Hierzu §40 StGB Absatz 2:
Wenn man nun als Student belegen kann, was fuer Einnahmen man hat, wie Bafög, Unterhalt von Mutter/Vater, wird dies sich positiv auf einen Einspruch auswirken?
Tagessatz € 15,-
Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. ...
Wenn man nun als Student belegen kann, was fuer Einnahmen man hat, wie Bafög, Unterhalt von Mutter/Vater, wird dies sich positiv auf einen Einspruch auswirken?
Tagessatz € 15,-