Stornierung Easyjet

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Da ich meinen Flug nach London wie im anderen Thread beschrieben, nicht antreten konnte habe ich mich an Easyjet gewandt und geschaut was man in diesem Fall tun kann.
Hierzu Folgendes:

Ich dachte natürlich erstmal an Umbuchung, jedoch betragen die Kosten dafür 42€ je Flug und Person. Macht in der Summe 168€ zzgl. Kosten eines eventuellen Aufpreises für Mehrkosten des Alternativfluges. Im Endeffekt ist es also billiger zu stornieren.
Hier heißt es aber von Easyjets Seite aus, dass eine Erstattung von Kosten, laut Easyjet AGB http://www.easyjet.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen Punkt 6 ff. , bei einer Stornierung nicht in Frage kommt.

Allerdings müssen ja soweit ich weiß Gebühren und Steuern erstattet werden. Jetzt meinen Fragen:

1.Fallen unter Gebühren nebst Flughafengebühr/Kerosinzuschlag auch Buchungsgebühren/Gepäckgebühren/Platzgebühren?

2.Hat schon jemand mit solchen Fällen Erfahrungen gemacht, insbesondere mit Easyjet?

3.Haltet ihr es für sinnvoll gleich bei Beantragung einer Erstattung eine Klageeinreichung bei Gericht zu erwähnen? Ich persönlich vermute, dass das einigen Stress ersparen wird.
 

Benrath

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Willkommen in der Welt der Billigflieger, wie teuer waren die flüge? Ich würds unter shit happens abhaken und beim nächsten Mal früher informieren ob man ein Visum brauch.
 

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# an Benrath

Wer mit EasyJet, Ryanair und Co fliegt, sieht sein Geld nie wieder. Würde mich da auch gar nicht groß anstrengen, ist halt dum gelaufen.

PS: Bin selbst begeisterter "Billigflieger". :)
 
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Insgesamt haben die Flüge 202€ gekostet, aber ich würde mich natürlich trotzdem freuen, wenn ich zumindest einen kleinen Teil zurück bekomme. Das hängt aber natürlich davon ab was genau unter Gebühren und Steuern fällt und welche Bearbeitungskosten Easyjet hat.
 

Benrath

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also afaik, müsstest du steuern und Gebühren die wirklich anfallen, nur weil du fliegst zurückbekommen. Mit welchem Aufwand das verbunden ist k.a.. Kannst ja berichten wenn du es herausgefunden hast.
 
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Kannst knicken, also wirklich.
Schreibs als Lehrgeld ab, was du wiederkriegen kannst ist die APD, aber das sind in deinem Fall irgendwie 20 Euro oder so, dafür hängst aber solang hinter denen her, dass du in der Zeit lieber Arbeiten gehst und den Flug neu zahlen kannst.

Ne mögliche Erstattung ist nur innerhalb von 24 Stunden nach Buchung möglich, sonst echt nur Air Passenger Duty, die halt auch nur outbound aus dem UK anfällt.

Nächstes mal vorher informieren welche Visa etc nötig sind

Edit: achja lol mit dem Gericht drohen bei Eigenversagen 8[
 
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also afaik, müsstest du steuern und Gebühren die wirklich anfallen, nur weil du fliegst zurückbekommen. Mit welchem Aufwand das verbunden ist k.a.. Kannst ja berichten wenn du es herausgefunden hast.

flughafengebühren und tankgebühren usw ja...rest nein afaik


aber versuchen kann mans ja...
 
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