Straßenverkehrsordnungsfrage

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Hi,

habe eine kleine Frage bezüglich der Straßenverkehrsordnung. Ich habe gerade erlebt, wie ich parallel zur Straßenbahn gefahren bin. Dann kam eine Haltestelle vor einer Ampel, die grün war. Ich bin weiter gefahren um die Phase noch zu schaffen, weil die Ampel ziemlich beschissen ist. Ich meine in Erinnerung zu haben, dass Fußgänger erst über die Straße zur Bahn dürfen, wenn diese gehalten hat. Erst wenn die Straßenbahn hält, muss ich auch halten, um die Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Natürlich ist ne Oma gleich über die Straße zur Straßenbahn spaziert, bevor diese überhaupt richtig an der Haltestelle war.Ich musste bremsen und die Alte hat mir nen Vogel gezeigt.:8[:

Kann mich jemand aufklären, ob mich meine Erinnerung trügt oder ob ich tatsächlich noch die Verkehrsordnung im Kopf hab. :ugly:
 
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ne ist schon richtig so wie du es sagst, erst wenn die bahn oder der bus hält, musst du schrittgeschwindigkeit fahren
 

DickerDinosaurier

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Wenn du grün hattest muss die Oma doch automatisch rot gehabt haben oder missverstehen wir uns?
 

shaoling

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Dass die alte Frau nicht so schnell auf den Beinen ist, um noch, während die Bahn hält, die Straße zu überqueren, hast du vermutlich nicht in Erwägung gezogen?
 
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Ok, "Oma" ist übertrieben. Die war vielleicht Ende 50/Anfang 60. Also nix mit langsam auf den Beinen. Gestikulieren konnte sie ja auch noch ganz flott. :bored:

Ne, die Stand an der Haltestelle und wollte zur Bahn. Das ist alles vor der Ampel, die noch grün war und ich als Pizzafahrer nicht solange warten kann. :)
 

Teegetraenk

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Wärend die Bahn hält heißt für mich auch während sie zum Stehen kommt. Wäre ja noch schöner, wenn du da mit 60 Sachen durchbrausen könntest, solange sie sich noch minimal bewegt. O_o Im Zweifelsfall haben Fußgänger übrigens eh Vorfahrt.
 
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Ne, die hat 3 Wagen und maximal der erste war erst im Haltestellenbereich.
 

Moori

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Dass die alte Frau nicht so schnell auf den Beinen ist, um noch, während die Bahn hält, die Straße zu überqueren, hast du vermutlich nicht in Erwägung gezogen?

Ahja.

§123 StVO:
Ist eine alte Frau zu langsam eine Straßenbahn zu erreichen, die sich einer Haltestelle nähret, so darf sie
(1) Frei die Straße überqueren
(2) Haben andere Verkehrsteilnehmer anzuhalten
(3) Darf sie andere Verkehrsteilnehmer mit dem Zeigen eines Vogels rügen

Na ich weiß ja nicht...
 

DickerDinosaurier

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Original geschrieben von Moori

§123 StVO:
Ist eine alte Frau zu langsam eine Straßenbahn zu erreichen, die an einer Haltestelle anhält, so darf sie
(1) Bei Rot die Straße überqueren
(2) Hat ein Autofahrer auch bei Grün in seiner Fahrtrichtung anzuhalten
(3) Darf sie andere Verkehrsteilnehmer mit dem Zeigen eines Vogels rügen
:rofl2:

Naja, generell ist Rücksicht überflüssig, also den Punkt kann man ignorieren. Aber ich check irgendwie die Gesamtsituation nicht ganz, denn hier bei uns gibt es keine Haltestellen, die von der Straßenbahn durch eine Fahrbahn für KFZ getrennt sind UND dann nicht mal eine Ampel besitzen.
 
