Sozialrecht/ALG II

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Erst einmal die Vorgeschichte zur eigentlichen Frage:

In der Zeit von Anfang Juni bis Ende Juli - sprich 2 Monate war ich erstmalig arbeitslos. Da erst Anfang des Jahres meine Ausbildung abgeschlossen hatte, musste ich mein ALG I aufstocken lassen. Dementsprechend füllte ich einen ALG II Hauptantrag aus.
Da die Kündigung sehr überraschend kam, hatte ich mich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet. Deshalb konnte die Zahlung nicht bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit erfolgen.
Dementsprechend habe ich mir bei meinen Eltern einen Privatkredit von 500€ monatlich auf mein Konto überweisen lassen.
Diesen Kredit habe ich natürlich im ALG II Hauptantrag nicht erwähnt, da es sich ja nicht um Einkommen oder eine Schenkung, sondern um einen tatsächlichen Kredit handelte.
Letztlich hat das hiesige Jobcenter die Zahlungen allerdings als Einkommen berechnet, und mir dem zu Folge 2x500 € weniger berechnet als mir zustehen sollten.
Diesen Bescheid habe ich letztlich am 22.08.2012 erhalten.
Da ich durch die Unterstützung meiner Eltern auf diese Art über die Runden gekommen bin, hab ich in meiner Leichtsinnigkeit/Unerfahrenheit die Unterlagen nicht ausreichend überprüft.
Deshalb wunderte ich mich warum letztlich so wenig Nachzahlungen auf meinem Konto verbucht waren.

Schlussendlich kam ich erst knapp 10 Wochen später, als ich längst wieder im Beruf stand, darauf was eigentlich geschehen war.
Ich schickte also Anfang November eine Bitte um erneute Prüfung, gemäß §44 (1) SGB 10:


"Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat."



Heute erhielt ich eine Antwort: Der Widerspruch, bzw. die erneute Überprüfung wurde abgelehnt.
Als Begründung wurde die Einspruchsfrist angegeben.


Meiner laienhaften Meinung nach wurden die Sozialleistungen hier klar zu Unrecht nicht erbracht, da von einem falschen Sachverhalt ausgegangen wurde.
Ein Jobcenter-Mitarbeiter sagte mir außerdem am Telefon, dass ich hier eine erneute Prüfung anstreben könnte.

Letztlich steht also folgende Frage im Raum:
Soll ich jetzt hier eine Klage vorm Sozialgericht anstreben? ( die für mich mit vermutlich recht hohen Kosten einhergehen würde )
Ist es tatsächlich so, dass mir die Sozialleistungen von immerhin 1000€ einfach versagt werden können, weil ich die Einspruchsfrist nicht eingehalten habe?

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand eine zuverlässige Antwort geben könnte.


PS: Bitte spart euch solche Sätze wie : Selbst Schuld, hättest du es mal rechtzeitig geprüft/gelesen.
 
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Hat man dir denn wenigstens mitgeteilt was deren Meinung nach die passende Frist gewesen wäre?

Und die brauchen noch mal ~10 Wochen, nur um die Prüfung dann eh abzulehnen? übel :ugly:
 
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Erst der Bundespräsident und jetzt du. Ich würd Ehrensold beantragen.
 
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Welche Frist war in der Rechtsmittelbelehrung enthalten? Sollte diese wirklich verstrichen sein, könntest du theoretisch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen (§ 27 SGB X), allerdings solltest du dafür glaubhaft darlegen, dass du die Frist unverschuldet hast verstreichen lassen - dazu gehört nicht, dass man zu faul war den Bescheid zu lesen.
Kannst du keinen Grund aufführen, ist der Anspruch weg.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4klusion
 
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Das hört sich so ungefähr nach dem an was ich vermutete. Da eine ursprüngliche Frist von einem Monat in der Rechtsmittelbelehrung vermerkt war ist die natürlich verstrichen - ich meldete mich ja erst 10 Wochen später.
Wie es in deinem Artikel ausschaut sieht es recht finster aus, da es ja sinngemäß heißt, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Wiedereinsetzung dürfte hier nicht wirklich Bestand haben, da ich keinen triftigen Grund habe um das zu belegen - schließlich war es Eigenversäumnis, bzw. Unerfahrenheit meinerseits.
 

Benrath

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Also ich kann den Ärger verstehen und mir ist wegen einem ähnlichem Fristveräumnis ein ähnlich großer Betrag flöten gegangen.

Freu dich, dass du das Geld zum GLück nicht brauchst und verbuch es als Lektion in Zukunft Fristen besser einzuhalten.
 
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da es sich hier ja schon um eine stange geld geht, geh doch einfach mal zum anwalt. der wird ja nicht direkt klagen und dich in unkosten stürzen sondern dir schon sagen ob es ne aussicht auf erfolg gibt.
zwar ist es richtig, dass (auch rechtswidrige) verwaltungsakte nach 4 wochen in bestandskraft erwachsen und damit unanfechtbar sind, aber das SGB sieht ja offenbar für einige konstellationen eine verpflichtungssituation zur rücknahme vor. keine ahnung, kenne mich in dem bereich nicht aus aber ich würd einfach mal zu nem sozialrecht spezialisten gehen. der wird dir das innerhalb von 10 minuten sagen können obs sinn macht oder nicht.
 
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Das Geld ist zwar schon so gut wie abgeschrieben, parallel habe ich mal die Rechtsschutzversicherung meiner Mutter bemüht, unter der ich noch mit vermerkt bin.
Nächste Woche werde ich also Näheres Wissen.
 
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