Steuererklärung 2011

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Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. meines neu angeschafften PCs von 2010. Ich habe ihn bei der letzten Steuererklärung nicht angegeben. Kann ich das bei der Steuererklärung von 2011 nachholen? Ist sowas möglich?

MfG
 
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den musst du eh abschreiben

mach einfach die abschreibung für 2011 geltend

wenn du nicht weist wie du das ausrechnest dann schreib mit hier anschaffungsdatum und preis rein

selbständig/nicht selbständig ? bei nicht selbständig kannst du ihn eh nur anteilig ansetzen
bischen backround bitte
 
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PCs werden als Arbeitnehmer ja sowieso über 3 (?) Jahre abgeschrieben, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man das belliebig verschieben kann.
 
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Ich bin Angestellter, als IT-Systemelektroniker.

Ich habe keine Ahnung wie man das ausrechnet :-D

Anschaffung/Rechnungsdatum:
27.05.10 -> 454,01 EUR
01.06.10 -> 115,99 EUR
02.06.10 -> 480,99 EUR
Summe -> 1050,99 EUR

Erklärung: Teile waren teils nicht sofort lieferbar ;-)

Für 2011 sehe ich gerade habe ich kleinere Anschaffungen im EDV Bereich getätigt - die setze ich so oder so ab.

Zweite Frage: Kann ich auch Möbel absetzen? Hab mir 2011 meine neue Bude komplett eingerichtet... Da käme was bei rum :-)
 
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Ich bin Angestellter, als IT-Systemelektroniker.

Ich habe keine Ahnung wie man das ausrechnet :-D

Anschaffung/Rechnungsdatum:
27.05.10 -> 454,01 EUR
01.06.10 -> 115,99 EUR
02.06.10 -> 480,99 EUR
Summe -> 1050,99 EUR

Erklärung: Teile waren teils nicht sofort lieferbar ;-)

Für 2011 sehe ich gerade habe ich kleinere Anschaffungen im EDV Bereich getätigt - die setze ich so oder so ab.

Zweite Frage: Kann ich auch Möbel absetzen? Hab mir 2011 meine neue Bude komplett eingerichtet... Da käme was bei rum :-)

1050,99/3/12*7 = 204,36 € in 2010 zu spät also solltest du die Erklärung schon abgegeben haben
1050,99/3 = 350,00 in 2011
1050,99/3 = 350,00 in 2012
Rest 146,63 in 2013 ansetzten

Beträge anteilig ansetzten ... du wirst den Pc wohl eher nicht zu 100% für deine Arbeit nutzen ... 50% bis eventuell 80% (als Itler) sind normal.
Kommt ganz auf deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt an was der durchgehen lässt.

Möbel etc kannst du nicht ansetzten es sei den es handelt sich um Kosten für einen arbeitsbedingten 2. Wohnsitz.
Solltest du allerdings Handwerker beschäftigt haben lassen sich die Lohnkosten als Haushaltsnahe Handwerkerleistung absetzen.
 
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Danke für deine Hilfe!

Ich habe noch etwas von einem "Freibetrag" von ca. 450 Euro im Hinterkopf, für Dinge von denen ich keinen Nachweis brauche, wie z.B. berufsbezogene Bücher usw..
Also hätte ich noch gut 100 Euro für 2011 für die restlichen IT Anschaffungen, oder kommt der PC noch zu dem "Freibetrag" oben drauf?

MfG
 
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freibeträge für werbungskosten usw, werden automatisch in der monatlichen lohnsteuer einberechnet
 
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920 € pauschale werbungskosten werden eingerechnet

alles was darüber hinausgeht wirkt sich in der steuererklärung aus
mit fahrkosten bist du schnell über den 920 €
 

Tis

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Sind doch 1000 EUR pauschal jetzt, oder? Also nicht mehr 920 EUR.
 
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Fast vergessen: Ich hatte mir 2011 für die Arbeit ein HTC DHD gekauft. Kann ich das ebenfalls mit reinnehmen? Denke mal das läuft dann unter "Computer", oder?
Ich nutze Elster Formular

MfG
 
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kannst du versuchen

wenn das händy über 410 € gekostet hat musst du es abschreiben
ansonsten (anteilig) voll ansetzten

du kannst auch überlegen einen teil deine händy und telefonrechnung anzusetzen (evtl 50%) wenn du dein telefon auch betrieblich nutzt
 
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Das Handy hat 470 Euro gekostet. Ich darf also anteilig über die Jahre abschreiben...

