Steuererklärung 2010

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Guten Tag,

ich mache z.Z. meine Steuererklärung für 2010 und da sich hier die geistige Elite unserer Milchstraße tummelt, wollte ich euch um Rat bitten.

Ich habe 2 KFZ in meinem Besitz; Motorrad und Auto. Diese sind selbstverfreilich Haftpflichtversichert.
Summa summarum 448 Euronics im Jahre 2010.

Rechnung wie folgt:
Halbjährlich für Moped: 97 Euro
und für das Auto: 127 Euro -> das Ganze *2 = 448/Jahr.
Wohlgemerkt nur KFZ-Haftpfl.

Im Elsterformular unter Punkt 47 in der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 trage ich die vollen 448 Euro ein?!

Ich hatte letztes Jahr (Steuererklärung für 2009) mithilfe eines Bekannten "nur" 176 Euronen eingetragen, der Grund ist mir leider entfallen - vielleicht nur wegen dem Motorrad mit knapp 88 Euro halbjährlich, da das Auto erst im November 2009 kam.
Kontakt zum Bekannten besteht leider nicht mehr.

Ich habe meine Zweifel, ob ich die vollen 448 Euro eintragen kann/sollte.

Wisst ihr mehr? :thx:

MfG
 
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Ich glaube ich stelle meine Frage etwas anders:

Gibt es bedenken, wenn ich in der Haftpflicht ~ 450 € eintrage, da ein max. Satz überschritten wrid?
Mit anderen Worten: Pisst mir das Finanzamt ans Bein, wenn sie sehen, dass ich soviel Haftpflicht eingetragen habe und schauen sich daraufhin meine Steuererklärung genauer an?

MfG
 
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Es kann sein, dass in der Versicherung noch etwas anderes als nur Haftpflicht inbegriffen ist. Abziehbar ist nur der HP-Anteil. Schau nochmal genau nach. Grundsätzlich zählt die HP-Vers. zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. D.h. dass sie sowieso nur unter bestimmten Vorausetzungen ins Gewicht fallen.

Trage einfach alles ein. Das Finanzamt fragt nur selten nach den Belegen. Da es sich wie oben erwähnt sowieso kaum bis gar nicht auswirkt.

MfG
 
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Lol, die Autohaftpflicht kann man da echt eintragen? Gott, bin ich ein Steuerversager... und ich hab schon einige Steuererklärungen gemacht, aber an die Autohaftpflich und private Haftpflicht habe ich noch nie gedacht.
Wie ist das mit der Rechtschutzversicherung?

Kann das einer mit ein wenig Hintergrundwissen mal bitte bestätigen???
 
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alle haftpflicht, unfall, und krankenversicherungen
rentenversicherungen nur wenn kein kapitalwahlrecht besteht

rechtsschutz grundsätzlich nicht, wenn du selbständig tätig bist kannst du sie evtl anteilig ansetzten

haus, glas etc nicht
 
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Danke für die Infos... macht zwar nicht viel aus, die Privathaftpflicht und Autohaftpflicht, aber das berühmte Kleinvieh halt! ;)

Das mit der Rentenvorsorge war mir bekannt, danke aber für die Erläuterungen bez. Rechtschutz (bin Angestellter). Haus und Glas hab' ich nicht (irgendwann ist auch mal Schluss mit dem Versicherungskram!
 
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