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wäre vllt hilfreich wenn du die situation aufmalen würdest, mit ampeln und so
 
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Naja das ist wohl der Osten. Sind noch "Überrest"-Haltestellen, die noch nicht behindertengerecht umgebaut wurden mit einem Bahnsteig direkt an der Bahn. Da gibt's noch ein paar bei uns. Ok, ich mal's mal, obwohl ich's dch schön beschrieben habe. :)
 

Moori

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Ich zitiere mal:

in § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (2) ist die Situation folgendermaßen geregelt: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten."

Ergo. Du warst im Recht.
Ntürlich könnte die Dame jetzt argumentieren, da0 sie während der Fahrt einsteigen wollte (so Wild West Style-maessige), aber naja...
 

shaoling

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Bleibst du an der Bushaltestelle auch immer schön sitzen, bis der Bus zum Stehen gekommen ist, um dann gemütlich die paar Meter von der Sitzbank zum Bus zurückzulegen? :stupid:
 
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Am Fahrbahnrand warten? :stupid:

So, ist nicht schön geworden, aber naja. :)

bahnyo6.jpg


Das geile ist ja noch, die bleibt mitten auf der Straße stehen, um mich schön zum Bremsen zu bringen, obwohl sie auch noch etwas nach links hätte können, so dass ich noch vorbei kann. :(
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Bleibst du an der Bushaltestelle auch immer schön sitzen, bis der Bus zum Stehen gekommen ist, um dann gemütlich die paar Meter von der Sitzbank zum Bus zurückzulegen? :stupid:

hast du schonmal jemanden gesehen der mit schrittgeschwindigkeit an nem bus vorbeifährt?
und wenn man von der sitzbank zum bus geht, dann liegt da für gewöhnlich keine straße zwischen.
 

shaoling

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Der Weg vom Straßenrand zur Straßenbahn muss so oder so gemacht werden. Wann genau, macht für die Autofahrer keinen Unterschied. Und zweckmäßiger ist es wohl zweifellos, so loszugehen, dass man die Straßenbahn möglichst erreicht, sobald die Türen aufgehen.

Wenn es nun so ist, dass die besagte Frau zu früh losgegangen ist und sogar noch warten musste oder es nur ein einzelnes Auto war, das sie getrost noch hätte passieren lassen können, muss man sie natürlich bezichtigen.
Aber dieser Fall ging aus dem Eröffnungspost nicht hervor.
 

Moori

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In dem Falle haettest Du nicht warten muessen, da die Bahn noch nicht stand. Die Ampel tut aber generell nichts zur Sache.

Nach DDR-StVO haettest Du halten muessen, schon wenn die Bahn sich einer Haltestelle naehert.
DDR ist weg, West-StVO hat in diesem Falle die DDR-StVO gepwnt und Du hast deswegen gg. k?
 

Teegetraenk

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Die West BRD ist erstmal genauso weg wie deine DDR Moori und die Bewegung der Bahn als Kriterium in so einer Streitfrage kann ja wohl kein normal tickender Mensch wirklich annehmen. Wie sollte man sowas denn objektiv bewerten, grade bei Straßenbahnen.
Festzuhalten ist, dass die Dame wohl zu früh losgegangen war, bzw. dich unnötig behindert hat, der Vogel ist natürlich ebenfalls nicht schön. Fakt ist aber, dass ich als Autofahrer niemals auf die Idee kommen würde, mich noch zwischen Passanten und einer anhaltende Straßenbahn durchzudrängeln.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Der Weg vom Straßenrand zur Straßenbahn muss so oder so gemacht werden. Wann genau, macht für die Autofahrer keinen Unterschied. Und zweckmäßiger ist es wohl zweifellos, so loszugehen, dass man die Straßenbahn möglichst erreicht, sobald die Türen aufgehen.

das bedeutet also, dass die straße zwischen haltestelle und bahnsteig nach belieben der fußgänger passiert werden dürfte. warum genau dieser fall eben einen unterschied für die autofahrer macht: es behindert den verkehrsfluss.