Wie berechnet sich so etwas überhaupt? Geliefert wurde es am 18.2.2011..

Edit:

Da ich anscheinend nicht über 150 Euro kommen darf, habe ich jetzt:
470 / 4 = 118 EUR berechnet
Also eine Abschreibung über 4 Jahre. Kann man das so gelten lassen?

Internet und Telefonkosten (Handytarif) habe ich getrennt aufgeführt und zu je 20%/mtl. pauschal angegeben.

MfG
 
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Warum solltest du nicht über 150 € kommen dürfen?

Berechnung AFA: Nutzungsdauer 3 Jahre

In 2011: 470/3 = 156,67 anteilig für 11 Monate in 2011: 156,67 *11/12 = 143,61 rund 144€

Beim Elster Formular kann ich dir leider nicht helfen.
 
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Hi ho,

neues Jahr, neues Glück. Ich bräuchte nochmal Hilfe in Sachen Steuererklärung.
In diesem Thread bereits genannte Beträge werden soweit in die Steuererklärung 2012 übernommen.

Jetzt hänge ich beim Thema Auswärtstätigkeit:

Ich bin im letzten Jahr relativ viel im Ausland unterwegs gewesen und möchte nun diese Tätigkeiten in der Steuererklärung angeben (ich erhoffe mir dadurch mehr Kohlen zurück zu bekommen ;) ). Wie setze ich das genau ab, wenn mir die Hotelkosten/Übernachtungskosten und die Auslandspauschalen vom Arbeitgeber in voller Höhe erstattet/ausgezahlt worden sind?
Ich weiß, dass es unter "Werbungskosten" nachgehalten werden muss.. mehr aber auch nicht.
Stichwort:

- Übernachtungskosten Ausland
- Reisenebenkosten
- Mehraufwendung für Verpflegung

Vielleicht bin ich aber auch auf dem Holzweg und bekomme dadurch gar keine Kohlen wieder und könnte mir den ganzen Aufwand ersparen?

Vielen Dank im Voraus!

€: Vielleicht könnte ein Moderator den Thread in "Steuererklärung 2012" umbenennen?!
 
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Also an sich wär es ja ne Frechheit, wenn du fürs quasi nix zahlen (hast es ja wiedergekriegt) auch noch Steuerermäßigungen kriegen würdest...aber unser Steuersystem hat ja eh einige Frechheiten :deliver:
 

deleted_24196

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Wenn dir die Kosten bereits erstattet wurden, kriegst du 0,nix zurück.
 
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klar kann man steuerhinterziehung probieren
man kann auch versuchen beim saturn ein handy zu klauen
diebstahl ist es aber in beiden fällen
musst du mit dir selber ausmachen
 
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Die Möbel kannst du afaik doch absetzen, aber nur wenn sie zur Einrichtung eines Arbeitszimmers zu Hause genutzt werden.

Zu den erstatteten Reisekosten:
Afaik kannst du die entweder einfach gar nicht angeben oder die Ausgaben geltend machen aber auch gleichzeitig die Erstattung mit einreichen. Dann senken die Ausgaben dein Bruttoeinkommen und die Erstattungen gelten als Zusatzeinkommen so dass es sich am Ende genau aufhebt und steuerlich gar nichts bringt außer lästige Arbeit. Deshalb einfach weglassen.

Wenn du aber ständig unterwegs bist hast du einen wechselnden Arbeitsplatz. Damit kannst du dann die Fahrten in dein Büro (falls deine Firma dir ab und zu eins zur Verfügung stellt, z.B. für Schulungen) mit der Verpflegungspauschale als Auswärtstätigkeit ansetzen (vorausgesetzt ihr kriegt für Büro-Aufenthalte keine Verpflegungspauschale ausgezahlt, meist machen Firmen das ja nur für Reisen).
 
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:8[: trauriges land ey

Sorry, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte etwas ganz anderes schreiben, als ich letztlich im halbschlaf geschrieben hatte. Ich meinte es natürlich so, dass ich durch meine Frage herausfinden wollte, ob mein geschilderter Fall überhaupt möglich ist.
Selbstverständlich möchte ich keine Straftat begehen, um ein paar Pfennige vom Staat zurückzubekommen.
 
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