahlbedingungen aushandeln können mit der gerichtskasse.
 
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Original geschrieben von aMrio
bin mir nicht sicher, aber ich glaube so 15 € ist ganz normal bei den einkommensverhältnissen; was ich so mitbekommen habe erhgalten hartz IV empfänger auch recht ähnliche tagessätze.

außerdem frag doch deinen anwalt; du wirst dir doch hoffentlich einen genommen haben wenn gegen dich ein gerichtsverfahren lief?

als student wirst du jedoch sicher halbwegs moderate abzahlbedingungen aushandeln können mit der gerichtskasse.

Ne, keinen Anwalt, da es hier nur "Fahren ohne Fuehrerschein" war.

Hatte einen Anhaenger gefahren, leider aber keine BE Fahrerlaubnis ;)

Nun kam Post vom Gericht, 15 Tagessaetze a 15 €.

Hab nun zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben.

Die Frage ist halt, was in meinem Falle als Nettoeinkommen zaehlt!
 

Sacknase

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Original geschrieben von Dr. OhnE


Ne, keinen Anwalt, da es hier nur "Fahren ohne Fuehrerschein" war.

Hatte einen Anhaenger gefahren, leider aber keine BE Fahrerlaubnis ;)

Nun kam Post vom Gericht, 15 Tagessaetze a 15 €.

Hab nun zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben.

Die Frage ist halt, was in meinem Falle als Nettoeinkommen zaehlt!

äh moment mal... was war das für nen Anhänger?

Fahren mit anhänger geht auch mit B Führerschein wenn:

der Anhänger ohne auflaufbremse ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg hat.

oder der Anhänger gebremst
das zulässige gesamtgewicht das leergewicht des Autos nicht überschreitet und das gespann maximal beladen 3,5 t nicht überschreitet.

Grüße

PS: mit deinem auto (der Opel) kannste fast jeden Hänger fahren weil der fall: >3,5 t kaum eintreten kann und fast alle hänger > 750 kg eh ne auflaufbremse haben! - oder du hast einen eh nicht zulässigen anhänger dran gehabt :eek:
 
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naja ein anwalt wäre schon nicht schlecht gewesen .. evtl hätte er auch eine komplette verfahrenseinstellung erreichen können; du hast doch sicher auch andere strafen erhalten (punkte oder sowas)?

ich habe leute gesehen die mit 180 statt 80 geblitzt wurden und gegen deftige zahlung (deftig aus unserer sicht, die hatten halt auch ein entsprechendes einkommen, sagen wir beispielsweise 750 bei 3000 netto) ne komplette einstellung bekommen haben weil der anwalt mit dem richter so gut klarkam.

normalerweise sollte rein praktischerweise jeder autobesitzer eine rechtsschutzversicherung abschließen die alle fahrer einbezieht (weil halt aufs auto bezogen), ich glaube das kostet beispielsweise beim adac als mitglied irgendwas bei 8-10 euro monatlich.
 

Sacknase

Guest
Amrio, ich vermute mal das es nichtmal ne strafe gegeben hätte.

Also wenn Robert wirklich ohne BE Führerschein nen anhänger dran hätte wofür er ihn gebraucht hätte - hätte er schon was ganz extremes bringen müssen - wie versucht in meinem Beitrag aufzuklären.

beispielsweise mit ner S klasse nen 7m Wohnwagen ziehen.

Allein auf dem Weg nach Köln hat man mich wegen meinem Golf angesprochen, das ich einen BE fahrerlaubnis haben müsste... Was nicht stimmt! - aber viele Kontrollettis wissen das nicht "weil es ja seit 98 irgendwie da so ne bestimmung gibt" - so kommt mir das immer so vor, wenn man mit denen spricht
 
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Also man darf, auch wenn den "neuen" Führerschein hat (seid 4 Jahren ) auch Anhäger fahren, solange er nicht schwerer als 750 kg ist, auf einer achse fährt und das Gesamtgewicht nicht über 3.5t liegt?
 

Sacknase

Guest
Original geschrieben von paSChaDaHur
Also man darf, auch wenn den "neuen" Führerschein hat (seid 4 Jahren ) auch Anhäger fahren, solange er nicht schwerer als 750 kg ist, auf einer achse fährt und das Gesamtgewicht nicht über 3.5t liegt?

also wie es aktuell ist, neue regel (?), keine ahnung.

Aber Robert ist in meinem Alter, also hat er auch den Führerschein B.

Die Führerscheinklasse B erlaubt das Fahren mit anhänger, wenn:

Anhänger 750 Kg - dabei darf das gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht der Zugmaschine nicht überschreiten UND das gespann maximal 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben

ODER

Anhänger darf auch 750 Kg überschreiten wenn dieser über eine Bremse verfügt, sonstige gewichtsregeln entsprechen der oberen Regel. -> nur das der Anhänger auch nicht schwerer sein darf als das leergewicht des Autos.

Den BE Führerschein zu machen ist rauschgeschmissenes geld.

Nur wissen das viele nicht.

Ich fahre meinen Wohnwagen auch ohne BE Führerschein:

Leergewicht Golf 3 TDI BJ 1996: 1190 Kg
Zulässiges gesamtgewicht: 1650 Kg
zulässige Zuglast: 1000 kg*

zulässiges Gesamtgewichtig Wohnwagen: 1000 Kg (auflaufbremse)
leergewicht ka, ist auch egal!


das einzige was ich empfehlen kann sich einfach mal mal beim ADAC zu wenden und ein Fahrsicherheitstraining zu machen - dieses richtet der WCCC jedes Jahr ~ April/März in Stuttgart immer aus!


* ich vermute das Robert diese zugelassene Zuglast überschritten hat. -> einen anderen Grund kann ich mir kaum vorstellen! -> hat aber nichts mit BE führerschein zu tuen!

Grüße
 
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es war so:

ich unterwegs mit ner Mercedes C klasse, 2.0xxkg gewicht + leerem anhaenger mit maximal zulaessigem gesamtgewicht von 2.000kg.

pech gehabt. Polizist hatte alles aufgenommen, meine ich bekomme post... nun ~11 Wochen spaeter kam ein Brief, eben mit der Strafe.

"Dieser Strafbefehl wird rechtskraeftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich .... einspruch erheben."
 

uLti_inaktiv

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Oh man, das StGB ist in deinem Fall bereits schon offensichtlich nicht einschlägig. Geh einfach zu einem Anwalt für Verkehrsdelikte oder zu einem, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt.
 
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