Wenn es nun so ist, dass die besagte Frau zu früh losgegangen ist und sogar noch warten musste oder es nur ein einzelnes Auto war, das sie getrost noch hätte passieren lassen können, muss man sie natürlich bezichtigen.
Aber dieser Fall ging aus dem Eröffnungspost nicht hervor.

man muss sie so oder so bezichtigen, weil die gesetzeslage es so bestimmt, dass erst wenn die bahn gehalten hat und fahrgäste ein oder aussteigen, mit schrittgeschwindigkeit und besonderer vorsicht vorbeigefahren werden MUSS.
aber eine haltestelle generell ist kein verkehrsberuhigter bereich oder gar ne spielzone :stupid:

eine andere sache ist jedoch, wie es kam dass die oma dir den vogel zeigte. wohl weil du deine geschwindigkeit erst im letzten augenblick gesenkt hast?
ich stimme mit pivo überein
 
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Original geschrieben von PivoUser_R7
Die West BRD ist erstmal genauso weg wie deine DDR Moori und die Bewegung der Bahn als Kriterium in so einer Streitfrage kann ja wohl kein normal tickender Mensch wirklich annehmen. Wie sollte man sowas denn objektiv bewerten, grade bei Straßenbahnen.
Festzuhalten ist, dass die Dame wohl zu früh losgegangen war, bzw. dich unnötig behindert hat, der Vogel ist natürlich ebenfalls nicht schön. Fakt ist aber, dass ich als Autofahrer niemals auf die Idee kommen würde, mich noch zwischen Passanten und einer anhaltende Straßenbahn durchzudrängeln.

Ich bin ja nicht der Typ, der zwingend vor der Straßenbahn sein will, aber dieser Fall hat mich echt verärgert, wie dreist manche Menschen doch sind und noch glauben im Recht zu sein.
 

shaoling

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Original geschrieben von Schniko
das bedeutet also, dass die straße zwischen haltestelle und bahnsteig nach belieben der fußgänger passiert werden dürfte. warum genau dieser fall eben einen unterschied für die autofahrer macht: es behindert den verkehrsfluss.
Das ist mir schon klar. Aber ob der Verkehr behindert wird, während die Straßenbahn schon hält, oder während sie noch in Bewegung ist, macht für die Autofahrer eben keinen Unterschied.
Original geschrieben von Schniko
man muss sie so oder so bezichtigen, weil die gesetzeslage es so bestimmt, dass erst wenn die bahn gehalten hat und fahrgäste ein oder aussteigen, mit schrittgeschwindigkeit und besonderer vorsicht vorbeigefahren werden MUSS.
Zitier mir doch bitte nochmal den Satz, in dem vom Halten der Straßenbahn die Rede ist.
 

Teegetraenk

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Original geschrieben von ^mErCenary^


Ich bin ja nicht der Typ, der zwingend vor der Straßenbahn sein will, aber dieser Fall hat mich echt verärgert, wie dreist manche Menschen doch sind und noch glauben im Recht zu sein.
Dreist war es sicherlich, ärgern kann man sich darüber auch. Im Zweifelsfall hatte aber die gute Dame imo recht. Immerhin hatte die Straßenbahn die Haltestelle bereits erreicht.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Das ist mir schon klar. Aber ob der Verkehr behindert wird, während die Straßenbahn schon hält, oder während sie noch in Bewegung ist, macht für die Autofahrer eben keinen Unterschied.

eigentlich schon, weil das intervall größer ist und daher auch der umfang der behinderung, du genie.
"wo ist der unterschied, wenn leute 2 minuten oder 5 minuten die straße passieren dürfen"

Zitier mir doch bitte nochmal den Satz, in dem vom Halten der Straßenbahn die Rede ist.

??
ich sagte nur, dass man sie so oder so bezichtigen muss, auch wenn es eine schlange von autos waren, und scheinbar ist sie zu früh losgegangen, sonst hätte sich der herr threadersteller wohl nicht darüber aufgeregt
 

shaoling

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Original geschrieben von Schniko
eigentlich schon, weil das intervall größer ist und daher auch der umfang der behinderung, du genie.
"wo ist der unterschied, wenn leute 2 minuten oder 5 minuten die straße passieren dürfen"
Au Mann, hast du deine Schwäche in angewandter Simpelphysik oder haperts einfach beim Lesen?
Es geht hier allein um den Unterschied, wann sie losgehen. Die Dauer der Straßenüberquerung bleibt davon völlig unbeeinflusst. (Im Gegenteil, wenn man mal einen Schritt weiter denkt, ist es für den Verkehrsfluss sogar förderlich, dass die Straßenbahn so kurz wie möglich hält.)
Original geschrieben von Schniko
ich sagte nur, dass man sie so oder so bezichtigen muss, auch wenn es eine schlange von autos waren, und scheinbar ist sie zu früh losgegangen, sonst hätte sich der herr threadersteller wohl nicht darüber aufgeregt
Original geschrieben von Schniko
man muss sie so oder so bezichtigen, weil die gesetzeslage es so bestimmt, dass erst wenn die bahn gehalten hat und fahrgäste ein oder aussteigen, mit schrittgeschwindigkeit und besonderer vorsicht vorbeigefahren werden MUSS.
Original geschrieben von ^mErCenary^
Erst wenn die Straßenbahn hält, muss ich auch halten, um die Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen.
Soso...

Übrigens, selbst wenn in der StVO angegeben wäre, dass die Straßenbahn schon halten muss, hätte das auf meine Argumentation nur geringen Einfluss, weil ich mich im Grunde nur daraf berufen habe, was sinnvoll, nicht was erlaubt ist.

Und auf den Fall, dass die alte Dame schlicht versagt hat, bin ich auch schon eindeutig eingegangen.



Wenn du es jetzt immernoch nicht raffst, mein Mitleid. Auf weitere Zankereien habe ich nun keine Lust.
 

Moori

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@Pivotuser: Es ist doch wurscht. Fakt ist, dass in der aktuell gültigen StVO von einer haltenden Bahn ausgegangen wird. Die Bahn fuhr noch, also hat weder der Autofahrer seine Geschwindigkeit zu drosseln noch die alte Schachtel die Straße zu überqueren. Ganz einfach.
 

Teegetraenk

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Ach und du kennst natürlich den genauen Wortlaut bei diesem Sachverhalt. Ganz bestimmt. Und selbst wenn, "haltende Bahn" könnte durchaus anhaltend mit einschließen. Und nun?

Beim Bus ist es übrigens dann soweit, wenn er sein Warnblinklicht einschaltet und das ist in der Regel dann, wenn er sich der Haltestelle nähert und abbremst.
 

Das Schaf

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Der Weg vom Straßenrand zur Straßenbahn muss so oder so gemacht werden. Wann genau, macht für die Autofahrer keinen Unterschied. Und zweckmäßiger ist es wohl zweifellos, so loszugehen, dass man die Straßenbahn möglichst erreicht, sobald die Türen aufgehen.

fahr erstmal paar jahre auto bevor du dich mit jedem posting hier noch nerviger gibst

edit: jetz gesehn,
man gut das du net nervst hier mit deiner rechthaberei
 
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Peinlich, ja, aber er ist auch net viel jünger als du.
 
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wenn ich die posts von so manch einem lese frag ich mich echt wie die einen führerschein bekommen haben :ugly:
 

shaoling

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Original geschrieben von Sheeperich
fahr erstmal paar jahre auto bevor du dich mit jedem posting hier noch nerviger gibst
Die Fähigkeit, logisch zu denken, scheint man mit dem Führerschein ja noch nicht zu erwerben... :8[:
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Au Mann, hast du deine Schwäche in angewandter Simpelphysik oder haperts einfach beim Lesen?
Es geht hier allein um den Unterschied, wann sie losgehen. Die Dauer der Straßenüberquerung bleibt davon völlig unbeeinflusst. (Im Gegenteil, wenn man mal einen Schritt weiter denkt, ist es für den Verkehrsfluss sogar förderlich, dass die Straßenbahn so kurz wie möglich hält.)

logisch.

leider erkenn ich nicht den sinn, weil diese "theorie" überhaupt nicht auf das thema übertragbar ist. denn dafür müsste man regeln dass man bei der stehenden bahn nichtmehr die straße überqueren dürfte, was völliger schwachsinn ist weil die aussteigenden leute von der halteinsel nicht mehr wegkommen würden.
also irgendwie überhaupt nicht "sinnvoll", wie du sagtest :rofl:

aber du verlässt nich häufig das haus, oder?
 
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zwischen theorie und der wirklichen praxis liegen nun mal welten. wenn jeder (auch fußgänger) nach der stvo handeln würden, dann wäre das kein problem. tut man aber nicht. manch einer will es einfach nicht verstehen.
 
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Jetzt mal davon abgesehen, wer im Recht oder Unrecht war, würd ich lieber anhalten als auf mein Recht pochen und damit jemanden zu überfahren. Eine Teilschuld erhälst du in jedem Falle.
 
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PRO fussgängerin:

1(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

11(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

20(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.



CONTRA fussgängerin:
20 (6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.


3:1 für die schachtel...
naja, scherz beiseite-ich würde der dame subjektiv auch recht geben [aber die nur falls sie verletzt würde]. wärest du - um ihr auszuweichen - gegen irgendne mauer gekachelt würde ich sie lynchen.....:ugly:
 
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jeder richter dieses landes hätte den TE durch den wolf gedreht, wäre wirklich was passiert.

zu recht, siehe xornados post.

zusätzlich ist an einer haltestelle, noch dazu wenn sich ein verkehrsmittel nähert, grundsätzlich von einer erhöhten gefahr auszugehen. das heisst, wenn da IRGENDETWAS passiert, bist du fast immer schuld. denn auch nur beim allergeringsten zweifel hättest du anhalten müssen oder zumindest auf schrittgeschwindigkeit runtergehen. völlig unerheblich ob dort eine grüne ampel ist, ob du pizzafahrer bist oder ob die fussgänger an der haltestelle alt oder jung sind. IMMER.
 

Moori

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Original geschrieben von PivoUser_R7
Ach und du kennst natürlich den genauen Wortlaut bei diesem Sachverhalt. Ganz bestimmt. Und selbst wenn, "haltende Bahn" könnte durchaus anhaltend mit einschließen. Und nun?

Beim Bus ist es übrigens dann soweit, wenn er sein Warnblinklicht einschaltet und das ist in der Regel dann, wenn er sich der Haltestelle nähert und abbremst.

Ich habe den Gesetzestext weiter oben zitiert. Ja, es wird nur ein haltende Bahn erwähnt und keine sich im Anhalten begreifende Bahn.
Dass der Autofahrer bei einem Unfall eine Teilschuld bekommt, hab ich nicht bezweifelt. Die haste als Autofahrer fast immer bei schwaecheren Verkehrsteilnehmern.

Bei einem Bus ist es anders geregelt. So wie Du es sagst, aber das tut ja hier nix zur Sache.

Peace Bruder.
 
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Original geschrieben von xornado

1(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

pwnt. du wärst, falls etwas passiert wäre, nie und nimmer im recht gewesen. ob dich ein bulle bestraft hätte, der das gesehen hätte, wäre ne andere frage.
 
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also aus dem stegreif fällt mir dazu folgendes aus der fahrschule ein:

sobald du siehst, dass die bahn bald hält, musst du wachsam sein und auch rücksicht auf fussgänger nehmen, selbst wenn die bahn noch fährt. denn als autofahrer muss man vorausschauend fahren und einplanen, dass fussgänger schon auf die straße rennen können, auch wenn die bahn noch fährt.

sprich: wenn du neben eine bahn fährt, die gerade beim bremsen vor einer haltestelle ist, dann muss du schrittgeschwindigkeit fahren. ich denke, dass dich sonst ein fahrprüfer durchfallen lassen würde.

ebenfalls wärst du meiner auffassung nach auch zu 100% schuld, wenn du einen fussgänger in dieser situation umfährst!
 

Sacknase

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Fahr se um, egal ob du im recht bist oder nicht wärst du dran gewesen.
 
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